Je nach dem was für einen Arbeitsplatz ihr als angehende Mutter habt bzw. wie lange es noch bis zur Geburt eures Kindes dauert, kann es sein, dass ihr in den Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten könnt bzw. dürft, auch um euch und euer Kind vor eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Damit ihr finanziell keine Einbußen habt, erhaltet ihr als Einkommensersatzleistung das so genannte Mutterschaftsgeld.
Der Mutterschutz hat die Aufgabe, euch und euer Kind vor diesen Gefährdungen der Gesundheit aber auch vor Überforderung am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Im Normalfall startet die Schutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung bzw. 12 Wochen nach der Entbindung, wenn es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelt.Hier weiterlesen