Das Kindergeld wird grundsätzlich monatlich bis zum 18. Lebensjahr eures Kindes gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, ist eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Über die Höhe des Kindergeldes und ein paar Neuerungen ab 2016 möchten wir euch hier informieren.Hier weiterlesen
Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht
Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:
Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.
Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.
Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:
Elterngeld
- Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
- Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR
- Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling
- Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden
Kindergeld
- Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr
- Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)
- Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung
- Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt
Mutterschaftsgeld
- Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung
- Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag
- Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz
- Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland
Kinderzuschlag
- Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr
- Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind
- Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.
- Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken
Zählkind und Kindergeld
Das Konzept Zählkind ist eigentlich ganz einfach, leider aber auch etwas schwer zu erklären. Im Wesentlichen geht es beim Zählkind darum, dass ihr, wenn ihr ein Kind habt, für das ihr nur nachrangig berechtigt seid, dieses trotzdem für die Berechnung vom Kindergeld für weitere Kinder, für die ihr vorrangig berechtigt seid, mitzählen könnt.
Im Folgenden erklären wir euch das Ganze nochmal etwas genauer und erläutern euch das Konzept anhand eines einfachen Beispiels.Hier weiterlesen
Kindergeld: Was ist das und wann erhaltet ihr es?
Die Gesetze zum Kindergeld scheinen auf den ersten Blick etwas kompliziert. Wir versuchen im Folgenden mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Das Kindergeld dient der Förderung der Familie und zur Sicherstellung des Existenzminimums des Kindes. Das Kindergeld wird über zwei Gesetze geregelt, das Einkommensteuergesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Das Einkommensteuergesetz regelt den Großteil der Kindergeldansprüche, das Bundeskindergeldgesetz greift für gewisse Fälle, z.B. wenn ihr als deutsche Staatsbürger im Ausland als Entwicklungshelfer tätig seid.Hier weiterlesen