Wenn ihr euren Kindergeldantrag stellt, dann müsst ihr, wie beim Elterngeld auch, einige Unterlagen einreichen. Auch während ihr bereits Kindergeld erhaltet, verlangt die Familienkasse regelmäßig Unterlagen. Z.B. dann, wenn euer Kind bereits volljährig ist und ihr in regelmäßigen Abständen nachweisen müsst, dass es gerade noch eine Ausbildung absolviert. In diesem Artikel erläutern wir euch einmal im Detail, welche Unterlagen die Familienkassen wann benötigen.
Bzgl. der erforderlichen Unterlagen ist es zunächst einmal wichtig, ein paar Unterscheidungen zu treffen. Nachweise benötigt ihr im ersten Schritt zunächst einmal
- für den Kindergeldantrag, aber auch
- für regelmäßige Nachweise über die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (d.h. wenn ihr das Kindergeld einmal bekommt, dann müsst ihr in bestimmten Fällen regelmäßig nachweisen, dass ihr es immer noch zu Recht bekommt und einen Anspruch darauf habt)
Im zweiten Schritt müsst ihr dann das Alter eures Kindes berücksichtigen. Im Wesentlichen unterscheiden die Familienkassen hier zwischen
- nicht volljährigen Kindern (Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- volljährigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- volljährigen Kindern nach Vollendung des 25. Lebensjahres
Je nach Altersklasse gibt es andere Anspruchsvoraussetzungen und somit andere Nachweise, die ihr erbringen müsst. Im Folgenden gehen wir kurz auf jeden Fall ein.
Nachweise für den Kindergeldantrag bei Geburt
Bei Geburt eures Kindes benötigt ihr für die Beantragung des Kindergeldes zunächst mal die Geburtsbescheinigung für Kindergeld oder die Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld. Diese Nachweise benötigt ihr jeweils im Original! Außerdem dürfen keine Zweifel bestehen, dass das Kind tatsächlich in euren Haushalt aufgenommen ist. Falls ihr zu einem späteren Zeitpunkt Kindergeld beantragen möchtet, dann müsst ihr die Zugehörigkeit zu eurem Haushalt ggf. über eine schriftliche Erklärung nachweisen.
Unterlagen für die Beantragung von Kindergeld für volljährige Kinder
Falls euer Kind bereits volljährig ist, ihr aber trotzdem noch Anspruch auf Kindergeld habt, dann müsst ihr nochmal offiziell einen Kindergeldantrag stellen und diesem Antrag die entsprechenden Nachweise beifügen. Je nach Konstellation benötigt ihr andere Nachweise. Hier einmal die wesentlichen Fälle, in denen ihr für euer volljähriges Kind noch Kindergeld erhalten könnt:
- Euer Kind befindet sich in der ersten Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium
- Euer Kind befindet sich in einer betrieblichen Berufsausbildung
- Euer Kind hat die erste Berufsausbildung abgeschlossen, hat aber noch keinen Arbeitsplatz und ist arbeitssuchend gemeldet
- Euer Kind hat sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, war aber bisher nicht erfolgreich
- Euer Kind befindet sich in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
Im Folgenden gehen wir einmal im Einzelnen auf die erforderlichen Nachweise in jedem Fall ein.
Schul- oder Berufsausbildung bzw. Studium
Wenn euer Kind eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium absolviert benötigt ihr folgendes:
- Bescheinigung der Schule oder Hochschule über die Ausbildung
- Jährlich, spätestens bis Oktober, einen Nachweis über die Fortdauer des Studiums (Immatrikulationsbescheinigung)
Betriebliche Berufsausbildung
Wenn euer Kind eine betriebliche Berufsausbildung absolviert, dann müsst ihr die Dauer und die Art der Ausbildung nachweisen.
Ohne Arbeitsplatz
Wenn euer Kind seine erste Berufsausbildung abgeschlossen, aber noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat, dann müsst nachweisen, dass euer Kind bei der Arbeitsagentur oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der EU als arbeitssuchend gemeldet ist.
Ohne Ausbildungsplatz
Wenn euer Kind keinen Ausbildungsplatz findet, dann müsst ihr nachweisen, dass euer Kind sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Dies könnt ihr nachweisen, indem ihr z.B. die Absagen auf Bewerbungen sammelt und einreicht.
Freiwilliges soziales oder ökologische Jahr
Absolviert euer Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, dann müsst ihr einen entsprechenden Nachweis der Behörde bzw. Institution einreichen, bei der euer Kind das Jahr absolviert.
Nachweise für die Beantragung von Kindergeld für Kinder über 25
Der Kindergeldanspruch endet grundsätzlich mit der Vollendung des 25. Lebensjahres eures Kindes. Es gibt allerdings zwei Ausnahmefälle, in denen ihr auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten könnt und wofür ihr die entsprechenden Nachweise erbringen müsst:
- Sofern euer Kind noch einen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, dann müsst ihr dies durch eine Dienstzeitbescheinigung nachweisen
- Sollte euer Kind eine Behinderung haben, dann müsst ihr die amtliche Bescheinigung über die Behinderung vorlegen. Hier reicht normalerweise ein Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Rentenbescheid aus. Alternativ könnt ihr auch eine Bescheinigung oder ein Gutachten des behandelnden Arztes einreichen.
Nachweise über den Abschluss der Ausbildung
Auch den Abschluss der Ausbildung eures Kindes müsst ihr der Familienkasse mitteilen, da dies grundsätzlich erstmal den Wegfall des Kindergeldanspruchs markiert (sofern euer Kind schon über 18 ist). Wichtig ist bei diesem Nachweis, dass ihr der Familienkasse den genauen Tag mitteilt, an dem die Ausbildung abgeschlossen wurde. Ihr könnt dies über die Bescheinigung der Ausbildungsstätte bzw. über das Prüfungs- oder Abschlusszeugnis machen. Die einzelnen Noten und Beurteilungen sind für die Familienkasse nicht interessant. Diese könnt ihr auf den Kopien einfach schwärzen bzw. unkenntlich machen.
Original oder Kopie?
Viele Familienkassen der Arbeitsagentur und auch einige Familienkassen des öffentlichen Dienstes haben mittlerweile ihre Akten digitalisiert. D.h. alle Unterlagen, die ihr zusammen mit eurem Kindergeldantrag einreicht, werden eingescannt und in digitaler Form aufbewahrt. Die Originale werden in der Regel nach kurzer Zeit von den Familienkassen vernichtet und nicht an euch zurückgeschickt. Reicht deshalb am besten nur Kopien von wichtigen Unterlagen ein. Die Kopien sollten allerdings gut lesbar und in guter Qualität sein. Ungünstig ist es, wenn Kopien so aussehen, als könnten sie manipuliert worden sein.
Einzige Ausnahme: Die Geburtsbescheinigung für Kindergeld bzw. die Geburtsurkunde für den Kindergeldantrag müsst ihr im Original vorlegen bzw. einreichen. Die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigungen bekommt ihr vom Standesamt aber sowieso automatisch in mehrfacher Ausfertigung und außerdem zweckgebunden ausgestellt.