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Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht

Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:

4 Familienförderungen

Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.

Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.

Teilt diese Infografik auf eurer Webseite

Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:

Elterngeld

  • Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
  • Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR
  • Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden

Kindergeld

  • Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)
  • Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt

Mutterschaftsgeld

  • Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung
  • Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag
  • Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz
  • Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland

Kinderzuschlag

  • Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind
  • Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

Ob ihr als Schwangere arbeiten dürft, was ihr arbeiten dürft und wie viel, das hat der Gesetzgeber im Mutterschutzgesetz (MuSchG) recht genau geregelt. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, euch und euer noch ungeborenes Kind vor Gefahren und Risiken im Rahmen eurer Arbeit zu schützen, nämlich durch den Mutterschutz.Hier weiterlesen

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Je nach dem was für einen Arbeitsplatz ihr als angehende Mutter habt bzw. wie lange es noch bis zur Geburt eures Kindes dauert, kann es sein, dass ihr in den Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten könnt bzw. dürft, auch um euch und euer Kind vor eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Damit ihr finanziell keine Einbußen habt, erhaltet ihr als Einkommensersatzleistung das so genannte Mutterschaftsgeld.

Der Mutterschutz hat die Aufgabe, euch und euer Kind vor diesen Gefährdungen der Gesundheit aber auch vor Überforderung am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Im Normalfall startet die Schutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung bzw. 12 Wochen nach der Entbindung, wenn es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelt.Hier weiterlesen

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