Auch wenn ihr selbständig seid, könnt ihr Elterngeld beantragen und bekommen. Da ihr aber normalerweise keine monatlichen Gehaltsabrechnungen erhaltet, läuft die Beantragung etwas anders ab bzw. fordert die Elterngeldstelle von euch andere Nachweise, als von angestellten Eltern. Dies ist vom Prozess her etwas komplizierter, sollte aber auch nicht viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn ihr Einzelunternehmer oder Freiberufler seid, habt ihr beim Elterngeld ein paar Gestaltungsspielräume, da ihr ja starken Einfluss auf Rechnungstellung und Zahlungseingänge habt.
Z.B. könnt ihr
- Einfluss auf euer Einkommen im Bezugszeitraum nehmen (geht aber nur, wenn ihr eine sehr langfristige und genaue Familienplanung habt)
- Eure Elternzeit zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen und eure Rechnungen so stellen, dass ihr genau dann eure Zahlungseingänge verbuchen könnt
- Während eurer Elternzeit arbeiten und eure Ausgaben und Einnahmen aufeinander abstimmen, um die Anrechnung auf euer Elterngeld zu minimieren
Falls für euch das Zufluss-Prinzip nicht gilt, z.B. weil ihr eine Kapitalgesellschaft habt und über den Bemessungsgrenzen liegt, dann sind diese Gestaltungsspielräume natürlich schwerer zu realisieren.
Wie wird das Elterngeld für Selbständige berechnet?
Selbständige
Da ihr ja wie gesagt als Selbständige vermutlich keine monatlichen Gehaltsabrechnungen vorweisen könnt, verlangt die Elterngeldstelle von euch anstatt der Gehaltsabrechnungen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt eures Kindes typischerweise den Steuerbescheid des vorhergehenden Wirtschaftsjahres.
D.h. also, wenn euer Kind im Februar 2016 zur Welt gekommen ist, dann müsst ihr theoretisch den Steuerbescheid des Jahres 2015 (also Januar bis Dezember) abgeben. Wie ihr ja bestimmt wisst, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr bereits im Februar des Folgejahres den Steuerbescheid vorliegen habt recht gering. Die Elterngeldstelle wird deshalb in der Regel auch den Bescheid des Vorjahres akzeptieren, d.h. also in unserem Beispiel den Bescheid aus 2014. Alternativ kann euer Steuerberater euch bestimmt eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung (bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder EÜR) zu Verfügung stellen. Manche Elterngeldstellen werden auch diese für die vorläufige Berechnung des Elterngeldes akzeptieren. Ihr werdet dann allerdings gebeten, den aktuellen bzw. offiziellen Bescheid bei der Elterngeldstelle einzureichen, sobald ihr diesen bekommen habt.
Ihr solltet euch hierzu auf jeden Fall mit eurem Steuerberater bzw. eurer Steuerberaterin besprechen. Unter normalen Umständen wird dieser natürlich alles versuchen, um euer Einkommen möglichst niedrig ausfallen zu lassen und die Steuerlast zu minimieren (alles auf legalem Wege versteht sich) bzw. Gewinne in die Zukunft zu verlagern. Falls ihr wegen der Geburt eures Kindes aber Elterngeld beziehen möchtet, dann ist es natürlich am vorteilhaftesten, wenn die Bemessungsgrundlage recht hoch ausfällt. Dies gilt allerdings nicht, wenn mit euren Einkünften sowieso über der Bemessungsgrenze liegt, wenn also im Durchschnitt 65% eurer Einkünfte nach Steuern höher als 1.800 EUR monatlich sind. Dann hat ein höheres Einkommen keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes mehr.
In der Vergangenheit war es so, dass ihr als Selbständige selbst Einfluss darauf nehmen konntet, welcher Zeitraum für die Berechnung des Elterngeldes als Bemessungsgrundlage verwendet werden soll. Um das Verfahren zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber aber entschieden diese Gestaltungsfreiheit ab Anfang 2013 nicht mehr anzubieten.
Es gibt allerdings nach wie vor so genannte Ausklammerungs- und Verschiebetatbestände. Diese können z.B. vorliegen, wenn ihr während des Bemessungszeitraums schwangerschaftsbedingt erkrankt wart und deshalb einen unüblichen Einkommensverlust hinnehmen musstet oder aber wenn ihr während des Bemessungszeitraums Elterngeld für ein Geschwisterkind bezogen habt. Trifft einer dieser Tatbestände zu, dann könnt ihr eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen. Ihr müsst allerdings den Einkommensverlust der Elterngeldstelle auch nachweisen, z.B. durch den Bezug einer entsprechenden Einkommensersatzleistung wie Krankentagegeld oder Elterngeld. Die Elterngeldstelle wird daraufhin das Vorjahr als Bemessungszeitraum ansetzen und ihr könnt ggf. wieder prüfen, ob Ausklammerungstatbestände vorliegen.
Selbständige mit Angestelltenjob
Falls ihr angestellt seid und gleichzeitig einer selbständigen Tätigkeit nachgeht, wird von der Elterngeldstelle ebenfalls das letzte Wirtschaftsjahr und nicht die letzten 12 Monate vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt. Ihr müsst für dieses Wirtschaftsjahr dann allerdings alle Einkünfte, d.h. die aus eurem Angestelltenverhältnis und aus eurer Selbständigkeit nachweisen.
Könnt ihr als Selbständige während der Elternzeit arbeiten?
Für euch als Selbständige ist es natürlich wichtig, auch während eurer Elternzeit nicht komplett „aus dem Geschäft“ zu sein. Vielleicht nicht unbedingt, um Geld zu verdienen (dies wird ja während der Elternzeit zumindest zum Teil durch das Elterngeld abgedeckt), sondern vielmehr, um auch bei euren Kunden etc. im Gedächtnis zu bleiben und nicht den Anschluss an den Wettbewerb zu verlieren.
Die gute Nachricht ist, dass ihr auch während eurer Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten dürft (im Durchschnitt). Falls ihr aber mehr arbeitet, entfällt euer Anspruch auf Elterngeld für den entsprechenden Monat. Die schlechte Nachricht ist allerdings, dass alles, was ihr während dieser Erwerbstätigkeit verdient direkt auf das Elterngeld angerechnet wird. Da dies alles im Nachgang geschieht, also erst dann, wenn ihr euren Steuerbescheid für das Bezugsjahr erhalten und bei der Elterngeldstelle eingereicht habt, solltet ihr ggf. Rücklagen bilden, wenn ihr absehen könnt, dass Rückerstattungen an die Elterngeldstelle vorkommen können.
Alternativ könnt ihr auch schon vorher der Elterngeldstelle mitteilen, dass ihr vorhabt zu arbeiten und in welchem Umfang. Die Elterngeldstelle stellt dann eine so genannte Differenzrechnung an, d.h. sie zieht von eurem zugrunde gelegten Einkommen im Bemessungszeitraum den voraussichtlichen monatlichen Zuverdienst ab. Dieser reduzierte Wert wird dann für die Berechnung eures Elterngeldes mithilfe der Ersatzrate berechnet, d.h. mit einem Wert zwischen 65 und 67% multipliziert. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass euer voraussichtliches Zusatzeinkommen anteilig auf alle Elterngeldmonate verteilt wird, auch wenn ihr diesen Zuverdienst in nur einem Monat erwirtschaftet. Für euren voraussichtlichen Zuverdienst müsst ihr bei der Elterngeldstelle eine Selbsteinschätzung abgeben.
Um hier aber nochmal etwas Klarheit zu schaffen: Auf das Elterngeld angerechnet wird euer Gewinn, den ihr während seines Elterngeldbezugs erwirtschaftet, nicht euer Umsatz. Habt ihr also genauso hohe Ausgaben wie Einnahmen und somit einen Gewinn von 0 EUR, dann ändert sich euer Elterngeldanspruch nicht.
Könnt ihr als Selbständige eure Elternzeit unterbrechen?
Unabhängig davon ob ihr selbständig seid oder nicht, könnt ihr euren Bezugszeitraum für das Elterngeld unterbrechen. Ihr müsst nur darauf achten, dass ihr die bekannten Regeln für den Bezug von Elterngeld einhaltet:
- Elterngeld könnt ihr maximal für 12 Monate beziehen
- Elterngeld wird nur während der ersten 14 Lebensmonate eures Kindes ausbezahlt
Das heiß also folgendes: Falls ihr Elterngeld für den maximalen Bezugszeitraum von 12 Monaten beziehen wollt, dann könnt ihr die Auszahlung z.B. zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen. In diesen zwei Monaten könnt ihr dann nach Belieben arbeiten und Geld verdienen. Diese Option wäre also auch speziell für euch als Selbständige interessant, wenn ihr etwas nebenbei arbeiten wollt und bzgl. des Geldeingangs etwas flexibel seid. Bezugsmonate etc. müsst ihr allerdings schon vor der Beantragung festlegen und mit dem Antrag zusammen einreichen. Für das voraussichtliche Einkommen im Bezugszeitraum des Elterngeldes benötigt die Elterngeldstelle von euch eine Prognose oder Selbsteinschätzung.
Wie könnt ihr als Selbständige euer Elterngeld erhöhen
Das Elterngeld wird ja wie bereits beschrieben auf Basis eures Gewinns berechnet. Hier könnt ihr natürlich über eure Buchhaltung Einfluss nehmen und euer Elterngeld erhöhen, indem ihr bestimmte Betriebsausgaben nicht geltend macht und so euren Gewinn erhöht. Hier müsst ihr aber im Einzelfall genau berechnen, ob die Erhöhung eures Elterngeldes die erhöhte Steuerlast durch einen höheren Gewinnausweis aufwiegt.