Mit dem Elterngeld bekommt ihr eine finanzielle Unterstützung vom Staat genau für die Zeit, in der ihr für euer kleines Kind da sein müsst und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könnt und logischerweise auch nichts verdient (für Teilzeittätigkeiten gibt es allerdings ein paar gesonderte Regelungen). Das Elterngeld wird aus eurem durchschnittlichen bisherigen Einkommen berechnet und ist grundsätzlich erstmal steuer- und abgabenfrei. Trotzdem wird euer Elterngeld gegebenenfalls auf andere Leistungen, die ihr vom Staat erhaltet, angerechnet. Grundsätzlich ist nämlich jede Art von Einkommen auf soziale Förderungen und Sozialleistungen anrechnungsfähig und da das Elterngeld ebenfalls als Einkommen gezählt wird, ist das beim Elterngeld keine Ausnahme.
Soziale Leistungen und Förderungen können z.B. Bafög, Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2 sein. In diesem Artikel möchten wir euch kurz den Einfluss des Elterngeldes auf die verschiedenen Leistungen erklären.Hier weiterlesen