Dass euer Kind in euren Haushalt aufgenommen ist, ist unter anderem eine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld z.B. wenn es sich um eure Enkelkinder oder auch um Pflegekinder handelt. Klar müsst ihr euer Kind offiziell bei der Meldebehörde anmelden. Dies allein reicht aber nicht aus, damit euer Kind als in euren Haushalt aufgenommen gilt.
Euer Kind ist in euren Haushalt aufgenommen, wenn es
- Ständig in eurer gemeinsamen Familienwohnung lebt und
- dort versorgt und betreut wird
Wenn ihr euer Enkelkind oder euer Pflegekind z.B. nur tageweise während der Woche betreut oder euch mit den Eltern abwechselt, dann besteht noch keine Haushaltsaufnahme. Andererseits, eine bereits bestehende Haushaltsaufnahme wird nicht unterbrochen, nur weil euer Kind zeitweise z.B. wegen Schul- oder Berufsausbildung oder Studium nicht in eurem Haushalt lebt.