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Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid? Hier erfahrt ihr wie!


Wenn ihr in eurem Elterngeldbescheid einen Fehler entdeckt habt bzw. mit dem Bescheid nicht einverstanden seid, dann könnt ihr bei eurer Elterngeldstelle gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Wie das genau geht und was ihr dabei beachten müsst, das erläutern wir euch in diesem Artikel.

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Wie legt ihr Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid ein?

Den Widerspruch gegen euren Elterngeldbescheid müsst ihr innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides einreichen. Die genaue Frist, bis zu der ihr Einspruch einlegen könnt und auch die Anschrift, an die ihr den Widerspruch senden müsst, sind auf dem Elterngeldbescheid vermerkt.

Tatsächlich ist es nicht unwahrscheinlich, dass euer Bescheid einmal einen Fehler enthält. Bei der Fülle an Anträgen, die die Elterngeldstellen zu bewältigen haben, ist dies auch gar nicht auszuschließen. Ihr solltet deshalb ganz genau hinsehen. Typischerweise treten Fehler in drei Bereichen auf:

  • Die Einkommensberechnung ist fehlerhaft
  • Die Elterngeldstelle hat Antragsunterlagen nicht berücksichtigt
  • Die Lebensmonate eures Kindes wurden falsch angenommen

Den Widerspruch selbst könnt ihr als recht formloses Schreiben aufsetzen. Hier ein paar wesentliche Dinge, die in eurem Schreiben auf  jeden Fall enthalten sein sollten:

  • Betreff: Im Betreff sollte stehen, dass ihr Widerspruch gegen euren Elterngeldbescheid einlegt. Ihr solltet dort auch das entsprechende Geschäfts- bzw. Aktenzeichen o.Ä. nennen, damit die Elterngeldstelle euer Schreiben einfach zuordnen kann
  • Datum: Euer Widerspruchschreiben sollte auf jeden Fall das Datum enthalten, an dem ihr den Widerspruch verfasst habt. Ihr solltet darauf achten, dass ihr die im Elterngeldbescheid genannte Widerspruchsfrist auf jeden Fall einhaltet. Um sicher zu gehen, solltet ihr den Widerspruch rechtzeitig absenden, sodass er idealerweise noch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der Elterngeldstelle eintrifft. Auch wenn hier das Datum des Poststempels gilt: sicher ist sicher!
  • Begründung: Ihr solltet der Elterngeldstelle auf jeden Fall auch eine gute Begründung liefern, warum ihr mit dem Bescheid nicht einverstanden seid. Ansonsten hat euer Widerspruch leider wenig Aussichten auf Erfolg. Wenn ihr euren Widerspruch sogar noch mit Zahlen und Fakten untermauern könnt, umso besser. Sachlichkeit und gute Nachvollziehbarkeit sowie die zugehörigen Nachweise bzw. Belege sind hier Gold wert.

Hier findet ihr ein Beispieltext für einen Widerspruchschreiben (klickt auf das Bild um die Vorlage in Word runterzuladen):

Widerspruch gegen Elterngeldbescheid - Musterschreiben

Was passiert, nachdem ihr Widerspruch eingelegt habt?

Nachdem die Elterngeldstelle euer Schreiben erhalten hat, wird sie den Vorgang inhaltlich nochmals prüfen. Diese Überprüfung wird oft von einer speziell dafür vorgesehenen Stelle durchgeführt, d.h. die Überprüfung geschieht unabhängig vom ursprünglichen Bescheid. Trotzdem gilt: Ohne gute Begründung eurerseits wird die Elterngeldstelle höchstwahrscheinlich an ihrer ursprünglichen Entscheidung festhalten. Falls dies der Fall sein sollte und die Elterngeldstelle euren Widerspruch zurückweist, dann könnt ihr natürlich noch zum Gericht gehen und dort eine Klage einreichen. Ihr solltet euch dann aber schon recht sicher sein, dass ihr im Recht seid. Ein Verfahren wird euch im Falle einer Niederlage im Zweifel mehr kosten, als das, was ihr zusätzlich an Elterngeld bekommen würdet.

Hinweis: Bitte beachtet, dass wir euch hier keine rechtlichen Auskünfte erteilen können. Das Muster solltet ihr nur als Beispiel ansehen.

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Filed Under: Elterngeld, Elterngeldbescheid Tagged With: Elterngeldbescheid, Widerspruch

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