Die Begriffe Elternzeit und Elterngeld werden oft synonym verwendet, haben aber eigentlich nicht wirklich etwas miteinander zu tun. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal die Unterschiede erklären, sowie euch die Ausgestaltungsmöglichkeiten näherbringen.Hier weiterlesen
Teilzeit: Elternzeit und trotzdem etwas verdienen
Falls ihr bereits den Artikel zur Elternzeit gelesen habt, habt ihr sicherlich festgestellt, dass Elternzeit und Elterngeld zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Ihr könnt für die ersten drei Lebensjahre eures Kindes Elternzeit nehmen, das Elterngeld wird euch aber in voller Höhe (d.h. grob 65% bis 100% eures Nettoeinkommens bzw. maximal 1.800 EUR) nur für 12 Monate gewährt. Wie sollt ihr also über die Runden kommen, wenn ihr euer Kind trotzdem länger zum Großteil selbst betreuen wollt, aber nicht komplett auf eure Einkünfte verzichten könnt (z.B. weil euer Partner nicht genug verdient oder ihr vielleicht sogar alleinerziehend seid)? Eine Antwort heißt in Teilzeit weiterarbeiten. Im Folgenden geben wir euch ein paar Anhaltspunkte.Hier weiterlesen
Urlaubsanspruch: Was passiert während der Elternzeit?
Grundsätzlich habt ihr während eurer Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaub, es sei denn ihr arbeitet weiterhin in Teilzeit. In diesem Fall wird der Urlaub, analog zu Teilzeitvereinbarungen außerhalb der Elternzeit entsprechend der Arbeitszeit angepasst. Das bedeutet konkret: wenn ihr im Rahmen eurer Vollzeitstelle einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr hattet, dann reduziert sich dieser Anspruch z.B. im Falle einer 50% Stelle auf die Hälfte, also auf 15 Tage.Hier weiterlesen
Arbeitgeber während der Elternzeit vorübergehend wechseln
Wie wir bereits an anderer Stelle geschrieben haben, könnt ihr während der Elternzeit mit eurem Arbeitgeber ein Teilzeitmodell vereinbaren und zwischen 15 und 30 Stunden je Woche arbeiten. Darauf habt ihr einen Rechtsanspruch. In bestimmten Fällen gibt es für euch außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, ohne euer Hauptarbeitsverhältnis zu beenden. Im Folgenden erläutern wir euch einmal wie das geht.Hier weiterlesen
Kündigungsschutz: Kündigung wegen Elternzeit?
Während der Elternzeit habt ihr in der Regel Kündigungsschutz
Sobald ihr die Elternzeit angemeldet habt, besteht für euch unter Umständen erstmal Kündigungsschutz nach §18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die gesetzliche Kündigungsschutzfrist beginnt
- Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bzw. dem errechneten Geburtstermin (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eures Kindes)
- Frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit (zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eures Kindes)