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Rente und Elterngeld

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Viele Menschen machen sich Gedanken über ihre Rente. Und das zurecht. Und viele fragen sich, inwieweit Ausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten für die gesetzliche Rente angerechnet werden. Zumindest für die kindererziehungszeiten bzw. Elternzeit und die Elterngeldbezugszeiten möchten wir hier etwas Klarheit schaffen.

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Wird der Elterngeldbezugszeitraum für die Rente angerechnet?

Während ihr Elterngeld bezieht, müsst ihr keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Dies erkennt ihr auch daran, wie das Elterngeld berechnet wird. Die Elterngeldstelle zieht für die Berechnung des Elterngeldes nämlich bereits Pauschalbeträge für die Sozialversicherungen ab, d.h. ihr. Dies gilt natürlich nur, wenn ihr überhaupt rentenversicherungspflichtig seid.

Die gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigt euren Elterngeldbezugszeitraum aber als Kindererziehungszeit. Das heißt die Nichtzahlung der Beiträge in diesem Zeitraum hat keinen negativen Einfluss auf eure spätere Rente. Für die Berechnung der Rente wird also so getan, als hättet ihr immer eure Beiträge gezahlt.

Was sind Kindererziehungszeiten?

Wie bereits gesagt, müsst ihr aus eurem Elterngeld keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist es sogar so, dass die gesetzliche Rentenversicherung euch insgesamt drei Erziehungsjahre anerkennt. Diese so genannten Kindererziehungszeiten werden von der gesetzlichen Rentenversicherung so behandelt, als hättet ihr ganz normal Beiträge gezahlt. Die Rentenversicherung behandelt euch in diesem Fall wie den Durchschnittsverdiener und schreibt euch die Beiträge in entsprechender Höhe gut. Falls ihr mehrere Kinder erzieht, dann vervielfachen sich die Kindererziehungszeiten entsprechend.

Die Erziehungszeiten werden immer dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Standardmäßig ist das die Mutter des Kindes, die Zuordnung kann aber ohne weiteres geändert werden.

Was passiert mit den Erziehungszeiten, wenn ihr beide gleichzeitig in Elternzeit seid?

Einen Aspekt solltet ihr aber unbedingt beachten: Kindererziehungszeiten können gleichzeitig nur einem Partner zugerechnet werden. Falls ihr also beide gleichzeitig in Elternzeit seid und Elterngeld bezieht, dann müsst ihr euch entscheiden, wem von euch die Rentenversicherung die Erziehungszeiten gutschreiben soll. Dies müsst ihr dann der Rentenversicherung bis spätestens zwei Monate nach Beginn des Bezugszeitraumes mitteilen.

Vor diesem Hintergrund solltet ihr euch einmal zwei Fragen stellen und für euch beantworten:

  • Wem von euch bringen die Erziehungszeiten mehr? In vielen Fällen sind es heutzutage Mütter mit langen Erziehungszeiten, die später von Altersarmut betroffen sind
  • Wie hoch sind eure Einkommen? Da die Rentenversicherung immer vom Durchschnittsverdiener ausgeht, solltet ihr einmal überlegen, wer von den Erziehungszeiten einen höheren Nutzen hat. Hier spielen aber natürlich auch viel grundsätzlichere Fragestellungen eine Rolle

Um das Ganze im richtigen Zusammenhang darzustellen, sollte aber angemerkt werden, dass ihr in den meisten Fällen nur für ein paar Monate gemeinsam eure Elternzeit genießen werdet. Deshalb wird der Einfluss auf eure Rente auch begrenzt sein, wenn euch für zwei Monate keine Erziehungszeiten angerechnet werden und ihr keine Beiträge zahlt.

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Filed Under: Arbeiten vor, während und nach der Elternzeit, Elterngeld Tagged With: Elterngeld, Rente

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