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Steuer-ID: Neue Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld


Ab dem 1. Januar 2016 werden sich die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld geringfügig verändern. Künftig, d.h. ab dem 1. Januar 2016, müsst ihr der Familienkasse bei jedem Neuantrag auf Kindergeld auch die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mitteilen. Das gilt sowohl für eure eigene Steueridentifikationsnummer, als auch für die eures Kindes. Der Hintergrund dieser Änderung ist der, dass das Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Durch die Steuer-Identifikationsnummer soll nun sichergestellt werden, dass das Kindergeld nicht doppelt ausgezahlt wird.

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Was sich nun genau ändert, das wollen wir euch im folgenden Artikel kurz erläutern.

Eine Steuer-ID hat normalerweise jeder. Die ID besteht typischerweise nur aus Zahlen und ist nicht mit der Steuernummer zu verwechseln. Eine Steuer-ID könnte z.B. so aussehen: 34873435499. Wenn ihr entweder mit einer Hauptwohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst seid oder wenn ihr in Deutschland steuerpflichtig seid, dann erhaltet ihr automatisch eine Identifikationsnummer.

Falls ihr den Kindergeldantrag gerade stellen möchtet, die Steuer-ID für euer Kind aber noch nicht erhalten habt, dann solltet ihr mit der Beantragung noch etwas warten. Die Familienkasse wird euren Antrag ohne die Angabe der ID nämlich nicht abschließend bearbeiten. Wie ihr die Steueridentifikationsnummer für euer Kind bekommt, das lest ihr weiter unten in diesem Artikel.

Ihr erhaltet schon Kindergeld? Grundsätzlich müsst ihr die Steuer-ID nachreichen

Auch falls ihr schon Kindergeld für euer Kind oder eure Kinder bezieht, müsst ihr der Familienkasse eure Steueridentifikationsnummer nachträglich mitteilen. Da die Kindergeldanträge bzw. die Antragsformulare aber bereits seit mehreren Jahren die entsprechenden Felder für die Eingabe der Identifikationsnummer enthalten, kann es gut sein, dass die Familienkasse bereits alle Informationen hat.

Falls ihr euch aber nicht mehr genau erinnern könnt, ob ihr die Steuer-ID damals angegeben habt bzw. falls ihr auch das Original-Antragsformular nicht mehr habt, dann solltet ihr der Familienkasse eure ID nochmal mitteilen. Dies macht ihr am besten schriftlich, um Fehler zu vermeiden.

Offiziell sind die Anspruchsvoraussetzungen für euer Kindergeld ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr erfüllt, wenn ihr die Steueridentifikationsnummer nicht nachreicht bzw. die Familienkasse eure Steuer-ID nicht in ihren Unterlagen hat. Die Familienkassen haben aber bereits signalisiert, dass die ID auch noch im Laufe des Jahres 2016 übermittelt werden kann.

Wie bekommt ihr eine Steueridentifikationsnummer für euer Kind?

Kurz nach der Geburt eures Kindes solltet ihr zum Einwohnermeldeamt gehen und euer Kind offiziell anmelden. Dafür benötigt ihr eigentlich nur euren gültigen Ausweis und die Geburtsurkunde für euer Kind. Sobald euer Kind offiziell ins Melderegister aufgenommen ist, wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) automatisch eine Steuer-ID ausstellen und euch auf dem Postweg zukommen lassen.

Wie gesagt solltet ihr mit der Beantragung des Kindergeldes noch warten, bis ihr die Steuer-ID erhalten habt. Dies geht in der Regel recht zügig.

Wo findet ihr eure eigene Steuer-ID?

Wie gesagt sollte eigentlich jeder  Erwachsene mit Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland bereits eine Steueridentifikationsnummer haben. Das gilt auch, wenn ihr nicht die deutsche Staatsbürgerschaft habt. Die Steuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und euch typischerweise in einem offiziellen Mitteilungsschreiben zugeschickt. Falls ihr dieses Schreiben nicht zur Hand habt, dann könnt ihr auch auf eurer Lohnsteuerbescheinigung oder auf eurem Einkommensteuerbescheid nachsehen.

Für den Fall, dass ihr keinen Zugang zu euren Einkommensteuerbescheiden oder Steuerbescheinigungen habt oder die Steuer-ID in den Unterlagen nicht finden könnt, dann könnt ihr euch eure Steuer-ID vom BZSt auch nochmal neu zusenden lassen. Dafür müsst ihr nur auf das Internetportal des BZSt gehen, das Eingabeformular ausfüllen und um eine erneute Zusendung der Steuer-ID bitten. Das BZSt wird euch dann eure Steuer-ID schriftlich mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies per Email oder Telefon leider nicht möglich.


Filed Under: Kindergeld, Kindergeldanspruch Tagged With: Steuer-ID, Steueridentifikationsnummer

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