Das Kindergeld wird grundsätzlich monatlich bis zum 18. Lebensjahr eures Kindes gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Über die Höhe des Kindergeldes und ein paar Neuerungen ab 2016 möchten wir euch hier informieren.
Anpassung der Höhe des Kindergeldes ab 2016
Die Höhe des Kindergeldes wird ab dem 1. Januar 2016 leicht nach oben angepasst. Die genauen Beträge könnt ihr der folgenden Tabelle entnehmen:
Welches Kind als erstes, zweites, drittes Kind etc. gezählt wird, hängt von der Reihenfolge der Geburten ab. Das heißt im Wesentlichen, dass euer ältestes Kind als erstes Kind zählt, das zweitälteste als zweites und so weiter.
Bei der Festlegung der Höhe des Kindergeldes nach der oben beschriebenen Logik gibt es allerdings noch zwei Besonderheiten:
- Wenn ihr ein eigenes Kind habt, für das aber jemand anders, also z.B. euer Partner, das Kindergeld bekommt, dann wird dieses „Zählkind“ bei der Bestimmung der Kindergeldhöhe trotzdem mitgezählt
- Wenn ein Kind die Altersgrenze erreicht bzw. die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen und ihr deshalb kein Kindergeld mehr für dieses Kind erhaltet, dann wird es auch bei der Bestimmung der Höhe des Kindergeldes nicht mehr mitgezählt.
Bestimmung der Kindergeldhöhe am Beispiel
Beispiel:
Fall 1: Ihr habt insgesamt 4 Kinder im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Für das Jahr 2016 erhaltet ihr für diese 4 Kinder Kindergeld in folgender Höhe:
190 + 190 + 196 + 221 = 797 EUR
Fall 2: Falls euer Partner das Kindergeld für das älteste Kind erhält, dann zählt es trotzdem für die Bestimmung der Höhe des Kindergeldes mit (so genanntes Zählkind). Ihr bekommt dann:
190 + 196 + 221 = 607 EUR
Fall 3: Wenn dann die Anspruchsvoraussetzungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres eures ältesten Kindes nicht mehr erfüllt sind (z.B. weil es seine Ausbildung schon abgeschlossen und bereits eine feste Anstellung hat), dann reduziert sich euer Kindergeld auf
190 + 190 + 196 = 576 EUR
Anhand folgender Grafik wird das Ganze nochmal illustriert: