Während der Elternzeit habt ihr in der Regel Kündigungsschutz
Sobald ihr die Elternzeit angemeldet habt, besteht für euch unter Umständen erstmal Kündigungsschutz nach §18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die gesetzliche Kündigungsschutzfrist beginnt
- Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bzw. dem errechneten Geburtstermin (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eures Kindes)
- Frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit (zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eures Kindes)