Grundsätzlich habt ihr während eurer Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaub, es sei denn ihr arbeitet weiterhin in Teilzeit. In diesem Fall wird der Urlaub, analog zu Teilzeitvereinbarungen außerhalb der Elternzeit entsprechend der Arbeitszeit angepasst. Das bedeutet konkret: wenn ihr im Rahmen eurer Vollzeitstelle einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr hattet, dann reduziert sich dieser Anspruch z.B. im Falle einer 50% Stelle auf die Hälfte, also auf 15 Tage.Hier weiterlesen
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