Das Konzept Zählkind ist eigentlich ganz einfach, leider aber auch etwas schwer zu erklären. Im Wesentlichen geht es beim Zählkind darum, dass ihr, wenn ihr ein Kind habt, für das ihr nur nachrangig berechtigt seid, dieses trotzdem für die Berechnung vom Kindergeld für weitere Kinder, für die ihr vorrangig berechtigt seid, mitzählen könnt.
Im Folgenden erklären wir euch das Ganze nochmal etwas genauer und erläutern euch das Konzept anhand eines einfachen Beispiels.
Wann seid ihr vorrangig, wann nachrangig berechtigt?
Grundsätzlich haben bei der Geburt eines Kindes immer beide Partner Anspruch auf die Förderung. Es kann allerdings nur von einem Partner beantragt werden und ihr erhaltet das Kindergeld auch nur einmal. Derjenige Partner von euch, der das Kindergeld dann erhält, wird als der vorrangig Berechtigte bezeichnet, der andere Partner ist nachrangig berechtigt.
Was ist ein Zählkind in Zusammenhang mit dem Kindergeld?
Stellt euch zunächst Folgendes vor: Ihr seid verheiratet und habt insgesamt drei Kinder: ein älteres Kind, für das die Mutter 190 EUR/Monat erhält, also die vorrangig Berechtigte ist. Außerdem habt ihr zwei jüngere Kinder, für die die Mutter ebenfalls das Geld erhält. Wie bereits an anderer Stelle erläutert habt ihr damit einen Gesamtanspruch auf Kindergeld von 576 EUR, der sich wie folgt berechnet (mit den Kindergeldbeträgen, die ab Anfang 2016 gelten):
2 x 190 EUR + 1 x 196 EUR = 576 EUR.
Das heißt für das erste und zweite Kind erhaltet ihr jeweils 190 EUR monatlich, für das dritte Kind dann 196 EUR monatlich.
Nun stellt euch vor, das erste, ältere Kind ist ein Kind aus der ersten Ehe des Vaters und lebt heute bei seiner leiblichen Mutter, die nebenbei auch das Kindergeld für dieses Kind erhält (also vorrangig berechtigt ist).
Bei euch im Haushalt wohnen also nur die zwei jüngeren Kinder. Für den Kindergeldbezug gibt es nun zwei offensichtliche Möglichkeiten:
- Die Mutter beantragt und erhält das Kindergeld für die zwei Kinder
- Der Vater beantragt und bekommt das Kindergeld für die zwei Kinder
Hier kommt nun das dritte, das leibliche Kind des Vaters, das so genannte Zählkind ins Spiel.
Fall 1: Wenn die Mutter das Kindergeld für die zwei Kinder erhält, dann bekommt sie 380 EUR monatlich (= 2 x 190 EUR) an Kindergeld für die zwei Kinder ausbezahlt
Fall 2: Wenn der Vater aber das Kindergeld für die zwei Kinder erhält, dann kann er sein weiteres leibliches Kind (für das er ja der nachrangig Berechtigte ist) bei der Kindergeldberechnung mitzählen. Die zwei jüngeren Kinder würden also in diesem Fall wie die Kinder Nummer zwei und drei gezählt. Der Kindergeldanspruch würde also in diesem Fall 386 EUR (= 190 EUR + 196 EUR) betragen.
Wie ihr seht, würde der Vater in diesem Fall monatlich 6 EUR mehr erhalten, weil er sein leibliches Kind aus erster Ehe bei der Kindergeldberechnung mitzählen kann. Daher der Begriff Zählkind.