Für die Beantragung eures Elterngeldes benötigt ihr ein paar Unterlagen. Auf diese wollen wir im Folgenden kurz eingehen.
Vorab sei angemerkt, dass
- alle Angaben bzgl. des Zeitraums nach der Geburt von der Elterngeldstelle anhand von Lebensmonaten eures Kindes benötigt werden
- alle Angaben bzgl. des Zeitraums vor der Geburt, also für den Bemessungszeitraum, von der Elterngeldstelle anhand von Kalendermonaten benötigt werden
Dem entsprechend richtet sich die Auszahlung des Elterngeldes auch nach den Lebensmonaten eures Kindes. D.h. zum Beispiel wen euer Kind am 29.11.2013 geboren wurde und ihr für 12 Monate Elterngeld erhaltet, dann bekommt ihr dies genau für den Zeitraum vom 29.11.2013 bis zum 28.11.2014. Von Eurem Arbeitgeber bekommt ihr also dann für den Monat November ein anteiliges Gehalt für die ersten 29 Monatstage.
Die Unterlagen, die ihr für die Beantragung eures Elterngeldes benötigt, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Generell kann man aber sagen, dass ihr für die Beantragung des Elterngeldes die folgenden Unterlagen benötigt:
Den ausgefüllten Elterngeldantrag (unterscheidet sich nach Bundesland)
Ein wesentlicher Bestandteil eures Antrages auf Elterngeld ist natürlich das ausgefüllte Antragsformular selbst. Im Elterngeldantrag müsst ihr u.a. Infos zu eurem Kind (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum etc.), zu euch selbst bzw. zum Antrag stellenden Elternteil sowie zu Bezugszeiträumen etc. ausfüllen. Der Elterngeldantrag enthält auch nochmal detaillierte informationen zu den benötigten unterlagen. Eine detaillierte Übersicht findet ihr im Artikel zum Elterngeldantrag.
Das Zusatzblatt für Selbständige (wenn ihr selbständig seid)
Das Zusatzblatt müsst ihr ausfüllen, wenn ihr selbständig seid, d.h. wenn ihr eine selbständige Tätigkeit ausübt, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder auch aus Gewerbebetrieb habt. Die folgenden Informationen müsst ihr ausfüllen:
- Persönliche Informationen zu euch und eurem Kind
- Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit VOR der Geburt
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit VOR der Geburt eures Kindes
- Infos zur etwaigen Verschiebung des Einkommensermittlungszeitraums, falls ihr im Ermittlungszeitraum Einkommensverluste erlitten habt (nur in Sonderfällen möglich, ihr müsst hier ggf. einen separaten Antrag einreichen)
- Informationen zu euren Abzugsmerkmalen, d.h. im Wesentlichen Versicherungsbeiträgen, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträgen
- Art und Umfang der selbständigen Tätigkeit WÄHREND der Bezugszeitraums
- Einkünfte aus (geplanter) selbständiger Tätigkeit WÄHREND des Bezugszeitraums. Ihr müsst hier eure geplanten Betriebseinnahmen angeben, von denen dann pauschal 25% als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nur auf Antrag werden die tatsächlichen Betriebsausgaben abgezogen
Nachweise und Bescheinigungen
Zusätzlich zu den verschiedenen Anträgen müsst ihr noch folgende Unterlagen zusammen mit eurem Elterngeldantrag abgeben:
- Eine ORIGINAL Geburtsbescheinigung mit Verwendungszweck „Elterngeld“ oder „Soziale Zwecke“. Diese bekommt ihr automatisch zusammen mit den Geburtsurkunden beim Standesamt
- Name, Anschrift und Mitgliedsnummer eurer Krankenkasse
- Falls ihr Nicht-EU-Ausländer seid: Eine Passkopie inkl. Aufenthaltstitel bzw. Bescheinigung der Ausländerbehörde
- Falls ihr alleinerziehend seid: eine aktuelle Gehaltsabrechnung mit Steuerklasse II oder einen Nachweis des Finanzamtes, dass ihr die Voraussetzungen des Entlastungsbetrages erfüllt
- Falls ihr den Partnerschaftsbonus nutzen möchtet: Nachweis über Teilzeitregelung des Arbeitgebers für beide Elternteile (sobald diese vorliegt)
- Falls euer Kind ein Adoptivkind ist bzw. ihr es zur Adoptivpflege übernommen habt: Annahmebeschluss des Gerichts bzw. Bestätigung des Jugendamtes / der Adoptionsvermittlungsstelle
- Falls ihr selbständig seid bzw. falls ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit UND nichtselbständiger Tätigkeit bezogen habt:
- Die ausgefüllte Erklärung für Selbständige
- Den Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt eures Kindes bzw. falls noch nicht vorhanden die vorläufige Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder alternativ den Steuerbescheid des Vorjahres
- die Gehaltsabrechnungen für das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Falls ihr einen Antrag auf Verschiebung des Einkommensermittlungszeitraums stellen möchtet: Ggf. Nachweise über Bezug von Mutterschaftsgeld, ärztliches Attest, Leistungsbescheid für Elterngeld für euer erstes Kind
- Nachweise, falls ihr keine Pflichtbeiträge für Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung geleistet habt
- Aufstellung über Anzahl und Zeiträume von Kinderfreibeträgen, falls ihr diese nicht über den gesamten Ermittlungszeitraum erhalten habt
- Falls ihr während des Bezugszeitraums Einkünfte aus eurer Selbständigkeit erzielt: Betriebseinnahmenaufstellung, die mindestens den Anforderungen nach § 4 Abs. 3 EStG entspricht
- Nachweis über eure tatsächlichen Betriebsausgaben, fass ihr nicht wollt, dass die Elterngeldstelle nur pauschal 25% von euren geplanten Einnahmen abzieht
- Falls ihr Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit bezogen habt: Die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- Falls ihr Mutterschaftsgeld bezogen habt: Den Leistungsbescheid
- Falls ihr Elterngeld für ein älteres Kind bezogen habt: Den entsprechenden Leistungsbescheid
- Falls ihr durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung oder durch Wehr- oder Zivildienst einen Einkommensverlust erlitten habt: Ärztliches Attest bzw. Bescheinigung über die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes
- Falls Ihr Mutterschaftsgeld bezieht: Bescheinigung der Krankenkasse
- Falls ihr den Arbeitgeberzuschuss erhaltet: Bescheinigung bzw. Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers
- Falls ihr Dienst- oder Anwärterbezüge nach der Entbindung erhaltet: Bezügemitteilung und Bescheinigung des Dienstherrn über die Dauer der Schutzfrist
- Falls ihr ausländische Familienleistungen erhaltet: Bescheinigung
- Falls ihr während des Beziehungszeitraums arbeiten wollt bzw. werdet: Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn der Teilzeittätigkeit, die Anzahl an Wochenstunden und das voraussichtliche Einkommen
- Falls ihr im Bezugszeitraum Urlaub nehmen wollt: Bescheinigung des Arbeitgebers
- Falls ihr euer Studium im Bezugszeitraum fortsetzen möchtet: Nachweis, z.B. Immatrikulationsbescheinigung
- Falls ihr während des Elterngeldbezuges selbständig tätig sein wollt bzw. Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielt: Erklärung für Selbständige
- Falls ihr während des Elterngeldbezuges Einkommensersatzleistungen bezieht (z.B. Arbeitslosengeld I, Renten etc.): Leistungsbescheid
- Falls ihr weitere Kinder habt, die für den Geschwisterbonus relevant sind: das bzw. die Aktenzeichen für das Elterngeld
- Falls eure weiteren Kinder eine Behinderung haben: Nachweis über den Grad der Behinderung
- Steuerbescheid des Vorjahres als Nachweis, dass euer Einkommen nicht über der Einkommensgrenze von 250.000 bzw. 500.000 EUR lag
- Falls ein gesetzlicher Vertreter bzw. eine Pflegschaft vorliegt: Nachweise hierüber