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Mehrlingszuschlag: Was ist das und wann habt ihr Anspruch?


Der Mehrlingszuschlag ist dazu da, eure zusätzlichen Kosten für Kleidung, Nahrung und so weiter abzudecken, wenn ihr Mehrlinge, also z.B. Zwillinge oder Drillinge bekommen habt. Ihr erhaltet euer Elterngeld, also entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus nämlich je Geburt und unabhängig von der Anzahl der Kinder, die ihr zur Welt gebracht habt.

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D.h. ob ihr ein einzelnes Kind, Zwillinge, Drillinge oder sogar Vierlinge bekommt, hat auf die Höhe von Basiselterngeld bzw. von ElterngeldPlus keinen Einfluss. Alle zusätzlichen Kosten für weitere Kinder sollen über den Mehrlingszuschlag abgedeckt werden.

Diese Regelung gilt für alle Geburten nach dem 31.12.2014. Vor Änderung der Gesetzeslage gab es den Mehrlingszuschlag in der heutigen Form noch nicht und ihr hattet stattdessen Anspruch auf doppeltes Elterngeld. Dies könnt ihr ggf. sogar noch heute rückwirkend beantragen, falls ihr vor weniger als vier Jahren, jedoch vor dem 31.122014, Zwillinge oder Mehrlinge bekommen habt. Der Anspruch das doppelte Elterngeld rückwirkend zu beantragen verjährt nach vier Jahren.

Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag und wie lange wird er gezahlt?

Der Mehrlingszuschlag beträgt jeweils 300 EUR für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind je Bezugsmonat. Die Elterngeldstelle ist hier sehr genau. Sie unterscheidet jeweils zwischen dem ältesten und bei Zwillingen dem jüngeren bzw. bei Mehrlingen den jüngeren Mehrlingen. Für den ältesten Mehrling bekommt ihr jeweils das bekannte Basiselterngeld bzw. ElterngeldPlus, während ihr für die jüngeren Mehrlinge jeweils einen Mehrlingszuschlag von 300 EUR erhaltet.

Hier ein vereinfachtes Beispiel zur Verdeutlichung:

Beispiel: Ihr habe eure beiden Zwillinge Lora und Nora bekommen und wollt nun für die zwei das Elterngeld beantragen.

  • Da Lora die ältere der beiden Zwillinge ist, bekommt ihr für sie das normale Basiselterngeld. Da euer Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum bei 2.000 EUR lag, habt ihr einen Elterngeldanspruch von 1.300 EUR (= 65% * 2.000 EUR)
  • Für Nora, die jüngere eurer beiden Zwillinge, bekommt ihr dann den Mehrlingszuschlag i.H.v. 300 EUR
  • Euer monatliches Elterngeld bzw. Basiselterngeld beträgt also insgesamt 1.600 EUR.

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Filed Under: Elterngeld, Elterngeldanspruch, Elterngeldhöhe Tagged With: Mehrlingszuschlag

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