In einem unserer anderen Beiträge haben wir das Thema Studium und Elterngeld schonmal kurz angerissen, allerdings nur den einfachsten Fall behandelt, nämlich wie viel Elterngeld ihr bekommt, wenn ihr hauptberuflich Student bzw. Studentin seid und kein eigenes Einkommen habt. Allerdings gibt es auch hier ein paar etwas kompliziertere Konstellationen, z.B. wenn ihr euer Studium nebenberuflich absolviert, auf die wir im Folgenden etwas detaillierter eingehen möchten.Hier weiterlesen
Höhe des Kindergeldes: So viel Kindergeld bekommt ihr!
Das Kindergeld wird grundsätzlich monatlich bis zum 18. Lebensjahr eures Kindes gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Über die Höhe des Kindergeldes und ein paar Neuerungen ab 2016 möchten wir euch hier informieren.Hier weiterlesen
Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht
Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:
Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.
Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.
Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:
Elterngeld
- Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
- Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR
- Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling
- Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden
Kindergeld
- Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr
- Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)
- Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung
- Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt
Mutterschaftsgeld
- Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung
- Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag
- Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz
- Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland
Kinderzuschlag
- Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr
- Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind
- Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.
- Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken
Infografik: Elterngeld – Die 5 besten Tipps
Wir haben für euch eine Infografik mit den 5 besten Tipps zum Thema Elterngeld zusammen gestellt. Wenn ihr diese Tipps befolgt, dann könnt ihr nicht nur euer Elterngeld erhöhen, ihr habt auch mehr Sicherheit für die Zeit, in der ihr auf euer Elterngeld wartet. Aber seht selbst:
Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.
Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.
Elterngeldbescheid – Aufbau und Inhalte
Wenn euer Kind da ist, ihr alle Unterlagen beisammen habt, den Elterngeldantrag ausgefüllt und eingereicht habt, dann heißt es erstmal warten. Bis ihr den Elterngeldbescheid von der Elterngeldstelle zugeschickt bekommt und ihr euer Elterngeld erhaltet, kann nämlich noch einige Zeit vergehen.
In diesem Artikel erläutern wir euch einmal alles, was ihr zum Elterngeldbescheid wissen müsst, wie der Elterngeldbescheid aufgebaut ist, welche Informationen er enthält, wo ihr die Infos zu Berechnungsgrundlagen, Widerspruchsfristen etc. findet.Hier weiterlesen
Steuer-ID: Neue Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld
Ab dem 1. Januar 2016 werden sich die Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld geringfügig verändern. Künftig, d.h. ab dem 1. Januar 2016, müsst ihr der Familienkasse bei jedem Neuantrag auf Kindergeld auch die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mitteilen. Das gilt sowohl für eure eigene Steueridentifikationsnummer, als auch für die eures Kindes. Der Hintergrund dieser Änderung ist der, dass das Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Durch die Steuer-Identifikationsnummer soll nun sichergestellt werden, dass das Kindergeld nicht doppelt ausgezahlt wird.
Was sich nun genau ändert, das wollen wir euch im folgenden Artikel kurz erläutern.Hier weiterlesen