Der Mehrlingszuschlag ist dazu da, eure zusätzlichen Kosten für Kleidung, Nahrung und so weiter abzudecken, wenn ihr Mehrlinge, also z.B. Zwillinge oder Drillinge bekommen habt. Ihr erhaltet euer Elterngeld, also entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus nämlich je Geburt und unabhängig von der Anzahl der Kinder, die ihr zur Welt gebracht habt.
D.h. ob ihr ein einzelnes Kind, Zwillinge, Drillinge oder sogar Vierlinge bekommt, hat auf die Höhe von Basiselterngeld bzw. von ElterngeldPlus keinen Einfluss. Alle zusätzlichen Kosten für weitere Kinder sollen über den Mehrlingszuschlag abgedeckt werden.
Diese Regelung gilt für alle Geburten nach dem 31.12.2014. Vor Änderung der Gesetzeslage gab es den Mehrlingszuschlag in der heutigen Form noch nicht und ihr hattet stattdessen Anspruch auf doppeltes Elterngeld. Dies könnt ihr ggf. sogar noch heute rückwirkend beantragen, falls ihr vor weniger als vier Jahren, jedoch vor dem 31.122014, Zwillinge oder Mehrlinge bekommen habt. Der Anspruch das doppelte Elterngeld rückwirkend zu beantragen verjährt nach vier Jahren.Hier weiterlesen