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Teilzeit: Elternzeit und trotzdem etwas verdienen

Falls ihr bereits den Artikel zur Elternzeit gelesen habt, habt ihr sicherlich festgestellt, dass Elternzeit und Elterngeld zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Ihr könnt für die ersten drei Lebensjahre eures Kindes Elternzeit nehmen, das Elterngeld wird euch aber in voller Höhe (d.h. grob 65% bis 100% eures Nettoeinkommens bzw. maximal 1.800 EUR) nur für 12 Monate gewährt. Wie sollt ihr also über die Runden kommen, wenn ihr euer Kind trotzdem länger zum Großteil selbst betreuen wollt, aber nicht komplett auf eure Einkünfte verzichten könnt (z.B. weil euer Partner nicht genug  verdient oder ihr vielleicht sogar alleinerziehend seid)? Eine Antwort heißt in Teilzeit weiterarbeiten. Im Folgenden geben wir euch ein paar Anhaltspunkte.Hier weiterlesen

Urlaubsanspruch: Was passiert während der Elternzeit?

Grundsätzlich habt ihr während eurer Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaub, es sei denn ihr arbeitet weiterhin in Teilzeit. In diesem Fall wird der Urlaub, analog zu Teilzeitvereinbarungen außerhalb der Elternzeit entsprechend der Arbeitszeit angepasst. Das bedeutet konkret: wenn ihr im Rahmen eurer Vollzeitstelle einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr hattet, dann reduziert sich dieser Anspruch z.B. im Falle einer 50% Stelle auf die Hälfte, also auf 15 Tage.Hier weiterlesen

Krankenversicherung und Elterngeld

Wie ihr während eurer Elternzeit bzw. während eures Elterngeldbezuges krankenversichert seid bzw. was ihr tun müsst, um euch entsprechend bei einer Krankenversicherung zu versichern, hängt stark davon ab, welcher Versicherung bzw. welcher Art von Versicherung ihr vor der Geburt angehört habt. Im Folgenden möchten wir euch einmal die verschiedenen Fälle im Detail erläutern.Hier weiterlesen

Sozialleistungen, Fördermittel und Elterngeld

Mit dem Elterngeld bekommt ihr eine finanzielle Unterstützung vom Staat genau für die Zeit, in der ihr für euer kleines Kind da sein müsst und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könnt und logischerweise auch nichts verdient (für Teilzeittätigkeiten gibt es allerdings ein paar gesonderte Regelungen). Das Elterngeld wird aus eurem durchschnittlichen bisherigen Einkommen berechnet und ist grundsätzlich erstmal steuer- und abgabenfrei. Trotzdem wird euer Elterngeld gegebenenfalls auf andere Leistungen, die ihr vom Staat erhaltet, angerechnet. Grundsätzlich ist nämlich jede Art von Einkommen auf soziale Förderungen und Sozialleistungen anrechnungsfähig und da das Elterngeld ebenfalls als Einkommen gezählt wird, ist das beim Elterngeld keine Ausnahme.

Soziale Leistungen und Förderungen können z.B. Bafög, Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2 sein. In diesem Artikel möchten wir euch kurz den Einfluss des Elterngeldes auf die verschiedenen Leistungen  erklären.Hier weiterlesen

Provisionen, Boni und Elterngeldberechnung

Wenn ihr einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, dann  wird euer Elterngeldanspruch auf Basis eures Durchschnittsverdienstes der letzten 12 Monate vor der Geburt eures Kindes berechnet. Was wird allerdings hier genau berücksichtigt? Viele von euch bekommen am Ende des Jahres Weihnachtsgeld oder einen Bonus. Wird dies für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Was ist mit Boni und Provisionen, die ihr über das Jahr verteilt erhaltet, z.B. weil ihr im Vertrieb arbeitet? Im Folgenden wollen wir euch kurz die Regelungen hierzu erläutern.Hier weiterlesen

Arbeitgeber während der Elternzeit vorübergehend wechseln

Wie wir bereits an anderer Stelle geschrieben haben, könnt ihr während der Elternzeit mit eurem Arbeitgeber ein Teilzeitmodell vereinbaren und zwischen 15 und 30 Stunden je Woche arbeiten. Darauf habt ihr einen Rechtsanspruch. In bestimmten Fällen gibt es für euch außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, ohne euer Hauptarbeitsverhältnis zu beenden. Im Folgenden erläutern wir euch einmal wie das geht.Hier weiterlesen

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