Gerade für selbständige Mütter ist die Familiengründung mit allerlei Schwierigkeiten verbunden, vor allem auch, weil ihr als Mutter während des Bezugszeitraumes nur in begrenztem Umfang selbständig arbeiten dürft und euer Einkommen direkt auf das Elterngeld angerechnet wird. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal 4 Strategien aufzeigen, die ihr als selbständige Mütter nutzen könnt, um euer Elterngeld zu erhöhen und gleichzeitig noch eure Firma am Laufen zu halten.
Strategie 1: „Elterngeld-Auszeit“ nehmen
Grundsätzlich habt ihr während eurer Elternzeit die Möglichkeit, für insgesamt 14 Monate Elterngeld zu beziehen. Diese 14 Monate könnt ihr mit eurem Partner beliebig aufteilen, z.B. so, dass ihr als Mutter für 12 Monate und euer Partner für die restlichen 2 Monate Elterngeld bezieht. Dabei ist nur wichtig, dass ihr die Elternzeit innerhalb der ersten 14 Lebensmonate eures Kindes nehmt.
Das heißt im Klartext: Es gibt für euch auch die Möglichkeit die Elterngeldzahlung zu unterbrechen. Um einmal beim obigen Beispiel zu bleiben: Es wäre denkbar, dass ihr Elterngeld für die ersten 6 Lebensmonate eures Kindes bezieht, dann die Elterngeldzahlung für 2 Monate unterbrecht und anschließend nochmal vom 9. bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld erhaltet. Ihr könntet aber eure Elternzeit durchaus auch zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen, z.B. nach dem 4. und nach dem 9. Lebensmonat eures Kindes.
Die Vorteile dieser Strategie liegen auf der Hand: Falls ihr es schafft, während eurer Elternzeit noch ein, zwei Aufträge zu bearbeiten, dann könnt ihr die Rechnung so stellen, dass ihr die Zahlung in einer der zwei „Elterngeld-Auszeiten“ erhaltet. Somit entfällt die Anrechnung eurer Erwerbseinkünfte auf das Elterngeld. Ihr könnt natürlich versuchen, alle Rechnungen erst nach Ende des Elterngeldbezugszeitraums zu stellen, das werden aber unserer Erfahrung nach viele Kunden komisch finden. Das Finanzamt schaut ebenfalls genauer hin, wenn zwischen der Bereitstellung eurer Leistung und der Rechnungstellung mehr als ca. 3 Monate vergehen.
Ein weiterer Vorteil ist aber auch, dass ihr die Beziehung zu euren Kunden besser aufrechterhalten könnt. Viele Kunden haben ja bei einer Schwangerschaft gleich die Vermutung, dass ihr erstmal auf Jahre mit eurer Familie beschäftigt seid und beauftragen dann lieber direkt jemand anderen.
Die Option der Unterbrechung entfällt leider, wenn ihr alleinstehend seid oder euer Partner aus anderen Gründen keine Elternzeit nehmen kann. Denn dann macht es meistens am meisten Sinn, wenn ihr als Mutter die gesamten 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmt. Alles, was ihr dann während des Elterngeldbezuges verdient, wird mit dem Elterngeld verrechnet (natürlich nur bis zum Sockelbetrag von 300 EUR).
Strategie 2: In die Familienversicherung wechseln
Als Selbständige besteht für euch grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb sind wahrscheinlich viele von euch privat krankenversichert. Der große Nachteil der privaten Krankenversicherung ist allerdings, dass der Versicherungsbeitrag nicht (wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung) vom Einkommen abhängt. Das heißt, dass ihr während der Elternzeit auch weiterhin eure normalen Krankenversicherungsbeiträge zahlen müsst. Als privat Versicherte könnt ihr deshalb normalerweise auch nicht in die beitragsfreie Familienversicherung aufgenommen werden, wie das bei der gesetzlichen Versicherung bei der Geburt der Fall ist.
Es gibt allerdings eine Regelung, die es euch erlauben würde, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln und beitragsfrei über die Familienversicherung versichert zu sein. Diese wäre im Falle der Geburt eures Kindes unter zwei Voraussetzungen möglich:
- Ihr habt durch die Geburt und eureElternzeit kein Einkommen mehr bzw. euer Einkommen fällt unter die Versicherungspflichtgrenze
- Ihr heiratet euren Partner kurz vor der Geburt und habt dadurch einen so genannten Statuswechsel
Diese zwei Voraussetzungen müssen ungefähr gleichzeitig erfüllt sein. Es handelt sich hierbei um eines der wenigen Schlupflöcher, die den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung erlauben.
Der wesentliche Vorteil dieser Strategie ist zunächst kurzfristig natürlich der Wegfall des Krankenversicherungsbeitrags, was gerade für viele Freiberufler oder Freelancer einen großen positiven Einkommenseffekt während des Elterngeldbezugszeitraumes hat.
Langfristig ist natürlich die Möglichkeit eines Wechsels in die gesetzliche Krankenversicherung für manche ein Vorteil. Auch wenn ihr nach eurer Elternzeit zunächst noch nicht wieder so viel verdient, ist der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mit 200 bis 300 EUR pro Monat recht überschaubar.
Diese Strategie ist natürlich nur anwendbar bzw. relevant, wenn ihr nicht alleinstehend seid und noch vorhabt zu heiraten bzw. dies noch nicht getan habt.
Ihr solltet auch genau abwägen, was ihr langfristig möchtet. Ein weiterer Wechsel von gesetzlich nach privat und zurück wird wahrscheinlich nicht möglich sein. Es gibt aber mittlerweile immer mehr Menschen in Deutschland, die wegen der hohen Beiträge in der Zukunft gerne zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten, dies aber aufgrund der gesetzlichen Regelungen oft nicht können.
Für die Zeit nach der Elternzeit setzen die gesetzlichen Krankenkassen für die Festlegung des Versicherungsbeitrags für Selbständige einen Mindestverdienst von ca. 2.000 EUR pro Monat an, was wie gesagt einen Mindestversicherungsbeitrag von ca. 300 EUR pro Monat bedeutet. Ihr könnt aber noch einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen und euren Beitrag in dem Zuge ggf. auf unter 200 EUR senken.
Eine weitere Beitragsermäßigung ist allerdings an recht strikte Bedingungen geknüpft. Falls ihr eins der folgenden Kriterien erfüllt, könnt ihr leider keine Beitragsermäßigung erhalten:
- Die Hälfte eurer gemeinsamen Einnahmen beträgt 2.126,25 EUR oder mehr
- Ihr oder euer Partner erzielt steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen oder positive oder negative Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
- Euer Vermögen oder das eures Partners beträgt mehr als 11.340 EUR
- Ihr erhaltet den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld von der Arbeitsagentur
Strategie 3: Einkommen erhöhen
Normalerweise würdet ihr bzw. euer Steuerberater ja versuchen, euer Einkommen für die Steuer so niedrig wie möglich anzusetzen, z.B. indem ihr erhöhte Abschreibungen in den ersten Jahren nach Anschaffung von Inventar ansetzt oder auch indem ihr eine geplante Anschaffung noch eben vor Ende eures Geschäftsjahres bzw. Wirtschaftsjahres tätigt, um euren Gewinn etwas zu drücken.
Seid ihr nun aber schwanger und erwartet ein Kind, dann kommt es auf einmal darauf an, für den Bemessungszeitraum ein möglichst hohes Einkommen nachzuweisen, um ein hohes Elterngeld zu erhalten. Dies könnt ihr bewerkstelligen, indem ihr einige Kosten, z.B. geplante Investitionen oder Weiterbildungen auf einen späteren Zeitraum verschiebt.
Für euch als Selbständige gilt als Bemessungszeitraum übrigens das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt eures Kindes. D.h. also, wenn euer Kind im Jahr 2016 zur Welt kommt, dann wäre als Bemessungszeitraum das Wirtschaftsjahr 2015 anzusetzen, also typischerweise die 12 Monate vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015.
Der Vorteil dieser Strategie ist, dass sie recht einfach umzusetzen ist und lediglich etwas Vorausplanung erfordert.
Je nach dem, wann ihr von eurer Schwangerschaft erfahrt bzw. wann die Geburt stattfindet, habt ihr allerdings bereits das für die Bemessung des Elterngeldes zu Grunde zu legende Wirtschaftsjahr abgeschlossen und dem entsprechend nicht mehr so viel Spielraum, was das Verschieben von Kosten angeht.
Es könnte außerdem sein, dass das Wirtschaftsjahr bereits abgelaufen ist, ihr oder euer Steuerberater aber eure Steuererklärung noch nicht eingereicht habt. In diesem Fall solltet ihr nochmal genau abwägen, ob und wie bestimmte Kosten noch verschoben werden können oder ob es ggf. sogar Sinn macht, bestimmte Kosten gar nicht in der Steuererklärung anzusetzen. Dies wäre dann der Fall, wenn die zusätzlichen Steuern aus höherem Gewinn geringer sind, als die Erhöhung eures Elterngeldes durch die erhöhte Bemessungsgrundlage.
Strategie 4: Bemessungszeitraum ändern
Wie bereits oben beschrieben, wird für euch als Selbständige typischerweise das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt eures Kindes als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld zu Grunde gelegt.
Wenn ihr nun gerade in diesem Zeitraum ungewöhnlich wenig verdient habt, z.B. weil ihr länger krank wart oder weil ihr einen Angehörigen pflegen musstet, dann könnt ihr bei der Elterngeldstelle eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen. Hierfür müsst ihr der Elterngeldstelle allerdings auch die entsprechenden Nachweise, z.B. Atteste oder Ähnliches vorlegen.
Diese so genannten Ausklammerungstatbestände müsst ihr bereits in eurem Elterngeldantrag mit angeben. Sobald ein Ausklammerungstatbestand für einen Tag eines Monats im Bemessungszeitraum vorliegt, verschiebt sich der Zeitraum um den gesamten Monat nach hinten.
Die Elterngeldstellen schauen hier schon genau hin. Falls ihr einfach nur ein schlechtes Jahr hattet, z.B. weil ein großer Kunde euch nicht mehr beauftragt hat, dann wird es schwer sein, dies der Elterngeldstelle als Grund für eine Verschiebung des Bemessungszeitraums zu verkaufen.
Was für Selbständige nicht funktioniert – Steuerklasse frühzeitig wechseln
Eine weit verbreitete Strategie zur Erhöhung des Elterngeldes für verheiratete Mütter ist der Wechsel in die steuerlich günstige Steuerklasse 3 (der Partner wechselt dann gleichzeitig in die Steuerklasse 5 und wird entsprechend höher besteuert).
Wird dieser Wechsel rechtzeitig vollzogen, d.h. mindestens 7-9 Monate vor der Geburt, dann setzt die Elterngeldstelle diese günstigere Steuerklasse und das dadurch höhere Elterngeldbrutto bei der Elterngeldberechnung an. Diese Strategie kann das Elterngeld um mehrere hundert EUR erhöhen.
Leider funktioniert diese Strategie für euch als Selbständige nicht. Für Selbständige setzt die Elterngeldstelle für die Elterngeldberechnung standardmäßig die ungünstigere Steuerklasse 4 an.