Euren Elterngeldantrag und alle erforderlichen Unterlagen müsst ihr in der Regel persönlich bei der für euch zuständigen Elterngeldstelle abgeben. Im folgenden geben wir euch einmal einen kurzen Überblick über die Aufgaben der Elterngeldstellen sowie eine Auflistung mit Links zu den Adressen aller Elterngeldstellen in den einzelnen Bundesländern.
Was ist die Elterngeldstelle genau und welche Aufgaben übernimmt sie?
Das Elterngeld ist zwar eine bundesweite Förderung, die Umsetzung, d.h. die Bearbeitung von Anträgen, die Berechnung der Elterngeldansprüche und auch die Auszahlung des Elterngeldes wurde allerdings den Bundesländern übertragen. Dem entsprechend gibt es auch nicht eine zentrale Elterngeldstelle, sondern viele verschiedene Elterngeldstellen. Welches Amt genau euer Ansprechpartner ist, d.h. wo sich eure Elterngeldstelle genau befindet, das unterscheidet sich deshalb auch von Bundesland zu Bundesland. Manchmal sind die Elterngeldstellen den Jugendämtern zugeordnet, manchmal den Bezirksämtern, manchmal handelt es sich sogar um eigenständige Behörden. Es kann deshalb auch sein, dass es in eurer Stadt direkt keine Stelle gibt, die sich mit eurem Elterngeldantrag befasst. Es könnte also sein, dass ihr bis zur nächsten größeren Stadt fahren müsst, um euer Elterngeld zu beantragen. Am besten ihr schaut einmal in die Liste der Stellen für euer Bundesland.
Die Aufgaben der Elterngeldstelle sind sehr vielfältig. Sie kümmert sich um alles von der Bearbeitung eurer Elterngeldanträge und der Prüfung der Unterlagen, über die Berechnung eures Elterngeldes bis hin zur Versendung des Elterngeldbescheides und der anschließenden Auszahlung des Elterngeldes. Auch die Widersprüche zu den Elterngeldbescheiden werden von einer speziellen Abteilung der Elterngeldstellen bearbeitet.
Adressen und Links zu eurer Elterngeldstelle
Eine Auflistung aller Elterngeldstellen findet ihr nach Bundesländern getrennt auf den folgenden Seiten:
Nordrhein Westfalen – Falls ihr gerne nach eurer Postleitzahl suchen möchtet, dann könnt ihr das auf den Seiten des Familienministeriums NRW tun.