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Mutterschutz und Beschäftigungsverbot


Ob ihr als Schwangere arbeiten dürft, was ihr arbeiten dürft und wie viel, das hat der Gesetzgeber im Mutterschutzgesetz (MuSchG) recht genau geregelt. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, euch und euer noch ungeborenes Kind vor Gefahren und Risiken im Rahmen eurer Arbeit zu schützen, nämlich durch den Mutterschutz.

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Das Ganze läuft dann folgendermaßen ab: Sobald ihr eurem Arbeitgeber Bescheid gebt, dass ihr in absehbarer Zeit Nachwuchs erwartet, dann muss dieser unverzüglich die zuständige Behörde, z.B. das Gewerbeaufsichtsamt, informieren. Diese Behörde informiert und berät euch daraufhin im Hinblick auf etwaige Risiken im Zusammenhang mit eurem konkreten Arbeitsplatz. Jobs mit Risikopotenzial sind z.B. Tätigkeiten in Arztpraxen, in der Altenpflege und im Krankenhaus, aber auch in der Kinderbetreuung oder in der Kosmetikbranche.

Mutterschutz, Schutzmaßnahmen und Schutzfrist

Generell gilt für schwangere Frauen in einem Angestelltenverhältnis eine Schutzfrist von sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt. Während dieser Schutzfrist befindet ihr euch im Mutterschutz, werdet ihr von der Arbeit freigestellt und bekommt Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Ihr könnt natürlich trotzdem weiterarbeiten, sofern ihr das wirklich wollt.

In der Zeit während eurer Schwangerschaft und vor Beginn der Schutzfrist braucht ihr keine Wochenend- oder Nachtarbeit mehr zu machen und dürft maximal 8,5 Stunden pro Tag arbeiten. Während dieser Zeit muss auch euer Arbeitsplatz so gestaltet werden, dass das Risiko für euch und euer Kind möglichst gering ausfällt.

Falls ihr z.B. normalerweise im Stehen arbeitet, dann muss euch euer Arbeitgeber eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stellen sowie auch einen Pausenraum, in dem ihr euch kurz hinlegen und ausruhen könnt.

Da euer Chef ja ein Interesse daran hat, dass ihr noch so lange wie möglich vor der Geburt arbeiten könnt, wird er euch im Regelfall hierbei auch gute Unterstützung bieten und im Einzelfall auch individuelle Maßnahmen zur Erleichterung eurer Arbeit treffen. Unter anderem könnte er euch eine ergonomische Überprüfung eures Arbeitsplatzes oder eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung, z.B. Arbeiten im Home Office, anbieten. Dies müsst ihr allerdings stets im Einzelfall mit eurem Arbeitgeber besprechen und abstimmen.

Beschäftigungsverbote

Zusätzlich zur oben angesprochenen allgemeinen Schutzfrist sieht das Mutterschutzgesetz vor, euch die Arbeit ggf. schon früher zu untersagen, sofern besondere Risiken dies rechtfertigen. Diese besonderen Risiken können individuell oder arbeitsplatzbezogen sein.

Individuelle Risiken

Ein individuelles Risiko ist ein Risiko, dass in eurer Person begründet liegt. Die Ausgestaltung eures Arbeitsplatzes etc. spielt hierbei keine Rolle. Sieht euer behandelnder Arzt es aufgrund eures Gesundheitszustandes für erforderlich an, besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, dann kann er per Attest ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Dabei muss er genau unterscheiden, ob das Risiko im Zusammenhang mit eurer Schwangerschaft (z.B. Erbrechen) oder einer von der Schwangerschaft unabhängigen Krankheit (z.B. Grippe) bzw. einem von der Schwangerschaft unabhängigen Grundleiden steht. Im ersten Fall erteilt euch euer Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot, in den anderen zwei Fällen werdet ihr schlicht als arbeitsunfähig krank geschrieben und geht direkt in den Mutterschutz.

Hier die fünf häufigsten Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot:

  • Euch wird oft über und ihr müsst regelmäßig erbrechen
  • Ihr habt eine Risikoschwangerschaft, seid z.B. bereits über 35 oder habt ein überhöhtes Thromboserisiko
  • Ihr bekommt Zwillinge, Drillinge oder sogar noch mehr Kinder
  • Es besteht für euch das Risiko einer Frühgeburt
  • Euch plagen schwere Rückenschmerzen als Folge der Schwangerschaft

Arbeitsplatzbezogene Risiken

Neben einem individuellen Beschäftigungsverbot kann ein generelles Beschäftigungsverbot gelten, welches hauptsächlich mit euren Arbeitsbedingungen zu tun hat.

Hier ein paar typische Gründe, die für ein generelles Beschäftigungsverbot sprechen:

  • Ihr müsst regelmäßig schwere Lasten von Hand heben oder bewegen. Als schwere Lasten gelten hier gewichte von mehr als fünf bzw. zehn Kilogramm
  • Ihr seid schon über den fünften Schwangerschaftsmonat hinaus und müsst während eines Arbeitstages typischerweise mehr als vier Stunden stehen
  • Ihr seid während eurer Arbeit Angriffen bzw. anderen Unfallgefahren ausgesetzt
  • Ihr seid über den dritten Schwangerschaftsmonat hinaus und müsst beruflich Beförderungsmittel nutzen bzw. bedienen
  • Ihr müsst euch während eurer Arbeit oft bücken, strecken, beugen oder Ähnliches
  • Ihr müsst Geräte mit hoher Fußbeanspruchung bedienen
  • Es besteht während eurer Schwangerschaft eine erhöhte Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken

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