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Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht

Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:

4 Familienförderungen

Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.

Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.

Teilt diese Infografik auf eurer Webseite

Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:

Elterngeld

  • Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
  • Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR
  • Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden

Kindergeld

  • Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)
  • Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt

Mutterschaftsgeld

  • Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung
  • Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag
  • Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz
  • Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland

Kinderzuschlag

  • Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind
  • Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken

Zählkind und Kindergeld

Das Konzept Zählkind ist eigentlich ganz einfach, leider aber auch etwas schwer zu erklären. Im Wesentlichen geht es beim Zählkind darum, dass ihr, wenn ihr ein Kind habt, für das ihr nur nachrangig berechtigt seid, dieses trotzdem für die Berechnung vom Kindergeld für weitere Kinder, für die ihr vorrangig berechtigt seid, mitzählen könnt.

Im Folgenden erklären wir euch das Ganze nochmal etwas genauer und erläutern euch das Konzept anhand eines einfachen Beispiels.Hier weiterlesen

Kindergeldantrag: Welche Unterlagen und Nachweise benötigt ihr?

Wenn ihr euren Kindergeldantrag stellt, dann müsst ihr, wie beim Elterngeld auch, einige Unterlagen einreichen. Auch während ihr bereits Kindergeld erhaltet, verlangt die Familienkasse regelmäßig Unterlagen. Z.B. dann, wenn euer Kind bereits volljährig ist und ihr in regelmäßigen Abständen nachweisen müsst, dass es gerade noch eine Ausbildung absolviert. In diesem Artikel erläutern wir euch einmal im Detail, welche Unterlagen die Familienkassen wann benötigen.Hier weiterlesen

Kindergeldanspruch: Wann müsst ihr die Familienkasse über Änderungen informieren?

Wenn ihr Kindergeldanspruch habt und einen Antrag auf Kindergeld gestellt habt, dann seid ihr verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen eurer Lebensverhältnisse und der eurer Kinder mitzuteilen. Es reicht dabei nicht, wenn ihr z.B. dem Finanzamt oder dem Einwohnermeldeamt Bescheid gebt. Die Familienkasse müsst ihr immer zusätzlich informieren. Falls ihr der Familienkasse für das Kindergeld wichtige Informationen vorenthaltet, dann kann das sogar eine Straftat darstellen und entsprechend geahndet werden.

Was sind nun aber Änderungen der Verhältnisse genau bzw. was ist da relevant? Im folgenden Artikel möchten wir euch das einmal etwas genauer erläutern.Hier weiterlesen

Praktikum und Kindergeld

In einem anderen Artikel sind wir ja bereits darauf eingegangen, inwieweit der Anspruch auf Kindergeld während einer Berufsausbildung oder eines Studiums eures Kindes weiterbesteht. Was ist aber nun, wenn euer Kind ein Praktikum macht und so erste Berufserfahrungen sammelt. Was genau während der Praktikumszeit mit dem Kindergeldanspruch passiert und in welchen Fällen ihr nach wie vor Anspruch auf Kindergeld habt, erläutern wir euch in diesem Artikel.Hier weiterlesen

Euer Kind ist volljährig? Ihr bekommt ggf. trotzdem Kindergeld

Grundsätzlich könnt ihr Kindergeld für eure Kinder erhalten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es für die Zeit nach dem 18. Geburtstag eures Kindes, also wenn euer Kind volljährig ist, ein paar weitere Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um das Kindergeld weiterhin zu bekommen. Die Familienkassen unterscheiden hier folgende Fälle:

  • Euer Kind befindet sich in Ausbildung
  • Euer Kind ist nach der Ausbildung auf Stellensuche oder findet keinen Ausbildungsplatz
  • Euer Kind hat eine Behinderung
  • Euer Kind leistet freiwilligen Zivil- oder Wehrdienst

In den folgenden Anschnitten möchten wir euch diese Voraussetzungen und ein paar weitere Besonderheiten einmal näher erläutern.Hier weiterlesen

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