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Sozialleistungen, Fördermittel und Elterngeld

Mit dem Elterngeld bekommt ihr eine finanzielle Unterstützung vom Staat genau für die Zeit, in der ihr für euer kleines Kind da sein müsst und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könnt und logischerweise auch nichts verdient (für Teilzeittätigkeiten gibt es allerdings ein paar gesonderte Regelungen). Das Elterngeld wird aus eurem durchschnittlichen bisherigen Einkommen berechnet und ist grundsätzlich erstmal steuer- und abgabenfrei. Trotzdem wird euer Elterngeld gegebenenfalls auf andere Leistungen, die ihr vom Staat erhaltet, angerechnet. Grundsätzlich ist nämlich jede Art von Einkommen auf soziale Förderungen und Sozialleistungen anrechnungsfähig und da das Elterngeld ebenfalls als Einkommen gezählt wird, ist das beim Elterngeld keine Ausnahme.

Soziale Leistungen und Förderungen können z.B. Bafög, Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2 sein. In diesem Artikel möchten wir euch kurz den Einfluss des Elterngeldes auf die verschiedenen Leistungen  erklären.Hier weiterlesen

Provisionen, Boni und Elterngeldberechnung

Wenn ihr einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, dann  wird euer Elterngeldanspruch auf Basis eures Durchschnittsverdienstes der letzten 12 Monate vor der Geburt eures Kindes berechnet. Was wird allerdings hier genau berücksichtigt? Viele von euch bekommen am Ende des Jahres Weihnachtsgeld oder einen Bonus. Wird dies für die Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Was ist mit Boni und Provisionen, die ihr über das Jahr verteilt erhaltet, z.B. weil ihr im Vertrieb arbeitet? Im Folgenden wollen wir euch kurz die Regelungen hierzu erläutern.Hier weiterlesen

Arbeitgeber während der Elternzeit vorübergehend wechseln

Wie wir bereits an anderer Stelle geschrieben haben, könnt ihr während der Elternzeit mit eurem Arbeitgeber ein Teilzeitmodell vereinbaren und zwischen 15 und 30 Stunden je Woche arbeiten. Darauf habt ihr einen Rechtsanspruch. In bestimmten Fällen gibt es für euch außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, ohne euer Hauptarbeitsverhältnis zu beenden. Im Folgenden erläutern wir euch einmal wie das geht.Hier weiterlesen

Die genaue Berechnung des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes wird anhand eures durchschnittlichen Nettoeinkommens berechnet, genauer gesagt anhand des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils. Es beträgt zwischen mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich (netto). Das Nettoeinkommen, das die Elterngeldstelle für die Berechnung des Elterngeldes heranzieht (das so genannte Elterngeldnetto), unterscheidet sich allerdings von demjenigen, welches ihr auf euren Gehaltsabrechnungen findet. Die Elterngeldstelle geht hier zunächst vom Bruttogehalt aus und macht dann ein paar standardisierte Anpassungen.Hier weiterlesen

Steuern und Elterngeld

Wie ihr vielleicht schon öfter gehört habt, ist das Elterngeld grundsätzlich steuerfrei. Klar, es berechnet sich ja auch aus eurem Nettogehalt. Ganz ohne Einfluss auf eure Steuer ist das Elterngeld allerdings trotzdem nicht, denn es wird in die Ermittlung eures Steuersatzes einbezogen (so genannter Progressionsvorbehalt). Im Folgenden wollen wir euch einmal erklären, welchen Einfluss auf eure Steuern das Elterngeld wirklich hat und inwieweit ihr dort etwas optimieren könnt.Hier weiterlesen

Progressionsvorbehalt bzw. Progression

Der Effekt der Steuerprogression bzw. der Progressionsvorbehalt lässt sich ganz einfach erklären: Grundsätzlich ist es so, dass wer mehr verdient auch mehr Steuern zahlen muss. Verdienst ihr z.B. nur sehr wenig, dann wäre es unfair, euch von eurem Gehalt den Höchststeuersatz, also mehr als 42% bzw. 45% abzuziehen. Es ist aber nicht so, dass ihr grundsätzlich nur einen Steuersatz habt. Für die Berechnung der Einkommensteuer wird unterschieden nach

  • Grenzsteuersatz
  • Durchschnitts-Steuersatz

Der Grenzsteuersatz definiert, wieviel Steuern ihr zahlen müsst, der Durchschnitts-Steuersatz repräsentiert eure tatsächliche Belastung. Beide Steuersätze hängen über die Berechnungsformeln des Einkommensteuergesetzes (EStG) zusammen.Hier weiterlesen

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