In einem unserer anderen Beiträge haben wir das Thema Studium und Elterngeld schonmal kurz angerissen, allerdings nur den einfachsten Fall behandelt, nämlich wie viel Elterngeld ihr bekommt, wenn ihr hauptberuflich Student bzw. Studentin seid und kein eigenes Einkommen habt. Allerdings gibt es auch hier ein paar etwas kompliziertere Konstellationen, z.B. wenn ihr euer Studium nebenberuflich absolviert, auf die wir im Folgenden etwas detaillierter eingehen möchten.
Zunächst mal ist es wichtig festzuhalten, dass ihr euer Studium nicht unterbrechen müsst, wenn ihr Elternzeit nehmt oder Elterngeld erhaltet. Auch wenn die Elterngeldstelle euch auch nach einer Immatrikulationsbescheinigung fragt, hat das keinen negativen Einfluss auf die Elterngeldzahlung. Im Gegensatz zu einer Teilzeitstelle, die während der Elternzeit auf 30 Wochenstunden begrenzt ist und wo euer Einkommen in vollem Umfang auf das Elterngeld angerechnet wird, könnt ihr auch weiterhin in Vollzeit studieren.
Im Grunde genommen lassen sich nun 4 Fälle identifizieren, die für den Zusammenhang von Studium und Elterngeld für euch von Interesse sein könnten:
- Ihr studiert in Vollzeit und habt kein eigenes Einkommen
- Ihr studiert in Vollzeit und habt kein eigenes Einkommen und erhaltet BAföG
- Ihr studiert in Vollzeit und habt einen Nebenjob, z.B. als studentische Hilfskraft oder Ähnliches
- Ihr seid hauptberuflich Angestellt oder selbständig und studiert nur nebenbei
Studium in Vollzeit und kein eigenes Einkommen
Dies ist sozusagen der Lehrbuchfall. Wenn ihr in Vollzeit studiert und kein eigenes Einkommen habt, dann ist der Sachverhalt eigentlich ganz einfach. Da für die Höhe des Elterngeldes immer der durchschnittliche Verdienst in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt (oder des letzten Wirtschaftsjahres vor der Geburt, wenn ihr selbständig seid) herangezogen wird, bekommt in diesem Fall nur den Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR pro Monat als Elterngeld.
Elterngeld bei Studium in Vollzeit und BAföG
BAföG wird vom Staat zu eurer Unterstützung während der Ausbildung oder Studienzeit gewährt, damit ihr euren Lebensunterhalt bestreiten könnt. Das Besondere am BAföG ist, dass es sich dabei meist um ein günstiges Darlehen handelt, dass ihr jedenfalls zum Teil nach Abschluss eurer Ausbildung oder eures Studiums zurückzahlen müsst.
Nichtsdestotrotz wird euer tatsächliches BAföG bei der Berechnung eures Elterngeldanspruchs als Einkommen angesetzt. Das heißt es wird für die Berechnung angenommen, dass ihr ein Einkommen in Höhe des BAföGs habt. In den meisten Fällen wird dies für euch aufgrund der begrenzten Höhe des BAföGs allerdings nur für einen Elterngeldanspruch in Höhe des Sockelbetrages von 300 EUR reichen. Diese 300 EUR werden euch jedoch nicht auf euer BAföG angerechnet, sodass ihr wenigstens mit 300 EUR zusätzlich rechnen könnt.
Das heißt also, ihr müsst euer Studium während eurer Elternzeit bzw. während des Elterngeld-Bezugszeitraumes nicht unterbrechen oder auf die Beantragung von Elterngeld verzichten. Ihr erhaltet weiterhin BAföG plus den Elterngeld-Sockelbetrag.
Studium in Vollzeit und Nebenjob
Auch hier ist für die Berechnung des Elterngeldes wieder euer Einkommen im Jahr vor der Geburt eures Kindes relevant. Das Elterngeld wird also erstmal nach den gewöhnlichen Regeln ermittelt und die Höhe des Elterngeldes bemisst sich nach euren durchschnittlichen Einkommen.
Ihr könnt auch während der Elternzeit weiter studieren. Wenn ihr allerdings auch weiterhin eurem Nebenjob nachgehen möchtet, dann solltet ihr folgendes berücksichtigen:
- Ihr dürft eurer Beschäftigung maximal für 30 Wochenstunden nachgehen (da es sich um einen Nebenjob handelt, sollte diese Anforderung ja in den meisten Fällen erfüllt sein)
- Eure Einkünfte werden euch bis zum Sockelbetrag von 300 EUR auf euer Elterngeld angerechnet
Nebenberufliches Studium
Hier gilt im Grunde genommen das Gleiche wie für einen Vollzeitstudenten mit Nebenjob:
- Für die Berechnung des Elterngeldes wird euer Erwerbseinkommen herangezogen
- Ihr dürft während der Elternzeit bzw. während ihr Elterngeld erhaltet nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten und euer Einkommen wir auf das Elterngeld angerechnet
- Ihr könnt auch weiterhin studieren, wenn die Zeit es zulässt
Ihr habt weitere Fragen bzw. findet euch in den oben beschriebenen Konstellationen nicht wieder? Dann schreibt uns einfach eine Nachricht!