Das ElterngeldPlus, welches zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Mit der Einführung von ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter gestärkt werden und euch als Eltern mehr Flexibilität gegeben werden.
Wenn ihr also recht bald nach der Geburt eures Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchtet, dann kann ElterngeldPlus für euch sinnvoll sein, da die Anrechnung eurer Teilzeitbeschäftigung etwas anders abläuft. Im Folgenden erläutern wir euch einmal im Detail, was das ElterngeldPlus beinhaltet.
Wie funktioniert ElterngeldPlus?
Wenn ihr nach der Geburt eures Kindes gerne in Teilzeit arbeiten möchtet, dann könnt ihr ab sofort euren Bezug von Elterngeld verlängern. Ihr hattet zwar auch bisher die Möglichkeit, während eures Elterngeldbezuges bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten, jetzt ist es aber möglich, den Bezugszeitraum zu verlängern und in Summe kann das mehr Elterngeld für euch bedeuten.
Anstatt einen Monat Basiselterngeld zu erhalten, könnt ihr nun zwei Monate ElterngeldPlus bekommen, d.h. der Bezugszeitraum erhöht sich von typischerweise 12 auf 24 Monate bzw. 28 Monate, falls ihr auch die Elternzeitansprüche eures Partners mit nutzen möchtet. Ihr bekommt dann allerdings insgesamt nicht mehr, als ihr an Basiselterngeld erhalten hättet. Das heißt genauer gesagt, dass ihr bei Bezug von ElterngeldPlus monatlich maximal 50% des monatlichen Basiselterngeldes ausbezahlt bekommt. Für die Berechnung wird allerdings nicht das ggf. durch euer Erwerbseinkommen reduzierte Basiselterngeld, sondern der volle Betrag zugrunde gelegt.
Eine wichtige weitere Regelung des neuen ElterngeldPlus: Ab dem 15. Lebensmonat muss immer mindestens einer von euch, d.h. entweder Mutter oder Vater, ElterngeldPlus beziehen.
Sofern ihr außerdem Mutterschaftsleistungen beziehen werdet, wird diese allerdings als Bezugszeit von Basiselterngeld gewertet und ihr könnt ElterngeldPlus für diese Monate nicht mehr erhalten. Basiselterngeld und ElterngeldPlus könnt ihr übrigens beliebig kombinieren, d.h. ihr könnt für Monate, in denen ihr nicht arbeitet das volle Basiselterngeld beziehen und für Monate in denen ihr in Teilzeit arbeitet zu ElterngeldPlus wechseln.
Hier einmal ganz grob Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich:
Wie wird das ElterngeldPlus berechnet bzw. wann lohnt sich ElterngeldPlus für euch?
Was bedeutet das nun für die tatsächliche Auszahlung des ElterngeldPlus. Gibt es da überhaupt einen Vorteil gegenüber dem Basiselterngeld? Um diese Frage zu beantworten, müsst ihr zunächst ein paar unterschiedliche Fälle berücksichtigen:
- Ihr arbeitet während eurer Elternzeit nicht, habt also kein Erwerbseinkommen, das mit dem Elterngeld verrechnet werden kann. Darüber hinaus habt ihr auch keine anderen Einkünfte, z.B. Mieteinnahmen, Einnahmen aus Lizenzen etc.
- Ihr arbeitet in Teilzeit und habt ein Erwerbseinkommen oder habt ein anderes Einkommen, das mit dem Elterngeld verrechnet wird
Falls ihr nun, wie im ersten Fall, während des Bezugszeitraums kein Einkommen habt, das mit dem Elterngeld verrechnet werden kann, dann ergibt sich für euch aus dem Bezug von ElterngeldPlus kein Vorteil. Ihr erhaltet insgesamt den gleichen Betrag, allerdings über einen doppelt so langen Zeitraum verteilt.
Falls ihr während des Bezugszeitraums allerdings wieder anfangen wollt zu arbeiten und dadurch ein Erwerbseinkommen habt, das aufs Elterngeld angerechnet werden muss, dann lohnt es sich, einmal über ElterngeldPlus nachzudenken. Wir wollen euch nun einmal anhand von zwei etwas vereinfachten Beispielen erläutern, wie sich Basiselterngeld bzw. ElterngeldPlus unterscheiden, wenn ihr in Teilzeit arbeitet.
Beispiel 1: Du hast am 1.8.2015 deinen Nachwuchs bekommen (wichtig: die ElterngeldPlus-Regelung gilt nur für Kinder, die nach dem 1.7.2015 geboren wurden) und möchtest gerne die ersten 6 Monate zuhause dein Kind betreuen und danach wieder in Teilzeit arbeiten (20 Wochenstunden bei einem Nettoeinkommen von 800 EUR). Dein Einkommen vor der Geburt betrug 2.000 EUR netto.
Hier zunächst die verschiedenen Bemessungswerte:
- Dein Anspruch auf Basiselterngeld beträgt: 65% * 2.000 EUR = 1.300 EUR
- Dein Anspruch während deiner Teilzeitbeschäftigung: 67% * (2.000 EUR – 800 EUR) = 804 EUR
- Deine maximale Auszahlung während des Bezuges von ElterngeldPlus: 50% * 1.300 EUR = 650 EUR
Du hast nun zwei Möglichkeiten:
Option 1: Bezug von Basiselterngeld für 12 Monate
- Monate 1-6: Du bekommt jeweils 1.300 EUR ausbezahlt, also über den gesamten Zeitraum insgesamt 7.800 EUR
- Monate 7-12: Du bekommst jeweils den reduzierten Satz (dein Einkommen wird ja angerechnet) von 804 EUR, also insgesamt 4.824 EUR
- Über die gesamten 12 Monate hast du also Elterngeld in Höhe von insgesamt 12.624 EUR erhalten
Option 2: Bezug von Basiselterngeld für 6 Monate (Monate 1 bis 6), Bezug von ElterngeldPlus für 12 Monate (Monate 7-18)
- Monate 1-6: Du bekommt jeweils 1.300 EUR ausbezahlt, also über den gesamten Zeitraum insgesamt 7.800 EUR
- Monate 7-18: Da du maximal 50% des Basiselterngeldes ausbezahlt wird, bekommst du in diesem Fall nicht die 804 EUR, sondern stattdessen 650 EUR je Monat, Diesen Betrag bekommst Du allerdings für den gesamten ElterngeldPlus Bezugszeitraum, also 12 Monate. Dies macht dann insgesamt 7.800 EUR
- Über die gesamten 18 Monate hast du also Elterngeld in Höhe von insgesamt 15.600 EUR erhalten
Wie ihr seht, lohnt sich in diesem Fall also die Variante mit Bezug von ElterngeldPlus. Ihr bekommt wie ihr seht nach wie vor den maximal möglichen Elterngeldbetrag (12 * 1.300 EUR = 15.600 EUR), obwohl ihr über einen großen Zeitraum zusätzliches Einkommen erzielt habt. Euer Einkommen ist also noch so niedrig, dass ihr auf jeden Fall nebenbei arbeiten könnt, ohne Einbußen beim Elterngeld hinnehmen zu müssen.
Sollte das um euren Zuverdienst angepasste Elterngeld allerdings weniger als 50% des Basiselterngeldes betragen, dann müsste der niedrigere Wert zugrunde gelegt werden und der Vorteil durch ElterngeldPlus würde geringer ausfallen.
Beispiel 2: Du entscheidest dich, ab dem 7. Monat doch etwas mehr zu arbeiten und bekommst nun anstelle von 800 EUR sogar 1.200 EUR monatlich für deine Teilzeitstelle. Dein Anspruch während der Teilzeitbeschäftigung wäre dann ca. 67% * (2.000 EUR – 1.200 EUR) = 608 EUR.
Option 1: Bezug von Basiselterngeld für 12 Monate
- Monate 1-6: Du bekommt jeweils 1.300 EUR ausbezahlt, also über den gesamten Zeitraum insgesamt 7.800 EUR
- Monate 7-12: Du bekommst jeweils den reduzierten Satz (dein Einkommen wird ja angerechnet) von 608 EUR, also insgesamt 3.648 EUR
- Über die gesamten 12 Monate hast du also Elterngeld in Höhe von insgesamt 11.448 EUR erhalten
Option 2: Bezug von Basiselterngeld für 6 Monate (Monate 1 bis 6), Bezug von ElterngeldPlus für 12 Monate (Monate 7-18)
- Monate 1-6: Du bekommt jeweils 1.300 EUR ausbezahlt, also über den gesamten Zeitraum insgesamt 7.800 EUR
- Monate 7-18: Da nun dein Anspruch mit 608 EUR unter 50% des Basiselterngeldanspruchs von 650 EUR liegt, bekommst du in diesem Fall nicht die 650 EUR, sondern stattdessen 608 EUR je Monat, Diesen Betrag bekommst Du allerdings für den gesamten ElterngeldPlus Bezugszeitraum, also 12 Monate. Dies macht dann insgesamt 7.296 EUR
- Über die gesamten 18 Monate hast du also Elterngeld in Höhe von insgesamt 15.096 EUR erhalten
Wie ihr seht, habt ihr nun im Vergleich zum maximal möglichen Elterngeldbetrag von 15.600 EUR über den Zeitraum eine kleine Einbuße hinnehmen müssen. Den vollen Elterngeldbetrag würdet ihr in unserem Beispiel in zwei Fällen erhalten:
- Ihr bezieht vom 1. Bis 12. Monat Basiselterngeld und arbeitet während dieser Zeit nicht
- Ihr bezieht vom 1. Bis 6. Monat Basiselterngeld, beginnt ab dem 7. Monat in Teilzeit zu arbeiten und bezieht ElterngeldPlus für die Monate 7 bis 18 (und verdient wie im ersten Beispiel 800 EUR je Monat oder gerade so viel, dass ihr noch 50% des Basiselterngeldes erhaltet)
Um nun genau zu verstehen, welche Option in diesem Beispiel die Beste wäre, müsst ihr natürlich noch euer Erwerbseinkommen über den entsprechenden Zeitraum berücksichtigen. Hierfür gibt es nun vereinfacht drei Optionen:
Option 1: Bezug von Basiselterngeld für 12 Monate und keine Erwerbstätigkeit, danach Teilzeit und Verdienst 1.200 EUR netto (Monate 13-18)
- Elterngeld: 15.600 EUR
- Zuverdienst: 7.200 EUR (= 1.200 EUR * 6 Monate)
- Gesamtverdienst: 22.800 EUR
Option 2: Bezug von Basiselterngeld für 6 Monate und keine Erwerbstätigkeit (Monate 1 bis 6), Bezug von ElterngeldPlus für 12 Monate und Zuverdienst von 800 EUR netto (Monate 7-18)
- Elterngeld: 15.600 EUR
- Zuverdienst: 9.600 EUR (= 800 EUR * 12 Monate)
- Gesamtverdienst: 25.200 EUR
Option 3: Bezug von Basiselterngeld für 6 Monate und keine Erwerbstätigkeit (Monate 1 bis 6), Bezug von ElterngeldPlus für 12 Monate und Zuverdienst von 1.200 EUR netto (Monate 7-18)
- Elterngeld: 15.096 EUR
- Zuverdienst: 14.400 EUR (= 1.200 EUR * 12 Monate)
- Gesamtverdienst: 29.096 EUR
Ihr habt es euch wahrscheinlich ja schon gedacht: Wie zu erwarten war, habt ihr natürlich insgesamt mehr Geld zur Verfügung, wenn ihr im Monat netto 1.200 EUR dazuverdient. Ihr müsst euch aber natürlich auch die Frage stellen, welche Arbeitszeit ihr für diesen Verdienst leisten müsst und dann entscheiden, was für euch in eurer ganz speziellen Situation am sinnvollsten ist. Wie ihr seht, könnt ihr hier schon verschiedene Optionen berechnen und in gewissen Grenzen auch das Ergebnis beeinflussen, am Ende entscheidet aber auch, wieviel Zeit ihr während dieser spannenden Zeit eigentlich zum Arbeiten aufwenden könnt und wollt.
Neben dem ElterngeldPlus gibt es noch eine weitere Neuerung, die es euch ermöglicht, für weitere vier Monate einen Zuschuss zu erhalten, den so genannten Partnerschaftsbonus. Mehr dazu lest ihr in einem separaten Artikel zum Partnerschaftsbonus.