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Welcher Bemessungszeitraum gilt bei mehreren Einkunftsarten?

Bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes gilt der Paragraph 2b des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Wenn ihr angestellt seid, dann sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt eures Kindes maßgebend (Abs. 1). Seid ihr selbständig, wird der letzte steuerlich maßgebliche Gewinnermittlungszeitraum für die Berechnung herangezogen (Abs. 2). Welcher Bemessungszeitraum ist aber nun maßgeblich, wenn ihr zwar angestellt seid, aber dies z.B. erst seit 6 Monaten? Und wenn ihr zuvor selbständig wart, aber in dieser Zeit nicht besonders viel verdient habt?Hier weiterlesen

4 Elterngeld-Strategien für selbständige Mütter

Gerade für selbständige Mütter ist die Familiengründung mit allerlei Schwierigkeiten verbunden, vor allem auch, weil ihr als Mutter während des Bezugszeitraumes nur in begrenztem Umfang selbständig arbeiten dürft und euer Einkommen direkt auf das Elterngeld angerechnet wird. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal 4 Strategien aufzeigen, die ihr als selbständige Mütter nutzen könnt, um euer Elterngeld zu erhöhen und gleichzeitig noch eure Firma am Laufen zu halten.Hier weiterlesen

Elterngeldrechner: Berechne hier dein Elterngeld

Nutze unseren Elterngeldrechner, um Dein Elterngeld vorab zu berechnen.

ElterngeldrechnerMit unserem Elterngeldrechner bieten wir euch eine einfache Form die Höhe eures Elterngeldes abzuschätzen. Um den Elterngeldrechner nicht zu kompliziert und mit zu vielen Eingabefeldern auszugestalten, nutzt unser Rechner als Ausgangspunkt euer Nettoeinkommen. Das entspricht zwar nicht hundertprozentig der Vorgehensweise der Elterngeldstelle, ist aber doch sehr nah dran, sodass das Ergebnis eurem tatsächlichen Elterngeld schon ziemlich nah kommen sollte.Hier weiterlesen

Studium und Elterngeld

In einem unserer anderen Beiträge haben wir das Thema Studium und Elterngeld schonmal kurz angerissen, allerdings nur den einfachsten Fall behandelt, nämlich wie viel Elterngeld ihr bekommt, wenn ihr hauptberuflich Student bzw. Studentin seid und kein eigenes Einkommen habt. Allerdings gibt es auch hier ein paar etwas kompliziertere Konstellationen, z.B. wenn ihr euer Studium nebenberuflich absolviert, auf die wir im Folgenden etwas detaillierter eingehen möchten.Hier weiterlesen

Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht

Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:

4 Familienförderungen

Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.

Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.

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Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:

Elterngeld

  • Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
  • Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR
  • Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden

Kindergeld

  • Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)
  • Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt

Mutterschaftsgeld

  • Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung
  • Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag
  • Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz
  • Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland

Kinderzuschlag

  • Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind
  • Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken

Infografik: Elterngeld – Die 5 besten Tipps

Wir haben für euch eine Infografik mit den 5 besten Tipps zum Thema Elterngeld zusammen gestellt. Wenn ihr diese Tipps befolgt, dann könnt ihr nicht nur euer Elterngeld erhöhen, ihr habt auch mehr Sicherheit für die Zeit, in der ihr auf euer Elterngeld wartet. Aber seht selbst:

Die 5 besten Elterngeld-Tipps

Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.

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