Die Höhe des Elterngeldes wird anhand eures durchschnittlichen Nettoeinkommens berechnet, genauer gesagt anhand des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils. Es beträgt zwischen mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich (netto). Das Nettoeinkommen, das die Elterngeldstelle für die Berechnung des Elterngeldes heranzieht (das so genannte Elterngeldnetto), unterscheidet sich allerdings von demjenigen, welches ihr auf euren Gehaltsabrechnungen findet. Die Elterngeldstelle geht hier zunächst vom Bruttogehalt aus und macht dann ein paar standardisierte Anpassungen.Hier weiterlesen
Steuern und Elterngeld
Wie ihr vielleicht schon öfter gehört habt, ist das Elterngeld grundsätzlich steuerfrei. Klar, es berechnet sich ja auch aus eurem Nettogehalt. Ganz ohne Einfluss auf eure Steuer ist das Elterngeld allerdings trotzdem nicht, denn es wird in die Ermittlung eures Steuersatzes einbezogen (so genannter Progressionsvorbehalt). Im Folgenden wollen wir euch einmal erklären, welchen Einfluss auf eure Steuern das Elterngeld wirklich hat und inwieweit ihr dort etwas optimieren könnt.Hier weiterlesen
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
Ob ihr als Schwangere arbeiten dürft, was ihr arbeiten dürft und wie viel, das hat der Gesetzgeber im Mutterschutzgesetz (MuSchG) recht genau geregelt. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, euch und euer noch ungeborenes Kind vor Gefahren und Risiken im Rahmen eurer Arbeit zu schützen, nämlich durch den Mutterschutz.Hier weiterlesen
Pflegekind und Kindergeld
Wie bereits an anderer Stelle beschrieben, kann auch für ein Pflegekind Kindergeld beantragt werden. Allerdings gibt es hierfür ein paar zusätzliche Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst. Im Folgenden Artikel werden wir auf diese Voraussetzungen kurz eingehen.Hier weiterlesen
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Je nach dem was für einen Arbeitsplatz ihr als angehende Mutter habt bzw. wie lange es noch bis zur Geburt eures Kindes dauert, kann es sein, dass ihr in den Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten könnt bzw. dürft, auch um euch und euer Kind vor eventuellen gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Damit ihr finanziell keine Einbußen habt, erhaltet ihr als Einkommensersatzleistung das so genannte Mutterschaftsgeld.
Der Mutterschutz hat die Aufgabe, euch und euer Kind vor diesen Gefährdungen der Gesundheit aber auch vor Überforderung am Arbeitsplatz und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Im Normalfall startet die Schutzfrist sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung bzw. 12 Wochen nach der Entbindung, wenn es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelt.Hier weiterlesen
Kinderzuschlag: Wann habt ihr Anspruch darauf?
Der Kinderzuschlag ist dazu da, um den Fall in Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld zu vermeiden. Falls ihr also nur ein geringes Einkommen habt und immer etwas mehr Ausgaben als Einnahmen habt bzw. zwar eure eigenen Ausgaben aber nicht die eures Kindes abdecken könnt, dann könntet ihr Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ähnliches gilt übrigens für das Wohngeld, welches euch dabei unterstützt, die Kosten für eure Miete abzudecken.Hier weiterlesen