Wenn ihr euren Kindergeldantrag stellt, dann müsst ihr, wie beim Elterngeld auch, einige Unterlagen einreichen. Auch während ihr bereits Kindergeld erhaltet, verlangt die Familienkasse regelmäßig Unterlagen. Z.B. dann, wenn euer Kind bereits volljährig ist und ihr in regelmäßigen Abständen nachweisen müsst, dass es gerade noch eine Ausbildung absolviert. In diesem Artikel erläutern wir euch einmal im Detail, welche Unterlagen die Familienkassen wann benötigen.Hier weiterlesen
Kindergeldanspruch: Wann müsst ihr die Familienkasse über Änderungen informieren?
Wenn ihr Kindergeldanspruch habt und einen Antrag auf Kindergeld gestellt habt, dann seid ihr verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen eurer Lebensverhältnisse und der eurer Kinder mitzuteilen. Es reicht dabei nicht, wenn ihr z.B. dem Finanzamt oder dem Einwohnermeldeamt Bescheid gebt. Die Familienkasse müsst ihr immer zusätzlich informieren. Falls ihr der Familienkasse für das Kindergeld wichtige Informationen vorenthaltet, dann kann das sogar eine Straftat darstellen und entsprechend geahndet werden.
Was sind nun aber Änderungen der Verhältnisse genau bzw. was ist da relevant? Im folgenden Artikel möchten wir euch das einmal etwas genauer erläutern.Hier weiterlesen
Geburtsurkunde: Wofür ihr sie benötigt und woher ihr sie bekommt!
Sobald euer Kind geboren ist, müsst ihr die Geburt bei eurem Standesamt, d.h. im Speziellen beim Standesamt im Geburtsort eures Kindes, anzeigen. In vielen Fällen könnt ihr euer Kind bereits in der Entbindungsklinik oder im Geburtshaus anmelden und müsst dann die Geburtsurkunde nur noch beim Standesamt abholen. Fragt am besten nochmal eure Hebamme bzw. euren Arzt im Krankenhaus, wie das in eurem konkreten Fall funktioniert.
Folgende Daten enthält die Geburtsurkunde:
- Alle Vornamen und Familiennamen
- Datum und Ort der Geburt
- Eure Namen als Eltern des Kindes
- die Religionszugehörigkeit
Es wäre also gut, wenn ihr euch bis zur Anmeldung schon einen Namen für euer Kind ausgedacht habt. Falls ihr trotzdem noch Zweifel habt, dann könnt ihr den Vornamen eures Kindes dem Standesamt auch noch bis zu einem Monat nach der Geburt mitteilen. Im Zweifel bedeutet dies allerdings nur zusätzlichen Aufwand und ist deshalb nicht unbedingt zu empfehlen. Tatsächlich hattet ihr ja auch schon knapp neun Monate Zeit, euch über den Namen Gedanken zu machen.Hier weiterlesen