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ElterngeldPlus: Was ist es und wie funktioniert es?

Das ElterngeldPlus, welches zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Mit der Einführung von ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter gestärkt werden und euch als Eltern mehr Flexibilität gegeben werden.

Wenn ihr also recht bald nach der Geburt eures Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchtet, dann kann ElterngeldPlus für euch sinnvoll sein, da die Anrechnung eurer Teilzeitbeschäftigung etwas anders abläuft. Im Folgenden erläutern wir euch einmal im Detail, was das ElterngeldPlus beinhaltet.Hier weiterlesen

Geburtsurkunde: Wofür ihr sie benötigt und woher ihr sie bekommt!

Sobald euer Kind geboren ist, müsst ihr die Geburt bei eurem Standesamt, d.h. im Speziellen beim Standesamt im Geburtsort eures Kindes, anzeigen. In vielen Fällen könnt ihr euer Kind bereits in der Entbindungsklinik oder im Geburtshaus anmelden und müsst dann die Geburtsurkunde nur noch beim Standesamt abholen. Fragt am besten nochmal eure Hebamme bzw. euren Arzt im Krankenhaus, wie das in eurem konkreten Fall funktioniert.

Folgende Daten enthält die Geburtsurkunde:

  • Alle Vornamen und Familiennamen
  • Datum und Ort der Geburt
  • Eure Namen als Eltern des Kindes
  • die Religionszugehörigkeit

Es wäre also gut, wenn ihr euch bis zur Anmeldung schon einen Namen für euer Kind ausgedacht habt. Falls ihr trotzdem noch Zweifel habt, dann könnt ihr den Vornamen eures Kindes dem Standesamt auch noch bis zu einem Monat nach der Geburt mitteilen. Im Zweifel bedeutet dies allerdings nur zusätzlichen Aufwand und ist deshalb nicht unbedingt zu empfehlen. Tatsächlich hattet ihr ja auch schon knapp neun Monate Zeit, euch über den Namen Gedanken zu machen.Hier weiterlesen

Unterlagen für die Beantragung von Elterngeld

Für die Beantragung eures Elterngeldes benötigt ihr ein paar Unterlagen. Auf diese wollen wir im Folgenden kurz eingehen.

Vorab sei angemerkt, dass

  • alle Angaben bzgl. des Zeitraums nach der Geburt von der Elterngeldstelle anhand von Lebensmonaten eures Kindes benötigt werden
  • alle Angaben bzgl. des Zeitraums vor der Geburt, also für den Bemessungszeitraum, von der Elterngeldstelle anhand von Kalendermonaten benötigt werden

Dem entsprechend richtet sich die Auszahlung des Elterngeldes auch nach den Lebensmonaten eures Kindes. D.h. zum Beispiel wen euer Kind am 29.11.2013 geboren wurde und ihr für 12 Monate Elterngeld erhaltet, dann bekommt ihr dies genau für den Zeitraum vom 29.11.2013 bis zum 28.11.2014. Von Eurem Arbeitgeber bekommt ihr also dann für den Monat November ein anteiliges Gehalt für die ersten 29 Monatstage.

Die Unterlagen, die ihr für die Beantragung eures Elterngeldes benötigt, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Generell kann man aber sagen, dass ihr für die Beantragung des Elterngeldes die folgenden Unterlagen benötigt:Hier weiterlesen

Elterngeld für Selbständige

Auch wenn ihr selbständig seid, könnt ihr Elterngeld beantragen und bekommen. Da ihr aber normalerweise keine monatlichen Gehaltsabrechnungen erhaltet, läuft die Beantragung etwas anders ab bzw. fordert die Elterngeldstelle von euch andere Nachweise, als von angestellten Eltern. Dies ist vom Prozess her etwas komplizierter, sollte aber auch nicht viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn ihr Einzelunternehmer oder Freiberufler seid, habt ihr beim Elterngeld ein paar Gestaltungsspielräume, da ihr ja starken Einfluss auf Rechnungstellung und Zahlungseingänge habt.

Z.B. könnt ihr

  • Einfluss auf euer Einkommen im Bezugszeitraum nehmen (geht aber nur, wenn ihr eine sehr langfristige und genaue Familienplanung habt)
  • Eure Elternzeit zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen und eure Rechnungen so stellen, dass ihr genau dann eure Zahlungseingänge verbuchen könnt
  • Während eurer Elternzeit arbeiten und eure Ausgaben und Einnahmen aufeinander abstimmen, um die Anrechnung auf euer Elterngeld zu minimieren

Falls für euch das Zufluss-Prinzip nicht gilt, z.B. weil ihr eine Kapitalgesellschaft habt und über den Bemessungsgrenzen liegt, dann sind diese Gestaltungsspielräume natürlich schwerer zu realisieren.Hier weiterlesen

Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind eigentlich nur verschiedene Ausgestaltungen ein und derselben Sache. Dies soll euch ermöglichen, die Erziehung eures Kindes flexibel an euren Lebensumständen, eurer Einkommenssituation, euren Optionen für die Kinderbetreuung etc. auszurichten. Welche der drei Gestaltungsmöglichkeiten bzw. welche Kombination für euch in Frage komme, hängt also ganz entscheidend von euren Wünschen, Plänen aber auch Umständen ab. Zur richtigen Auswahl der Optionen zu einem späteren Zeitpunkt mehr. Hier nun zunächst einmal eine kurze einführende Beschreibung der verschiedenen Optionen.Hier weiterlesen

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