Wie ihr vielleicht schon öfter gehört habt, ist das Elterngeld grundsätzlich steuerfrei. Klar, es berechnet sich ja auch aus eurem Nettogehalt. Ganz ohne Einfluss auf eure Steuer ist das Elterngeld allerdings trotzdem nicht, denn es wird in die Ermittlung eures Steuersatzes einbezogen (so genannter Progressionsvorbehalt). Im Folgenden wollen wir euch einmal erklären, welchen Einfluss auf eure Steuern das Elterngeld wirklich hat und inwieweit ihr dort etwas optimieren könnt.
Welchen Einfluss hat das Elterngeld auf die Steuern?
Eigentlich ist es ganz einfach: Obwohl das Elterngeld als solches zwar steuerfrei ist, wird es bei der Berechnung eures Steuersatzes berücksichtigt. Das heißt konkret, dass für die Berechnung eures Steuersatzes euer gesamtes Einkommen plus Elterngeld relevant ist. Die Steuer selbst wird dann allerdings nur von eurem Erwerbseinkommen abgezogen.
Beispiel: Du hast deinen kleinen Sohn am 1. August bekommen. Der Einfachheit halber bist du alleinstehend und deshalb in Steuerklasse 1. Für die Berechnung des Elterngeldes wird dein durchschnittliches monatlichen Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt zu Rate gezogen. Hieraus ergibt sich für dich ein Elterngeldanspruch von 1.800 EUR, also der Maximalsatz. Du beziehst also in diesem Jahr von August bis Dezember, also für fünf Monate Elterngeld, was insgesamt einen Betrag von 9.000 EUR bedeutet (1.800 EUR * 5 Monate). Bis kurz vor der Geburt hast du ganz normal gearbeitet und bisher im Jahr insgesamt 30.000 EUR verdient.
Laut der Steuerformel nach §32 Einkommensteuergesetz (EStG) liegt dein Steuersatz bei einem Einkommen von 30.000 EUR normalerweise bei 19,55%, das heißt deine Steuern bzw. deine Steuerlast (Einkommen und Solidaritätszuschlag) würde 5.865 EUR betragen. Da du aber auch Elterngeld in Höhe von 9.000 EUR im gleichen Jahr erhalten hast, wird für die Berechnung deines Steuersatzes ein Einkommen von 39.000 EUR herangezogen. Hierfür ergibt sich bereits ein Steuersatz von 23,21%. Auf dein tatsächlichen Einkommen von 30.000 EUR angewendet (denn euer Elterngeld müsst ihr ja nicht nochmal extra versteuern) ergibt das bereits 6.963 EUR. Das heißt nur durch den Einfluss der Steuerprogression müsst ihr mehr als 1.000 EUR mehr an Steuern zahlen.
Der Progressionsvorbehalt gilt übrigens für euer gesamtes Elterngeld, einschließlich des Sockelbetrages von 300 EUR. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil entschieden.
Wie könnt ihr euer Elterngeld erhöhen?
Eine Möglichkeit euer Elterngeld zu erhöhen ist der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse. Da das Elterngeld auf Basis eures Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt eures Kindes berechnet wird, fällt es umso höher aus, je weniger Steuern ihr zahlen müsst. Beachtet dass diese Möglichkeit nur für die Angestellten unter euch möglich ist. Für alle Selbständigen nutzt die Elterngeldstelle immer die ungünstigere Steuerklasse IV für die Elterngeldberechnung.
Den niedrigsten Steuersatz habt ihr, wenn ihr in der Steuerklasse III seid. Der Wechsel in die Steuerklasse III ist allerdings nur möglich, wenn ihr verheiratet seid. Euer Partner müsste dann gleichzeitig in die Steuerklasse V wechseln und würde entsprechend hoch besteuert.
Damit eure neue Steuerklasse von der Elterngeldstelle zur Berechnung des Elterngeldes genutzt werden kann, solltet ihr mindestens sieben Monate vor der Geburt eures Kindes in die günstigere Steuerklasse III wechseln. Die Elterngeldstelle wählt nämlich für die Berechnung des Elterngeldes die Steuerklasse, in der ihr in den 12 Monaten vor der Geburt am längsten wart. Falls ihr sechs Monate in der einen und 6 Monate in der anderen Steuerklasse wart, dann wird die Steuerklasse gewählt, die näher an der Geburt eures Kindes lag. Ihr solltet auf jeden Fall auch berücksichtigen, dass es einen Monat dauert, bis die Änderung der Steuerklasse wirksam wird. Am besten ihr wechselt die Steuerklasse bereits kurz nachdem ihr von eurer Schwangerschaft erfahren habt.
Welche Steuerklassen(-kombinationen) gibt es und worin unterscheiden sie sich?
Als Ehepartner habt ihr die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Steuerklassekombinationen zu wählen:
- Ihr seid beide in Steuerklasse IV
- Einer von euch ist in Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V
- Ihr seid beide in Steuerklasse IV und nutzt das so genannte Faktorverfahren
Wenn ihr verheiratet seid, dann werdet ihr standardmäßig von Finanzamt beide in die Steuerklasse IV eingeordnet. Sofern ihr ungefähr gleich viel verdient, ist dies auch erstmal die beste Wahl. Falls jedoch einer von euch viel mehr verdient, das heißt 60% oder mehr zum Haushaltseinkommen beisteuert, dann ist die Kombination aus Steuerklasse III und V besser.
Was bedeutet nun der Wechsel der Steuerklasse für eure Finanzen?
Wie bereits angedeutet, hat ein Wechsel der Steuerklasse mehrere Auswirkungen. Neben des positiven Effektes auf euer Elterngeld solltet ihr aber auch die anderen Einflüsse im Auge behalten.
Hier die wesentlichen Änderungen durch euren Wechsel in Steuerklasse III. Und wie gesagt, das Ganze funktioniert nur, wenn ihr verheiratet seid.
- Euer Nettoeinkommen steigt durch die sehr geringe Besteuerung in der Steuerklasse III recht stark an
- Gleichzeitig sinkt das Nettoeinkommen eures Partners durch den Wechsel in die höher besteuerte Steuerklasse V stark ab
- Die Bemessungsgrundlage für euer Elterngeld und damit euer Elterngeld selbst erhöhen sich
Was bedeutet das Ganze nun? Neben dem höheren Elterngeld gibt es vier wesentliche Aspekte, die in diesem Zusammenhang für euch wichtig sind bzw. sein könnten:
- Falls einer von euch sehr viel mehr verdient als der andere und ihr deshalb schon vorher die Steuerklassenkombinationen III und V gewählt hattet, dann hat ein Wechsel (also von Steuerklasse V in III für euch und von Steuerklasse III in V für euren Partner) signifikante Auswirkungen auf euer monatliches Nettoeinkommen. Es könnte sein, dass ihr für die mindestens sieben Monate vor der Geburt und eine Zeit nach der Geburt mit viel weniger auskommen müsst als bisher. Falls ihr also regelmäßig am Ende des Monats knapp bei Kasse seid, dann solltet ihr euch überlegen, wie und ob ihr dieses Modell wählen könnt
- Mit der Steuererklärung am Ende des Jahres wird der negative Steuereffekt wieder ausgeglichen, d.h. ihr bekommt einen Großteil der zu viel gezahlten Steuer zurück. Eure monatlichen Einkommensteuerabzüge sind ja im Endeffekt nichts anderes als Vorauszahlungen, die am Ende des Jahres mit eurer tatsächlichen Steuerschuld verrechnet werden. Das heißt, für die Höhe der tatsächlich festgesetzten Steuer spielen die Steuerklassen gar keine Rolle, sondern nur euer Einkommen. In diesem Fall Ihr zahlt ihr auf den Großteil eures gemeinsamen Einkommens in Steuerklasse V eine viel höhere Vorauszahlung, als eure tatsächliche Steuerlast, d.h. die zu zahlenden Steuern nach Rückerstattung durch das Finanzamt, am Ende des Jahres betragen wird
- Euer höheres Elterngeld erhöht natürlich den Progressionsvorbehalt im Vergleich zur Variante ohne den Wechsel der Steuerklasse, d.h. eure durchschnittliche Steuerlast steigt an
- Die Steuerklasse hat ebenfalls Einfluss auf andere Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld, die durch den Wechsel in die schlechtere Steuerklasse entsprechend niedriger ausfallen
Wann und wie könnt ihr die Steuerklasse wechseln
Ihr könnt die Steuerklasse problemlos auch mitten im Jahr wechseln, spätestens jedoch bis zum 30. November. Ein Wechsel der Steuerklasse ist in der Regel nur einmal im Jahr möglich. In manchen Fällen könnt ihr aber auch mehrmals im Jahr die Steuerklasse wechseln:
- Einer von euch bezieht keinen Arbeitslohn mehr
- Einer von euch nimmt nach Arbeitslosigkeit wieder ein Arbeitsverhältnis auf
- Ihr habt euch auf Dauer getrennt
- Euer Partner ist verstorben
Falls ihr die Steuerklasse nun aufgrund der oben beschriebenen Vorteile für die Höhe eures Elterngeldes wechseln möchtet, dann könnt ihr hierfür den amtlichen Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ nutzen, den ihr beide unterschreiben und an das Finanzamt schicken müsst.