Falls ihr bereits den Artikel zur Elternzeit gelesen habt, habt ihr sicherlich festgestellt, dass Elternzeit und Elterngeld zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Ihr könnt für die ersten drei Lebensjahre eures Kindes Elternzeit nehmen, das Elterngeld wird euch aber in voller Höhe (d.h. grob 65% bis 100% eures Nettoeinkommens bzw. maximal 1.800 EUR) nur für 12 Monate gewährt. Wie sollt ihr also über die Runden kommen, wenn ihr euer Kind trotzdem länger zum Großteil selbst betreuen wollt, aber nicht komplett auf eure Einkünfte verzichten könnt (z.B. weil euer Partner nicht genug verdient oder ihr vielleicht sogar alleinerziehend seid)? Eine Antwort heißt in Teilzeit weiterarbeiten. Im Folgenden geben wir euch ein paar Anhaltspunkte.Hier weiterlesen
Krankenversicherung und Elterngeld
Wie ihr während eurer Elternzeit bzw. während eures Elterngeldbezuges krankenversichert seid bzw. was ihr tun müsst, um euch entsprechend bei einer Krankenversicherung zu versichern, hängt stark davon ab, welcher Versicherung bzw. welcher Art von Versicherung ihr vor der Geburt angehört habt. Im Folgenden möchten wir euch einmal die verschiedenen Fälle im Detail erläutern.Hier weiterlesen
Sozialleistungen, Fördermittel und Elterngeld
Mit dem Elterngeld bekommt ihr eine finanzielle Unterstützung vom Staat genau für die Zeit, in der ihr für euer kleines Kind da sein müsst und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könnt und logischerweise auch nichts verdient (für Teilzeittätigkeiten gibt es allerdings ein paar gesonderte Regelungen). Das Elterngeld wird aus eurem durchschnittlichen bisherigen Einkommen berechnet und ist grundsätzlich erstmal steuer- und abgabenfrei. Trotzdem wird euer Elterngeld gegebenenfalls auf andere Leistungen, die ihr vom Staat erhaltet, angerechnet. Grundsätzlich ist nämlich jede Art von Einkommen auf soziale Förderungen und Sozialleistungen anrechnungsfähig und da das Elterngeld ebenfalls als Einkommen gezählt wird, ist das beim Elterngeld keine Ausnahme.
Soziale Leistungen und Förderungen können z.B. Bafög, Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2 sein. In diesem Artikel möchten wir euch kurz den Einfluss des Elterngeldes auf die verschiedenen Leistungen erklären.Hier weiterlesen
Kündigungsschutz: Kündigung wegen Elternzeit?
Während der Elternzeit habt ihr in der Regel Kündigungsschutz
Sobald ihr die Elternzeit angemeldet habt, besteht für euch unter Umständen erstmal Kündigungsschutz nach §18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die gesetzliche Kündigungsschutzfrist beginnt
- Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bzw. dem errechneten Geburtstermin (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eures Kindes)
- Frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit (zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eures Kindes)
Rente und Elterngeld
Viele Menschen machen sich Gedanken über ihre Rente. Und das zurecht. Und viele fragen sich, inwieweit Ausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten für die gesetzliche Rente angerechnet werden. Zumindest für die kindererziehungszeiten bzw. Elternzeit und die Elterngeldbezugszeiten möchten wir hier etwas Klarheit schaffen.Hier weiterlesen
Die genaue Berechnung des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes wird anhand eures durchschnittlichen Nettoeinkommens berechnet, genauer gesagt anhand des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils. Es beträgt zwischen mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich (netto). Das Nettoeinkommen, das die Elterngeldstelle für die Berechnung des Elterngeldes heranzieht (das so genannte Elterngeldnetto), unterscheidet sich allerdings von demjenigen, welches ihr auf euren Gehaltsabrechnungen findet. Die Elterngeldstelle geht hier zunächst vom Bruttogehalt aus und macht dann ein paar standardisierte Anpassungen.Hier weiterlesen