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Geschwisterbonus: Was ist das und wann habt ihr Anspruch?


Falls ihr mehr als ein Kind habt, es sich dabei nicht um Zwillinge oder Mehrlinge handelt und die Kinder nicht schon zu alt sind, dann könntet ihr zusätzlich zu eurem Elterngeld (also Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) einen zusätzlichen Anspruch auf den Geschwisterbonus haben.

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In diesem Artikel erklären wir euch einmal alles Wichtige zu den Voraussetzungen, zur Höhe und zur Bezugsdauer des Geschwisterbonus.

Welche Voraussetzungen müsst ihr für den Erhalt des Bonus erfüllen?

Damit ihr Anspruch auf den Geschwisterbonus habt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Euer ältestes Kind darf noch nicht drei Jahre alt sein (falls ihr zwei Kinder habt)
  • Mindestens zwei eurer Kinder müssen unter sechs Jahre alt sein (falls ihr drei oder mehr Kinder habt)
  • Falls ihr ein behindertes Kind im Haushalt habt, dann habt ihr Anspruch auf den Geschwisterbonus, wenn das Kind noch unter 14 Jahre alt ist

Das heißt also kurz gesagt, ihr habt Anspruch auf den Bonus, falls in eurem Haushalt mindestens ein Kind unter drei oder zwei Kinder unter sechs Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren leben.

Es gibt außerdem ein paar Sonderfälle, die ihr beachten müsst:

  • Falls ihr ein Adoptivkind habt bzw. ein Kind zur Adoption in eurem Haushalt aufgenommen habt, dann gilt das Alter des Kindes bzw. der Kinder ab dem Zeitpunkt, an dem ihr das Kind in euren Haushalt aufgenommen habt
  • Falls ihr Mehrlinge oder Zwillinge im Haushalt habt, dann werden diese für die Berechnung des Geschwisterbonus nur als EIN Kind gezählt
  • Falls dein Partner bzw. eure Partnerin ein kleines Kind aus einer früheren Beziehung hat, das bei euch mit im Haushalt lebt, dann kannst du für dieses Kind nur den Geschwisterbonus erhalten, wenn ihr verheiratet seid

Falls ihr den Geschwisterbonus erhalten möchtet, so könnt ihr diesen direkt mit eurem Elterngeldantrag beantragen. Der Bonus wird dann automatisch ausbezahlt. Folgende Unterlagen müsst ihr ggf. mit einreichen bzw. im Antrag eintragen:

  • Aktenzeichen des Elterngeldbezugs bzw. Elterngeldbescheid für euer älteres Kind bzw. eure älteren Kinder
  • die Geburtsurkunde eures älteren Kindes bzw. eurer älteren Kinder
  • Haushaltsbescheinigung für euer älteres Kind bzw. eure älteren Kinder

Wie hoch ist der Geschwisterbonus und wie lange wird er gezahlt?

Falls ihr Anspruch auf den Geschwisterbonus habt, dann wird euer Elterngeld um 10% erhöht. Solltet ihr weniger als 750 EUR Elterngeld erhalten, dann bekommt ihr mindestens immer 75 EUR als Bonus ausbezahlt. Der Mindestelterngeldbetrag von 300 EUR erhöht sich also z.B. auf 375 EUR. Aufgrund der Kappung des Elterngeldes bzw. Basiselterngeldes bei 1.800 EUR beträgt der maximale Geschwisterbonus 180 EUR (also 10% von 1.800 EUR).

Der Geschwisterbonus wird während des Bezugszeitraums des Elterngeldes so lange gezahlt, bis das ältere Geschwisterkind die Altersgrenze erreicht. Hier ein Beispiel:

Beispiel:  Euer kleiner Sohn Max wurde am 19. Mai 2015 geboren, eure ältere Tochter Lotte am 30. November 2012. Lotte wird also ca. sechs Monate und 10 Tage nach Max Geburt drei Jahre alt. Ihr habt daher für sieben Monate Anspruch auf den Geschwisterbonus für euren Sohn Max.

Wenn dein Elterngeldanspruch nun 1.400 EUR pro Monat beträgt, dann bekommst du also 140 EUR an Geschwisterbonus für die ersten 7 Monate deiner Elternzeit. Dein gesamtes Elterngeld beträgt also 1.540 EUR.

Falls dein Partner bzw. deine Partnerin ebenfalls z.B. für zwei Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen möchte, dann müsste er oder sie dies innerhalb der ersten sieben Lebensmonate von Max beziehen, um den Geschwisterbonus noch zu erhalten.

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