Ab dem 1. Januar 2016 werden sich die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld geringfügig verändern. Künftig, d.h. ab dem 1. Januar 2016, müsst ihr der Familienkasse bei jedem Neuantrag auf Kindergeld auch die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mitteilen. Das gilt sowohl für eure eigene Steueridentifikationsnummer, als auch für die eures Kindes. Der Hintergrund dieser Änderung ist der, dass das Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Durch die Steuer-Identifikationsnummer soll nun sichergestellt werden, dass das Kindergeld nicht doppelt ausgezahlt wird.
Was sich nun genau ändert, das wollen wir euch im folgenden Artikel kurz erläutern.Hier weiterlesen