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Das Elterngeld in der Steuererklärung

Elterngeld und Steuererklärung

Wer eine Familie gründet, hat Anspruch auf Elterngeld. Dabei werden Eltern im Laufe von maximal 14 Monaten nach der Geburt des Kindes mit staatlichen Zuwendungen versorgt. Die monatliche Mindestsumme ist 300 €, die maximale Summe liegt bei 1.800 € pro Monat. Selbst Eltern, die vor der Geburt keiner bezahlten Tätigkeit nachgingen, haben Anspruch auf Elterngeld. Da das Elterngeld als Ersatz für wegfallendes Einkommen gedacht ist, steht es Eltern, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, nicht zur Verfügung. Teilzeitbeschäftigte können dank „Elterngeld Plus“ die Bezugsdauer auf ganze 28 Monate verlängern.

Elterngeld: Was muss auf die Steuererklärung?

Elterngeld ist zwar steuerfrei, doch ist dies kein Grund, es nicht auf der Steuererklärung anzugeben. Denn das Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt, der sich als erhöhter Steuersatz auf das übrige Einkommen auswirkt. Um den Elterngeldanspruch zu optimieren, empfiehlt sich ein Wechsel der Steuerklasse. Dieser muss jedoch frühzeitig vorgenommen werden, da beim Elterngeld das Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten berücksichtigt wird. Bevor ihr eure Steuererklärung abgebt, solltet ihr diese von einem Steuerberater prüfen lassen, denn eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann euch teuer zu stehen kommen. Auf jeden Fall sollten Paare es vermeiden, getrennte Steuererklärungen abzugeben, da die Steuerlast dadurch erheblich steigt.

Kredit und Elterngeld: Das gilt es zu beachten

Wenn ihr Elterngeld bezieht, ohne zu arbeiten und dabei einen Kredit abbezahlen müsst, kann eine solche Situation schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Doch kann man während der Elternzeit Kredite aussetzen und eine Stundung beantragen. Um einen Kredit zu stunden, müsst ihr unbedingt mit eurer Bank in Verbindung treten und eure Situation schildern. Es ist besonders wichtig, die Ratenzahlungen nicht einfach auszusetzen, sondern sich fachmännisch beraten zu lassen, um einem möglichen negativen Schufa-Eintrag aus dem Wege zu gehen. Bei einer Stundung wird eine Ratenpause festgelegt, während der ihr eure Zahlungen stoppen könnt. Natürlich hat die Stundung einen Haken, denn die nun längere Laufzeit zieht neue – höhere – Zinsen nach sich. Statt erhöhter Zinsen kann eine Stundung mit zusätzlichen Zahlungen verbunden sein. Satt einer Stundung besteht auch die Möglichkeit einer Umschuldung, wobei ein teurer Kredit in einen günstigeren Kredit umgewandelt wird.

Wartesemester bzw. Wartezeit und Kindergeld

Wartezeit, Ausbildung, Kindergeld, KindergeldanspruchKindergeld wird volljährigen Kindern eigentlich nur gewährt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden oder ein auf die Ausbildung ausgerichtetes Praktikum oder Ähnliches absolvieren. Was aber ist, wenn ihr ein oder mehrere Wartesemester überbrücken müsst oder es noch etwas dauert, bis ihr nach eurem ersten Schulabschluss eine zweite Ausbildung beginnen könnt? Zu einer zweiten Ausbildung könnte z.B. die Aufnahme eines Studiums nach dem Abitur oder auch das Nachholen der Hochschulreife an einem Berufskolleg gehören.

Im Wesentlichen muss hier nach der Dauer zwischen (erstem) Schulabschluss und Aufnahme des Studiums bzw. der Ausbildung unterschieden werden.

Überbrückungsdauer von max. 4 Monaten

Besträgt die Wartezeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn maximal vier Monate, dann gilt das bei den Familienkassen als Überbrückungsphase, in der ganz normal das Kindergeld weitergezahlt wird.

Gleiches gilt, wenn ihr in der Übergangsphase ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Freiwilligendienst absolviert.

Überbrückungsdauer von mehr als 4 Monaten

Beträgt die Wartezeit nun mehr als vier Monate, z.B. weil es eine Wartezeit an der Uni gibt, oder weil der Ausbildungsbeginn erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, dann ist es erstmal etwas schwieriger, den Kindergeldanspruch aufrecht zu erhalten.

Zeit für zielgerichtetes Praktikum nutzen

Wann immer möglich, solltet ihr die Überbrückungszeit für ein Praktikum nutzen, welches in Zusammenhang mit eurer Ausbildung steht, also z.B. von eurer Ausbildungsstelle vorgeschrieben oder in der Studienordnung verankert ist. In diesem Fall wird euer Kindergeldanspruch nicht beeinträchtigt und das Kindergeld ganz normal weitergezahlt.

Alternativ könnt ihr der Familienkasse auch nachweisen, dass die im Praktikum vermittelten Inhalte einen starken Bezug zu eurem später angestrebten Beruf haben. Hierzu solltet ihr am besten frühzeitig mit eurem Ausbildungs- bzw. Praktikumsbetrieb und der Familienkasse das Gespräch suchen. Es gibt viele Fälle, in denen die Familienkassen auch ein nicht verpflichtendes Praktikum akzeptiert haben, weil es einen Bezug zum angestrebten Beruf hatte.

Weitere Infos zum Kindergeldbezug während eines Praktikums findet ihr hier.

Bei der Arbeitsagentur als Ausbildung suchend melden

Wenn ihr für längere Zeit auf den Beginn eurer Ausbildung warten müsst und die Zeit nicht mit einem von der Ausbildungsstelle geforderten Praktikum überbrücken könnt, dann solltet ihr euch bei der Arbeitsagentur als „Ausbildung suchend“ melden, um euren Kindergeldanspruch zu behalten. Der Begriff „Ausbildung suchend“ beinhaltet auch den Status als „Studienplatz suchen“ und deckt auch Wartesemester mit ab.

Hierzu heißt es auf den Seiten der Arbeitsagentur:

Zur Sicherung von Rentenansprüchen oder von Kindergeld ist eine Meldung bei der Agentur für Arbeit nur erforderlich, wenn der Schulabgänger keine Ausbildung in Aussicht hat und nicht bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend registriert ist, der Jugendliche eine Studienplatzabsage erhält und dadurch die Zeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird oder aus sonstigen Gründen absehbar ist, dass der Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten überschritten wird.

Das heißt im Wesentlichen nur, dass ihr euch als „Ausbildung suchend“ registrieren müsst, um euren Kindergeld- und Rentenanspruch für die Überbrückungszeit nicht zu gefährden, sofern ihr keinen Ausbildungsplatz habt und die Überbrückungsphase länger als vier Monate dauert. Wenn ihr bereits über 21 Jahre alt seid, dann solltet ihr eure Suche nach einem Ausbildungsplatz gut dokumentieren, damit ihr auch darüber hinaus (bis zum 25. Geburtstag) Kindergeld erhalten könnt.

Ihr muss natürlich (wie immer bei den Familienkassen) nachweisen, dass ihr tatsächlich einen Ausbildungsplatz sucht und nicht bewusst einen Ausbildungsplatz abgelehnt oder auf einen Studienplatz verzichtet habt. In diesem Fall könnte die Familienkasse bei Bekanntwerden sogar rückwirkend das Kindergeld zurück verlangen.

Welcher Bemessungszeitraum gilt bei mehreren Einkunftsarten?

Bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes gilt der Paragraph 2b des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Wenn ihr angestellt seid, dann sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt eures Kindes maßgebend (Abs. 1). Seid ihr selbständig, wird der letzte steuerlich maßgebliche Gewinnermittlungszeitraum für die Berechnung herangezogen (Abs. 2). Welcher Bemessungszeitraum ist aber nun maßgeblich, wenn ihr zwar angestellt seid, aber dies z.B. erst seit 6 Monaten? Und wenn ihr zuvor selbständig wart, aber in dieser Zeit nicht besonders viel verdient habt?Hier weiterlesen

4 Elterngeld-Strategien für selbständige Mütter

Gerade für selbständige Mütter ist die Familiengründung mit allerlei Schwierigkeiten verbunden, vor allem auch, weil ihr als Mutter während des Bezugszeitraumes nur in begrenztem Umfang selbständig arbeiten dürft und euer Einkommen direkt auf das Elterngeld angerechnet wird. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal 4 Strategien aufzeigen, die ihr als selbständige Mütter nutzen könnt, um euer Elterngeld zu erhöhen und gleichzeitig noch eure Firma am Laufen zu halten.Hier weiterlesen

Weiterführende Literatur

Auf dieser Seite findet ihr die beste weiterführende Literatur zum Thema Familienförderung, Elterngeld, Kindergeld etc. Falls ihr noch mehr Details oder auch ein Nachschlagewerk für Zuhause benötigt, dann seid ihr mit den unten aufgelisteten Bestsellern bestens versorgt.

Der Transparenz halber sei angemerkt, dass es sich bei den Links zum Amazon-Shop teilweise um Affiliate-Links handelt.

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Elterngeldrechner: Berechne hier dein Elterngeld

Nutze unseren Elterngeldrechner, um Dein Elterngeld vorab zu berechnen.

ElterngeldrechnerMit unserem Elterngeldrechner bieten wir euch eine einfache Form die Höhe eures Elterngeldes abzuschätzen. Um den Elterngeldrechner nicht zu kompliziert und mit zu vielen Eingabefeldern auszugestalten, nutzt unser Rechner als Ausgangspunkt euer Nettoeinkommen. Das entspricht zwar nicht hundertprozentig der Vorgehensweise der Elterngeldstelle, ist aber doch sehr nah dran, sodass das Ergebnis eurem tatsächlichen Elterngeld schon ziemlich nah kommen sollte.Hier weiterlesen

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