DeinElterngeld.de

DeinElterngeld.de

  • Förderungen
    • Elterngeld
    • Kindergeld
  • Ressourcen
    • Ressourcen
    • Elterngeldrechner
    • Weiterführende Literatur
    • In 5 Schritten zum Elterngeld
  • Kontakt
  • Amicella Network
You are here: Home / Elterngeld / Das Elterngeld in der Steuererklärung

Das Elterngeld in der Steuererklärung


Elterngeld und Steuererklärung

Klickt hier und beantragt euer Elterngeld online... in nur 30 Minuten!!

Wer eine Familie gründet, hat Anspruch auf Elterngeld. Dabei werden Eltern im Laufe von maximal 14 Monaten nach der Geburt des Kindes mit staatlichen Zuwendungen versorgt. Die monatliche Mindestsumme ist 300 €, die maximale Summe liegt bei 1.800 € pro Monat. Selbst Eltern, die vor der Geburt keiner bezahlten Tätigkeit nachgingen, haben Anspruch auf Elterngeld. Da das Elterngeld als Ersatz für wegfallendes Einkommen gedacht ist, steht es Eltern, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, nicht zur Verfügung. Teilzeitbeschäftigte können dank „Elterngeld Plus“ die Bezugsdauer auf ganze 28 Monate verlängern.

Elterngeld: Was muss auf die Steuererklärung?

Elterngeld ist zwar steuerfrei, doch ist dies kein Grund, es nicht auf der Steuererklärung anzugeben. Denn das Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt, der sich als erhöhter Steuersatz auf das übrige Einkommen auswirkt. Um den Elterngeldanspruch zu optimieren, empfiehlt sich ein Wechsel der Steuerklasse. Dieser muss jedoch frühzeitig vorgenommen werden, da beim Elterngeld das Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten berücksichtigt wird. Bevor ihr eure Steuererklärung abgebt, solltet ihr diese von einem Steuerberater prüfen lassen, denn eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann euch teuer zu stehen kommen. Auf jeden Fall sollten Paare es vermeiden, getrennte Steuererklärungen abzugeben, da die Steuerlast dadurch erheblich steigt.

Kredit und Elterngeld: Das gilt es zu beachten

Wenn ihr Elterngeld bezieht, ohne zu arbeiten und dabei einen Kredit abbezahlen müsst, kann eine solche Situation schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Doch kann man während der Elternzeit Kredite aussetzen und eine Stundung beantragen. Um einen Kredit zu stunden, müsst ihr unbedingt mit eurer Bank in Verbindung treten und eure Situation schildern. Es ist besonders wichtig, die Ratenzahlungen nicht einfach auszusetzen, sondern sich fachmännisch beraten zu lassen, um einem möglichen negativen Schufa-Eintrag aus dem Wege zu gehen. Bei einer Stundung wird eine Ratenpause festgelegt, während der ihr eure Zahlungen stoppen könnt. Natürlich hat die Stundung einen Haken, denn die nun längere Laufzeit zieht neue – höhere – Zinsen nach sich. Statt erhöhter Zinsen kann eine Stundung mit zusätzlichen Zahlungen verbunden sein. Satt einer Stundung besteht auch die Möglichkeit einer Umschuldung, wobei ein teurer Kredit in einen günstigeren Kredit umgewandelt wird.


Filed Under: Elterngeld

Navigation

Top Beiträge & Seiten

  • Geburtsurkunde: Wofür ihr sie benötigt und woher ihr…
  • Kindergeldantrag: Welche Unterlagen und Nachweise…
  • Partnerschaftsbonus: Was ist das?
  • Unterlagen für die Beantragung von Elterngeld
  • Die genaue Berechnung des Elterngeldes
  • ElterngeldPlus: Was ist es und wie funktioniert es?
  • Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
  • Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid? Hier…
  • Sozialleistungen, Fördermittel und Elterngeld
  • Krankenversicherung und Elterngeld

KONTAKT

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Alles zum Thema Familienförderung
  • Ressourcen
  • Dein Guide zum Elterngeld

RUBRIKEN

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Kinderzuschlag
  • Ressourcen

Andere Projekte

KidsAway -
Reisen und Urlaub mit Baby und Kleinkind

Mami Poppins - Der Reiseausstatter für junge Familien

DIY Investor - Übernimm die Kontrolle über deine Investments

Wir sind hier vertreten

DeinElterngeld.de bei Facebook Blogverzeichnis - Bloggerei.de

© Copyright 2015-22 DeinElterngeld · Alle Rechte vorbehalten

pixel