Wie wir bereits an anderer Stelle geschrieben haben, könnt ihr während der Elternzeit mit eurem Arbeitgeber ein Teilzeitmodell vereinbaren und zwischen 15 und 30 Stunden je Woche arbeiten. Darauf habt ihr einen Rechtsanspruch. In bestimmten Fällen gibt es für euch außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, ohne euer Hauptarbeitsverhältnis zu beenden. Im Folgenden erläutern wir euch einmal wie das geht.
Ihr könnt währen der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten
Grundsätzlich könnt ihr während eurer Elternzeit über drei Wege Geld verdienen, also erwerbstätig sein:
- Ihr könnt bei eurer bisherigen Firma arbeiten
- Ihr könnt bei einer anderen Firma arbeiten
- Ihr könnt auf eigene Rechnung arbeiten, also euch selbständig machen
Hierbei gelten allerdings immer die Untergrenze von 15 und die Obergrenze von 30 Wochenstunden, die ihr aufwenden dürft.
Euer Hauptarbeitgeber muss eurer Tätigkeit zustimmen
Falls ihr während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten oder euch selbständig machen wollt, dann muss euer Hauptarbeitgeber allerdings zustimmen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn euer Unternehmen euren Wunsch nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnt und dafür dringende betriebliche Gründe anführt.
Falls ihr also z.B. bei einem direkten Konkurrenten eurer Firma anfangen wollt, dann wird eure Firma wahrscheinlich nicht besonders erfreut sein und ggf. auch dringliche betriebliche Gründe anführen können, die euch diese Möglichkeit versperren.
Falls ihr allerdings einmal etwas Neues ausprobieren möchtet und eurem Arbeitgeber gut verkaufen könnt, warum das, was ihr während eurer Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber lernen werdet, auch ihm zu Gute kommt, dann steht einem zwischenzeitlichen Ausflug in ein neues Arbeitsumfeld eigentlich nichts im Wege.