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Studium und Elterngeld

In einem unserer anderen Beiträge haben wir das Thema Studium und Elterngeld schonmal kurz angerissen, allerdings nur den einfachsten Fall behandelt, nämlich wie viel Elterngeld ihr bekommt, wenn ihr hauptberuflich Student bzw. Studentin seid und kein eigenes Einkommen habt. Allerdings gibt es auch hier ein paar etwas kompliziertere Konstellationen, z.B. wenn ihr euer Studium nebenberuflich absolviert, auf die wir im Folgenden etwas detaillierter eingehen möchten.Hier weiterlesen

Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht

Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:

4 Familienförderungen

Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.

Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.

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Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:

Elterngeld

  • Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
  • Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR
  • Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden

Kindergeld

  • Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)
  • Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt

Mutterschaftsgeld

  • Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung
  • Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag
  • Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz
  • Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland

Kinderzuschlag

  • Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind
  • Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken

Infografik: 10 Fakten zum Elterngeld

Wir haben für euch eine Infografik mit 10 interessanten Fakten zum Thema Elterngeld erstellt. So sind zum Beispiel 87% der Elterngeldbezieher in Deutschland Frauen. Das durchschnittliche Elterngeld liegt bei ca. 700 EUR pro Monat. Aber seht selbst:

10-Fakten-zum-Elterngeld

Die Basisdaten für die Grafik kommen übrigens vom Statistischen Bundesamt. Dort findet ihr noch viele weitere interessante Statistiken.

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Elterngeld – Besonderheiten für Alleinerziehende

Mittlerweile ist ca. jede fünfte Familie eine so genannte „Einelternfamilie“, d.h. eine Familie mit Kindern und alleinerziehende Elternteile, also entweder Vater oder Mutter im Haushalt. Wenn ihr alleinerziehend sein solltet, dann habt ihr genau die gleichen Ansprüche auf Elterngeld wie Elternpaare auch. Das heißt ihr könnt z.B. auch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen. Wie ihr das anstellt und was ihr genau beachten müsst, das erläutern wir euch in diesem Artikel.Hier weiterlesen

Elternzeit: Gibt es Unterschiede zum Elterngeld?

Die Begriffe Elternzeit und Elterngeld werden oft synonym verwendet, haben aber eigentlich nicht wirklich etwas miteinander zu tun. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal die Unterschiede erklären, sowie euch die Ausgestaltungsmöglichkeiten näherbringen.Hier weiterlesen

Teilzeit: Elternzeit und trotzdem etwas verdienen

Falls ihr bereits den Artikel zur Elternzeit gelesen habt, habt ihr sicherlich festgestellt, dass Elternzeit und Elterngeld zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Ihr könnt für die ersten drei Lebensjahre eures Kindes Elternzeit nehmen, das Elterngeld wird euch aber in voller Höhe (d.h. grob 65% bis 100% eures Nettoeinkommens bzw. maximal 1.800 EUR) nur für 12 Monate gewährt. Wie sollt ihr also über die Runden kommen, wenn ihr euer Kind trotzdem länger zum Großteil selbst betreuen wollt, aber nicht komplett auf eure Einkünfte verzichten könnt (z.B. weil euer Partner nicht genug  verdient oder ihr vielleicht sogar alleinerziehend seid)? Eine Antwort heißt in Teilzeit weiterarbeiten. Im Folgenden geben wir euch ein paar Anhaltspunkte.Hier weiterlesen

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