Wenn euer Kind da ist, ihr alle Unterlagen beisammen habt, den Elterngeldantrag ausgefüllt und eingereicht habt, dann heißt es erstmal warten. Bis ihr den Elterngeldbescheid von der Elterngeldstelle zugeschickt bekommt und ihr euer Elterngeld erhaltet, kann nämlich noch einige Zeit vergehen.
In diesem Artikel erläutern wir euch einmal alles, was ihr zum Elterngeldbescheid wissen müsst, wie der Elterngeldbescheid aufgebaut ist, welche Informationen er enthält, wo ihr die Infos zu Berechnungsgrundlagen, Widerspruchsfristen etc. findet.
Der Elterngeldbescheid enthält grundsätzlich die folgenden Elemente, wobei Abfolge, Layout, Text sich natürlich je nach Elterngeldstelle ändern können:
- Das Geschäftszeichen
- Datum des Bescheides und Antragsdatum
- Infos zur Höhe des Elterngeldes
- Eine Begründung
- Infos zur Zahlung des Elterngeldes (Zeitpunkt und Referenzkonto)
- Infos über den Anspruch auf Widerspruch
- Infos zu den Informationspflichten
- Infos zum Progressionsvorbehalt
Darüber hinaus enthält der Bescheid eine Anlage, in der die Berechnung des Elterngeldes etwas genauer beschrieben wird und gut nachvollzogen werden kann. Diese Anlage enthält dann im Wesentlichen die folgenden Informationen:
- Die zugrunde gelegten Steuermerkmale
- Das durchschnittliches Bruttoeinkommen
- Die berechneten Abzüge
- Die zugrunde gelegte Ersatzrate
Im Folgenden möchten wir auf jedes der Elemente einmal kurz eingehen.
Der Elterngeldbescheid
Das Geschäftszeichen
Das Geschäftszeichen wird von der Elterngeldstelle vergeben und hilft dabei, Briefe, Unterlagen etc. bei Schriftwechseln einfach zuzuordnen. Falls ihr der Elterngeldstelle Unterlagen nachreichen möchtet oder Widerspruch gegen euren Elterngeldbescheid einlegen wollt, dann solltet ihr in eurem Brief stets das Geschäftszeichen angeben.
Datum des Elterngeldbescheides und Antragsdatum
Der Kopf des Elterngeldbescheides enthält neben dem Geschäftszeichen auch nochmal euer Antragsdatum sowie das Datum des Elterngeldbescheides. Wie ihr am Beispiel sehen könnt, hat die Bearbeitungszeit in diesem Fall ca. einen Monat betragen. Das bedeutet im Klartext: Bis ihr tatsächlich euer Elterngeld erhaltet, können schonmal 2 Monate vergehen. Falls ihr noch Unterlagen nachreichen müsst, kann das durchaus auch noch länger dauern. Schaut euch dazu auch einmal unsere 5 besten Tipps zum Elterngeld an.
Elterngeldhöhe
Die Höhe eures Elterngeldes sowie die Anzahl der Bezugsmonate werden übersichtlich in einer Tabelle dargestellt. Dieser Tabelle könnt ihr die Höhe des Elterngeldes sowie die einzelnen Bezugsmonate entnehmen.
Begründung
Dieser Absatz enthält einige Informationen zum Beginn und zum Ende des Elterngeldanspruchs und Verweise auf das separate Berechnungsblatt.
Außerdem enthält dieser Abschnitt einen Hinweis auf den Vorbehalt des Widerrufs durch die Elterngeldstelle. Falls ihr euch entscheidet, während des Bezugszeitraumes eine Teilzeittätigkeit aufzunehmen oder wenn euer Einkommen während des Bezugszeitraumes von demjenigen, welches ihr in eurem Antrag angegeben hattet abweicht, dann kann die Elterngeldstelle den ersten Bescheid widerrufen und euch einen neuen Bescheid zukommen lassen. Ihr müsst dann ggf. Teile eures Elterngeldes rückwirkend zurückzahlen.
Infos zur Elterngeldzahlung
Dieser Abschnitt des Elterngeldbescheids enthält Informationen zur Zahlung des Elterngeldes. Dem vorliegenden Beispiel könnt ihr entnehmen, dass ihr das Elterngeld für die ersten Monate aufgrund der Bearbeitungszeit ggf. rückwirkend erhaltet. Ihr solltet außerdem darauf achten, dass die im Elterngeldbescheid angegebene Kontonummer richtig ist.
Hinweise zum Anspruch auf Widerspruch
Dieser Abschnitt enthält nochmal einen Hinweis auf euer Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist. Innerhalb eines Monats nachdem ihr den Elterngeldbescheid zugestellt bekommen habt, könnt ihr schriftlich Widerruf einreichen. Diesen Widerruf solltet ihr allerdings gut begründen, da die Elterngeldstelle ansonsten bei ihrer ursprünglichen Berechnung bleibt. Ihr solltet also speziell die Berechnungsgrundlagen, das Geburtsdatum eures Kindes etc. genau prüfen.
Hinweise zu euren Informationspflichten
Neben dem Recht auf Widerruf habt ihr einige Pflichten gegenüber der Elterngeldstelle. Auch diese sind im Elterngeldbescheid nochmal separat aufgeführt. Insbesondere müsst ihr die Elterngeldstelle informieren, wenn sich die folgenden Änderungen bei euch ergeben:
- Ihr nehmt eine (auch geringfügige) Erwerbstätigkeit auf
- Euer Einkommen aus Erwerbstätigkeit ändert sich während des Elterngeldbezugs
- Ihr beantragt oder bezieht Entgeltersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld) oder Rente
- Euer Wohnsitz ändert sich
- Es wird ein Verfahren zum Widerruf oder zur Rücknahme eures Aufenthaltstitels eingeleitet
- Eure Aufenthaltsgenehmigung oder euer Aufenthaltstitel läuft aus bzw. erlischt
- Der sorgeberechtigte Elternteil entzieht seine Zustimmung zum Elterngeldbezug
- Ihr betreut bzw. erzieht euer Kind nicht mehr
- Euer Kind lebt nicht mehr in eurem Haushalt
- Es ergibt sich eine Änderung eurer familiären Verhältnisse
- Euch stehen Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Anwärter- oder Dienstbezüge und Zuschüsse nach beamten- oder soldatenrechtlichen Vorschriften vor der Geburt eines weiteren Kindes zu
- Euch wird das Recht auf Freizügigkeit entzogen bzw. ein entsprechendes Verfahren eingeleitet
- Eine andere Anspruchsvoraussetzung entfällt
Falls ihr einer dieser Informationspflichten nicht nachkommt, so kann das auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweise zum Progressionsvorbehalt
Schlussendlich enthält der Elterngeldbescheid noch ein paar Informationen zum Progressionsvorbehalt, d.h. zum Einfluss des Elterngeldes auf euren Steuersatz (das Elterngeld selbst ist ja steuerfrei). Für weitere Informationen hierzu haben wir einen separaten Artikel verfasst.
Die Anlage zum Elterngeldbescheid
In der Anlage zum Elterngeldbescheid werden die Berechnungsgrundlagen für euer Elterngeld nochmal detaillierter dargestellt. Hier solltet ihr ganz genau hinsehen und überprüfen, ob die steuerlichen und versicherungsrechtlichen Merkmale mit eurem Antrag übereinstimmen. Ggf. solltet ihr dann Widerspruch einlegen.
Steuermerkmale
Zunächst könnt ihr sehen, welche Steuermerkmale die Elterngeldstelle ihrer Berechnung zugrunde gelegt hat. Dazu gehören
- Steuerklasse
- Kinderfreibetrag
- Kirchensteuer
- Kleine Vorsorgepauschale
Sozialversicherungsrechtliche Merkmale
Hier werden eure sozialversicherungsrechtlichen Merkmale festgehalten. Zu den sozialversicherungsrechtlichen Merkmalen gehören
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
Falls ihr also in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung etc. einzahlt, dann sollte das hier richtig vermerkt worden sein.
Durchschnittliches Bruttoeinkommen
Hier sollte der Durchschnitt eures Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt vermerkt sein. Einkünfte aus nicht-selbständiger und selbständiger Arbeit sollten hier getrennt vorkommen. Dieser Wert sollte auch mit den echten Werten auf euren Gehaltsabrechnungen übereinstimmen, nur korrigiert um den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 83,33 EUR/Monat.
Abzüge
Hier werden die standardisierten Abzüge für Steuern (Lohn- und Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) und Sozialversicherung (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung) vermerkt.
Wie ihr am Beispiel seht, werden in diesem Fall keine Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung vorgenommen. Das liegt daran, dass der Abzug für Sozialabgaben nur vorgenommen wird, wenn ihr aufgrund eurer Tätigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Sozialversicherung seid bzw. Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk seid bzw. wart. Wenn ihr also selbständig seid und für euch keine Versicherungspflicht besteht, dann wird euch hier auch nichts abgezogen.
Das Elterngeldnetto ergibt sich dann aus Elterngeldbrutto minus Abzüge.
Die Elterngeldersatzrate
Die Elterngeldersatzrate beträgt typischerweise zwischen 65 und 67%. Ihr solltet auf jeden Fall auch überprüfen, ob die Ersatzrate richtig angegeben ist. Hierzu schaut ihr am besten in unseren detaillierten Artikel zur Elterngeldberechnung und vergleicht den entsprechenden Wert mit dem auf eurem Elterngeldbescheid.