Wie ihr vielleicht schon öfter gehört habt, ist das Elterngeld grundsätzlich steuerfrei. Klar, es berechnet sich ja auch aus eurem Nettogehalt. Ganz ohne Einfluss auf eure Steuer ist das Elterngeld allerdings trotzdem nicht, denn es wird in die Ermittlung eures Steuersatzes einbezogen (so genannter Progressionsvorbehalt). Im Folgenden wollen wir euch einmal erklären, welchen Einfluss auf eure Steuern das Elterngeld wirklich hat und inwieweit ihr dort etwas optimieren könnt.Hier weiterlesen
Progressionsvorbehalt bzw. Progression
Der Effekt der Steuerprogression bzw. der Progressionsvorbehalt lässt sich ganz einfach erklären: Grundsätzlich ist es so, dass wer mehr verdient auch mehr Steuern zahlen muss. Verdienst ihr z.B. nur sehr wenig, dann wäre es unfair, euch von eurem Gehalt den Höchststeuersatz, also mehr als 42% bzw. 45% abzuziehen. Es ist aber nicht so, dass ihr grundsätzlich nur einen Steuersatz habt. Für die Berechnung der Einkommensteuer wird unterschieden nach
- Grenzsteuersatz
- Durchschnitts-Steuersatz
Der Grenzsteuersatz definiert, wieviel Steuern ihr zahlen müsst, der Durchschnitts-Steuersatz repräsentiert eure tatsächliche Belastung. Beide Steuersätze hängen über die Berechnungsformeln des Einkommensteuergesetzes (EStG) zusammen.Hier weiterlesen
Elterngeld für Selbständige
Auch wenn ihr selbständig seid, könnt ihr Elterngeld beantragen und bekommen. Da ihr aber normalerweise keine monatlichen Gehaltsabrechnungen erhaltet, läuft die Beantragung etwas anders ab bzw. fordert die Elterngeldstelle von euch andere Nachweise, als von angestellten Eltern. Dies ist vom Prozess her etwas komplizierter, sollte aber auch nicht viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn ihr Einzelunternehmer oder Freiberufler seid, habt ihr beim Elterngeld ein paar Gestaltungsspielräume, da ihr ja starken Einfluss auf Rechnungstellung und Zahlungseingänge habt.
Z.B. könnt ihr
- Einfluss auf euer Einkommen im Bezugszeitraum nehmen (geht aber nur, wenn ihr eine sehr langfristige und genaue Familienplanung habt)
- Eure Elternzeit zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen und eure Rechnungen so stellen, dass ihr genau dann eure Zahlungseingänge verbuchen könnt
- Während eurer Elternzeit arbeiten und eure Ausgaben und Einnahmen aufeinander abstimmen, um die Anrechnung auf euer Elterngeld zu minimieren
Falls für euch das Zufluss-Prinzip nicht gilt, z.B. weil ihr eine Kapitalgesellschaft habt und über den Bemessungsgrenzen liegt, dann sind diese Gestaltungsspielräume natürlich schwerer zu realisieren.Hier weiterlesen
Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus
Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind eigentlich nur verschiedene Ausgestaltungen ein und derselben Sache. Dies soll euch ermöglichen, die Erziehung eures Kindes flexibel an euren Lebensumständen, eurer Einkommenssituation, euren Optionen für die Kinderbetreuung etc. auszurichten. Welche der drei Gestaltungsmöglichkeiten bzw. welche Kombination für euch in Frage komme, hängt also ganz entscheidend von euren Wünschen, Plänen aber auch Umständen ab. Zur richtigen Auswahl der Optionen zu einem späteren Zeitpunkt mehr. Hier nun zunächst einmal eine kurze einführende Beschreibung der verschiedenen Optionen.Hier weiterlesen