Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind eigentlich nur verschiedene Ausgestaltungen ein und derselben Sache. Dies soll euch ermöglichen, die Erziehung eures Kindes flexibel an euren Lebensumständen, eurer Einkommenssituation, euren Optionen für die Kinderbetreuung etc. auszurichten. Welche der drei Gestaltungsmöglichkeiten bzw. welche Kombination für euch in Frage komme, hängt also ganz entscheidend von euren Wünschen, Plänen aber auch Umständen ab. Zur richtigen Auswahl der Optionen zu einem späteren Zeitpunkt mehr. Hier nun zunächst einmal eine kurze einführende Beschreibung der verschiedenen Optionen.
Welche Ausgestaltungsformen des Elterngeldes gibt es?
Basiselterngeld
Wenn ihr euer Kind in den ersten 14 Monaten nach Geburt selbst betreuen wollt und deshalb nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten könnt (also nicht oder nicht voll erwerbstätig seid), dann könnt ihr das Basiselterngeld beantragen und bekommt einen Teil eures letzten Gehaltes vom Staat für die Dauer von max. 12 Monaten ausbezahlt. Wenn für beide Elternteile das Erwerbseinkommen wegfällt, dann erhöht sich der Auszahlungsanspruch auf insgesamt 14 Monate. In vielen uns bekannten Fällen nimmt meist die Mutter 12 Monate und der Vater zwei Monate in Anspruch, grundsätzlich seid ihr aber hier komplett flexibel. Es ist auch nicht erforderlich, dass sich die Erziehungszeiträume aneinander anschließen, Mutter und Vater können auch zur gleichen Zeit Elterngeld in Anspruch nehmen, euer Kind wird dann einfach für eine gewisse Dauer von beiden Elternteilen betreut. Ihr müsst nur darauf achten, dass ihr insgesamt nur 14 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen könnt. Ihr dürft sogar während eurer Elternzeit bzw. während des Elterngeldbezuges in kleinem Umfang weiterarbeiten, allerdings gilt hier die Höchstgrenze von 30 Wochenstunden und euer Verdienst wird mit der Förderung verrechnet. In den meisten Fällen lohnt sich das also nicht.
ElterngeldPlus
Mit der Einführung des ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter gestärkt werden. Das ElterngeldPlus unterscheidet sich vom Basiselterngeld nur insofern, als dass ihr pro Monat nur die Hälfte des euch normalerweise, also ohne eigenes Einkommen während dieser Zeit, zustehenden Elterngeldes erhaltet, der Auszahlungszeitraum sich aber gleichzeitig von max. 12 Monaten auf 24 Monate verdoppelt. Also aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Ihr habt so über einen längeren Zeitraum mehr Zeit für euer Kind, müsst aber gleichzeitig mit einer geringeren Unterstützung pro Monat auskommen. Eine genaue Beschreibung und Berechnung der Vor- und Nachteile von ElterngeldPlus findet ihr in einem separaten Artikel.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus scheint auf den ersten Blick etwas kompliziert, ist er aber eigentlich gar nicht. Im Vergleich zum ElterngeldPlus geht der Staat hier einfach noch einen Schritt weiter und bietet euch vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, sofern ihr in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig in Teilzeit arbeitet, euch also die Erziehung eures Kindes sozusagen teilt. Als Teilzeit gilt hier alles zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche. Ihr könnt also mit Hilfe des Partnerschaftsbonus den bezug von Elterngeld auf maximal 28 Monate erweitern.
Wie hoch ist das Elterngeld und wie wird es berechnet?
Die Höhe des Basiselterngeldes wird anhand eures durchschnittlichen Nettoeinkommens berechnet, genauer gesagt anhand des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils. Es beträgt zwischen mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich (netto).
Für die Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens werden für die Angestellten unter euch die letzten 12 Monate vor Geburt eures Kindes herangezogen. Falls ihr selbständig seid, könnt ihr eure Einkünfte anhand eures letzten Steuerbescheides nachweisen.
Für die Berechnung des Elterngeldes anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens gelten folgende Regeln (vereinfacht):
- habt ihr kein Einkommen beträgt euer Elterngeld 300 EUR pro Monat.
- Habt ihr ein Einkommen unter 1.000 EUR, so werden zwischen 67 und 100% eures Nettoeinkommens als Elterngeld ausbezahlt. Je weniger ihr verdient, desto höher ist der Anteil eures Einkommens, den ihr als Elterngeld erhaltet. Pro zwei EUR Verdienst, sinkt der Anteil um 0,1 Prozentpunkte.
- Liegt euer Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 EUR, dann bekommt ihr 67% eures Nettoeinkommens
- Liegt euer Einkommen zwischen 1.200 und 1.240 EUR, bekommt ihr zwischen 67% und 65% eures Nettoeinkommens. Pro zwei EUR Verdienst, sinkt der Anteil um 0,1 Prozentpunkte.
- Liegt euer Nettoeinkommen über 1.240 EUR, dann erhaltet ihr 65% eures Nettoeinkommens, allerdings maximal 1.800 EUR. Diesen Maximalwert erreicht ihr bei einem Einkommen von ca. 2.770 EUR
Die tatsächliche Berechnung ist etwas komplizierter. So gibt es z.B. noch Anpassungen bzw. Zuschläge für Mehrlinge oder Geschwisterkinder. Die obige Darstellung sollte euch aber eine grobe Vorstellung von der Höhe des Elterngeldes geben. Über die genaue Berechnung des Elterngeldes haben wir einen zusätzlichen Artikel verfasst.
Wann erhaltet ihr Elterngeld?
Ihr könnt Elterngeldzahlungen erhalten, wenn ihr Arbeitnehmer seid, verbeamtet seid, selbständig seid, aber auch wenn ihr gerade erwerbslos seid, noch studiert oder in Ausbildung seid.
Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister.
Um Anspruch darauf zu haben, müsst ihr, wie bereits oben kurz angesprochen ein paar Anforderungen erfüllen:
- Ihr müsst euer Kind bzw. eure Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen
- Ihr dürft pro Woche nicht mehr als 30 Stunden arbeiten
- Euer Kind bzw. eure Kinder müssen mit euch in einem Haushalt leben
- Ihr müsst euren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
Falls euer zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt eures Kindes mehr als 500.000 EUR betrug (bzw. 250.000 EUR falls ihr alleinerziehend seid), dann habt ihr keinen Anspruch auf Elterngeld.
Weitere Ressourcen zum Elterngeld
Auf den folgenden Seiten haben wir für euch alle wesentlichen Informationen zum Thema Elterngeld zusammengestellt.
Elterngeldanspruch
- Elterngeld und Elternzeit
- Was ist ElterngeldPlus?
- Was ist der Partnerschaftsbonus und wann bekommt ihr ihn?
- Elterngeld für Selbständige
- Elterngeld für Alleinerziehende
- Studium und Elterngeldanspruch
Höhe des Elterngeldes
- Elterngeldberechnung
- Elterngeldrechner
- Berücksichtigung von Provisionen und Boni bei der Elterngeldberechnung
- Was ist der Geschwisterbonus?
- Was ist der Mehrlingszuschlag?
- Elterngeld und Steuern
- Elterngeld und Krankenversicherung
- Elterngeld und die Anrechnung auf Sozialleistungen und Fördermittel
Arbeiten vor, während und nach der Elternzeit
- Elternzeit nehmen und trotzdem etwas dazu verdienen
- Behaltet ihr während der Elternzeit euren Urlaubsanspruch?
- Während der Elternzeit vorübergehend bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten
- Kann euer Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund eurer Elternzeit kündigen?
- Wie wirkt sich die Elternzeit auf eure Rente aus?
- Elterngeld für Selbständige
- Elterngeld-Strategien für selbständige Mütter
Elterngeldantrag und Unterlagen
- Der Elterngeldantrag
- Welche Unterlagen benötigt ihr für die Beantragung von Elterngeld?
- Woher und wann bekommt ihr die Geburtsurkunde?
- Kurzanleitung „In 5 Schritten zum Elterngeld“
Elterngeldbescheid
Elterngeldstellen und Formulare
Infografiken
- 10 interessante Fakten zum Elterngeld
- Die 5 besten Elterngeld-Tipps
- Die 4 wichtigsten Familienförderungen