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Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Je nach dem was für einen Arbeitsplatz ihr als angehende Mutter habt bzw. wie lange es noch bis zur Geburt eures Kindes dauert, kann es sein, dass ihr in den Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten könnt bzw. dürft, auch um euch und euer Kind vor eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Damit ihr finanziell keine Einbußen habt, erhaltet ihr als Einkommensersatzleistung das so genannte Mutterschaftsgeld.

Der Mutterschutz hat die Aufgabe, euch und euer Kind vor diesen Gefährdungen der Gesundheit aber auch vor Überforderung am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Im Normalfall startet die Schutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung bzw. 12 Wochen nach der Entbindung, wenn es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelt.Hier weiterlesen

Progressionsvorbehalt bzw. Progression

Der Effekt der Steuerprogression bzw. der Progressionsvorbehalt lässt sich ganz einfach erklären: Grundsätzlich ist es so, dass wer mehr verdient auch mehr Steuern zahlen muss. Verdienst ihr z.B. nur sehr wenig, dann wäre es unfair, euch von eurem Gehalt den Höchststeuersatz, also mehr als 42% bzw. 45% abzuziehen. Es ist aber nicht so, dass ihr grundsätzlich nur einen Steuersatz habt. Für die Berechnung der Einkommensteuer wird unterschieden nach

  • Grenzsteuersatz
  • Durchschnitts-Steuersatz

Der Grenzsteuersatz definiert, wieviel Steuern ihr zahlen müsst, der Durchschnitts-Steuersatz repräsentiert eure tatsächliche Belastung. Beide Steuersätze hängen über die Berechnungsformeln des Einkommensteuergesetzes (EStG) zusammen.Hier weiterlesen

Elterngeld für Selbständige

Auch wenn ihr selbständig seid, könnt ihr Elterngeld beantragen und bekommen. Da ihr aber normalerweise keine monatlichen Gehaltsabrechnungen erhaltet, läuft die Beantragung etwas anders ab bzw. fordert die Elterngeldstelle von euch andere Nachweise, als von angestellten Eltern. Dies ist vom Prozess her etwas komplizierter, sollte aber auch nicht viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn ihr Einzelunternehmer oder Freiberufler seid, habt ihr beim Elterngeld ein paar Gestaltungsspielräume, da ihr ja starken Einfluss auf Rechnungstellung und Zahlungseingänge habt.

Z.B. könnt ihr

  • Einfluss auf euer Einkommen im Bezugszeitraum nehmen (geht aber nur, wenn ihr eine sehr langfristige und genaue Familienplanung habt)
  • Eure Elternzeit zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen und eure Rechnungen so stellen, dass ihr genau dann eure Zahlungseingänge verbuchen könnt
  • Während eurer Elternzeit arbeiten und eure Ausgaben und Einnahmen aufeinander abstimmen, um die Anrechnung auf euer Elterngeld zu minimieren

Falls für euch das Zufluss-Prinzip nicht gilt, z.B. weil ihr eine Kapitalgesellschaft habt und über den Bemessungsgrenzen liegt, dann sind diese Gestaltungsspielräume natürlich schwerer zu realisieren.Hier weiterlesen

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