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Das Elterngeld in der Steuererklärung

Elterngeld und Steuererklärung

Wer eine Familie gründet, hat Anspruch auf Elterngeld. Dabei werden Eltern im Laufe von maximal 14 Monaten nach der Geburt des Kindes mit staatlichen Zuwendungen versorgt. Die monatliche Mindestsumme ist 300 €, die maximale Summe liegt bei 1.800 € pro Monat. Selbst Eltern, die vor der Geburt keiner bezahlten Tätigkeit nachgingen, haben Anspruch auf Elterngeld. Da das Elterngeld als Ersatz für wegfallendes Einkommen gedacht ist, steht es Eltern, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, nicht zur Verfügung. Teilzeitbeschäftigte können dank „Elterngeld Plus“ die Bezugsdauer auf ganze 28 Monate verlängern.

Elterngeld: Was muss auf die Steuererklärung?

Elterngeld ist zwar steuerfrei, doch ist dies kein Grund, es nicht auf der Steuererklärung anzugeben. Denn das Elterngeld unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt, der sich als erhöhter Steuersatz auf das übrige Einkommen auswirkt. Um den Elterngeldanspruch zu optimieren, empfiehlt sich ein Wechsel der Steuerklasse. Dieser muss jedoch frühzeitig vorgenommen werden, da beim Elterngeld das Einkommen über einen Zeitraum von 12 Monaten berücksichtigt wird. Bevor ihr eure Steuererklärung abgebt, solltet ihr diese von einem Steuerberater prüfen lassen, denn eine falsch ausgefüllte Steuererklärung kann euch teuer zu stehen kommen. Auf jeden Fall sollten Paare es vermeiden, getrennte Steuererklärungen abzugeben, da die Steuerlast dadurch erheblich steigt.

Kredit und Elterngeld: Das gilt es zu beachten

Wenn ihr Elterngeld bezieht, ohne zu arbeiten und dabei einen Kredit abbezahlen müsst, kann eine solche Situation schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Doch kann man während der Elternzeit Kredite aussetzen und eine Stundung beantragen. Um einen Kredit zu stunden, müsst ihr unbedingt mit eurer Bank in Verbindung treten und eure Situation schildern. Es ist besonders wichtig, die Ratenzahlungen nicht einfach auszusetzen, sondern sich fachmännisch beraten zu lassen, um einem möglichen negativen Schufa-Eintrag aus dem Wege zu gehen. Bei einer Stundung wird eine Ratenpause festgelegt, während der ihr eure Zahlungen stoppen könnt. Natürlich hat die Stundung einen Haken, denn die nun längere Laufzeit zieht neue – höhere – Zinsen nach sich. Statt erhöhter Zinsen kann eine Stundung mit zusätzlichen Zahlungen verbunden sein. Satt einer Stundung besteht auch die Möglichkeit einer Umschuldung, wobei ein teurer Kredit in einen günstigeren Kredit umgewandelt wird.

Welcher Bemessungszeitraum gilt bei mehreren Einkunftsarten?

Bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums für die Höhe des Elterngeldes gilt der Paragraph 2b des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Wenn ihr angestellt seid, dann sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt eures Kindes maßgebend (Abs. 1). Seid ihr selbständig, wird der letzte steuerlich maßgebliche Gewinnermittlungszeitraum für die Berechnung herangezogen (Abs. 2). Welcher Bemessungszeitraum ist aber nun maßgeblich, wenn ihr zwar angestellt seid, aber dies z.B. erst seit 6 Monaten? Und wenn ihr zuvor selbständig wart, aber in dieser Zeit nicht besonders viel verdient habt?Hier weiterlesen

4 Elterngeld-Strategien für selbständige Mütter

Gerade für selbständige Mütter ist die Familiengründung mit allerlei Schwierigkeiten verbunden, vor allem auch, weil ihr als Mutter während des Bezugszeitraumes nur in begrenztem Umfang selbständig arbeiten dürft und euer Einkommen direkt auf das Elterngeld angerechnet wird. Im folgenden Artikel möchten wir euch einmal 4 Strategien aufzeigen, die ihr als selbständige Mütter nutzen könnt, um euer Elterngeld zu erhöhen und gleichzeitig noch eure Firma am Laufen zu halten.Hier weiterlesen

Elterngeldrechner: Berechne hier dein Elterngeld

Nutze unseren Elterngeldrechner, um Dein Elterngeld vorab zu berechnen.

ElterngeldrechnerMit unserem Elterngeldrechner bieten wir euch eine einfache Form die Höhe eures Elterngeldes abzuschätzen. Um den Elterngeldrechner nicht zu kompliziert und mit zu vielen Eingabefeldern auszugestalten, nutzt unser Rechner als Ausgangspunkt euer Nettoeinkommen. Das entspricht zwar nicht hundertprozentig der Vorgehensweise der Elterngeldstelle, ist aber doch sehr nah dran, sodass das Ergebnis eurem tatsächlichen Elterngeld schon ziemlich nah kommen sollte.Hier weiterlesen

Studium und Elterngeld

In einem unserer anderen Beiträge haben wir das Thema Studium und Elterngeld schonmal kurz angerissen, allerdings nur den einfachsten Fall behandelt, nämlich wie viel Elterngeld ihr bekommt, wenn ihr hauptberuflich Student bzw. Studentin seid und kein eigenes Einkommen habt. Allerdings gibt es auch hier ein paar etwas kompliziertere Konstellationen, z.B. wenn ihr euer Studium nebenberuflich absolviert, auf die wir im Folgenden etwas detaillierter eingehen möchten.Hier weiterlesen

Infografik: Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Kinderzuschlag in der Übersicht

Wir haben für euch eine Infografik zu den 4 wichtigsten Familienförderungen Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld zusammen gestellt. Die Infografik enthält die wichtigsten Details zu den 4 Förderungen: Dauer der Förderung, Höhe der Förderung, Zuschläge und Anspruchsvoraussetzungen. Aber seht selbst:

4 Familienförderungen

Wir haben die Infografik auf Basis all der Informationen auf dieser Webseite zusammengestellt.

Falls ihr diese Infografik auf eurer eigenen Webseite teilen möchtet, dann könnt ihr den unten stehenden Code dafür nutzen. Wichtig: Ihr müsst den unten stehenden Code in euren Texteditor, d.h. den Editor, wo der HTML-Code drinsteht, eingeben. Bei WordPress und auch bei Joomla gibt es die Möglichkeit zwischen visuellem Editor und Text- bzw. HTML-Editor zu wechseln.

Teilt diese Infografik auf eurer Webseite

Hier nochmal eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte:

Elterngeld

  • Dauer der Förderung: 12 bis 28 Monate (inkl. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)
  • Höhe der Förderung: ca. 67% vom Nettoeinkommen, jedoch minimal 300 und maximal 1.800 EUR
  • Zuschläge: 10% Geschwisterbonus, 300 EUR Mehrlingszuschlag je Mehrling
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz in Deutschland, Kind wird im eigenen Haushalt betreut, Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden

Kindergeld

  • Dauer der Förderung: 0. bis 18. / 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: 190 EUR pro Monat (1. und 2. Kind), 196 EUR (3. Kind), 221 EUR (ab 4. Kind)
  • Zuschläge: Für Kinder mit Behinderung unbegrenzte Kindergeldzahlung
  • Anspruchsvoraussetzungen: Wohnsitz oder Steuerpflicht in Deutschland, eigenes Kind, Pflegekind oder Adoptivkind, das im eigenen Haushalt lebt

Mutterschaftsgeld

  • Dauer der Förderung: Von 6 Wochen vor bis 8 / 12 Wochen nach der Entbindung
  • Höhe der Förderung: 210 bis 390 EUR pro Monat bzw. 13 EUR pro Kalendertag
  • Zuschläge: Zuschuss des Arbeitgebers bis auf den Verdienst vor der dem Mutterschutz
  • Anspruchsvoraussetzungen: Arbeitsverhältnis in Deutschland

Kinderzuschlag

  • Dauer der Förderung: Solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, maximal bis zum 25. Lebensjahr
  • Höhe der Förderung: Maximal 140 EUR pro Monat und Kind
  • Zuschläge: Weitere Erstattungen für Schulbedarf, Schulausflüge etc.
  • Anspruchsvoraussetzungen: Einkommen reicht nicht, um eigene Kosten und die des Kindes zu decken
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