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Geschwisterbonus: Was ist das und wann habt ihr Anspruch?

Falls ihr mehr als ein Kind habt, es sich dabei nicht um Zwillinge oder Mehrlinge handelt und die Kinder nicht schon zu alt sind, dann könntet ihr zusätzlich zu eurem Elterngeld (also Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) einen zusätzlichen Anspruch auf den Geschwisterbonus haben.

In diesem Artikel erklären wir euch einmal alles Wichtige zu den Voraussetzungen, zur Höhe und zur Bezugsdauer des Geschwisterbonus.Hier weiterlesen

Partnerschaftsbonus: Was ist das?

Falls ihr euch mit eurem Partner die Betreuung eures Kindes teilt, könnt ihr gegebenenfalls den Partnerschaftsbonus bekommen. Der Partnerschaftsbonus kommt in Form von vier zusätzlichen Monaten, in denen ihr ElterngeldPlus beziehen könnt.

Im folgenden Beitrag möchten wir euch einmal die wichtigsten Einzelheiten zum Partnerschaftsbonus erläutern.
Hier weiterlesen

Mehrlingszuschlag: Was ist das und wann habt ihr Anspruch?

Der Mehrlingszuschlag ist dazu da, eure zusätzlichen Kosten für Kleidung, Nahrung und so weiter abzudecken, wenn ihr Mehrlinge, also z.B. Zwillinge oder Drillinge bekommen habt. Ihr erhaltet euer Elterngeld, also entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus nämlich je Geburt und unabhängig von der Anzahl der Kinder, die ihr zur Welt gebracht habt.

D.h. ob ihr ein einzelnes Kind, Zwillinge, Drillinge oder sogar Vierlinge bekommt, hat auf die Höhe von Basiselterngeld bzw. von ElterngeldPlus keinen Einfluss. Alle zusätzlichen Kosten für weitere Kinder sollen über den Mehrlingszuschlag abgedeckt werden.

Diese Regelung gilt für alle Geburten nach dem 31.12.2014. Vor Änderung der Gesetzeslage gab es den Mehrlingszuschlag in der heutigen Form noch nicht und ihr hattet stattdessen Anspruch auf doppeltes Elterngeld. Dies könnt ihr ggf. sogar noch heute rückwirkend beantragen, falls ihr vor weniger als vier Jahren, jedoch vor dem 31.122014, Zwillinge oder Mehrlinge bekommen habt. Der Anspruch das doppelte Elterngeld rückwirkend zu beantragen verjährt nach vier Jahren.Hier weiterlesen

ElterngeldPlus: Was ist es und wie funktioniert es?

Das ElterngeldPlus, welches zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, gilt für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden. Mit der Einführung von ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter gestärkt werden und euch als Eltern mehr Flexibilität gegeben werden.

Wenn ihr also recht bald nach der Geburt eures Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchtet, dann kann ElterngeldPlus für euch sinnvoll sein, da die Anrechnung eurer Teilzeitbeschäftigung etwas anders abläuft. Im Folgenden erläutern wir euch einmal im Detail, was das ElterngeldPlus beinhaltet.Hier weiterlesen

Elterngeld für Selbständige

Auch wenn ihr selbständig seid, könnt ihr Elterngeld beantragen und bekommen. Da ihr aber normalerweise keine monatlichen Gehaltsabrechnungen erhaltet, läuft die Beantragung etwas anders ab bzw. fordert die Elterngeldstelle von euch andere Nachweise, als von angestellten Eltern. Dies ist vom Prozess her etwas komplizierter, sollte aber auch nicht viel mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn ihr Einzelunternehmer oder Freiberufler seid, habt ihr beim Elterngeld ein paar Gestaltungsspielräume, da ihr ja starken Einfluss auf Rechnungstellung und Zahlungseingänge habt.

Z.B. könnt ihr

  • Einfluss auf euer Einkommen im Bezugszeitraum nehmen (geht aber nur, wenn ihr eine sehr langfristige und genaue Familienplanung habt)
  • Eure Elternzeit zweimal für jeweils einen Monat unterbrechen und eure Rechnungen so stellen, dass ihr genau dann eure Zahlungseingänge verbuchen könnt
  • Während eurer Elternzeit arbeiten und eure Ausgaben und Einnahmen aufeinander abstimmen, um die Anrechnung auf euer Elterngeld zu minimieren

Falls für euch das Zufluss-Prinzip nicht gilt, z.B. weil ihr eine Kapitalgesellschaft habt und über den Bemessungsgrenzen liegt, dann sind diese Gestaltungsspielräume natürlich schwerer zu realisieren.Hier weiterlesen

Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus

Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind eigentlich nur verschiedene Ausgestaltungen ein und derselben Sache. Dies soll euch ermöglichen, die Erziehung eures Kindes flexibel an euren Lebensumständen, eurer Einkommenssituation, euren Optionen für die Kinderbetreuung etc. auszurichten. Welche der drei Gestaltungsmöglichkeiten bzw. welche Kombination für euch in Frage komme, hängt also ganz entscheidend von euren Wünschen, Plänen aber auch Umständen ab. Zur richtigen Auswahl der Optionen zu einem späteren Zeitpunkt mehr. Hier nun zunächst einmal eine kurze einführende Beschreibung der verschiedenen Optionen.Hier weiterlesen

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