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Arbeitgeber während der Elternzeit vorübergehend wechseln

Wie wir bereits an anderer Stelle geschrieben haben, könnt ihr während der Elternzeit mit eurem Arbeitgeber ein Teilzeitmodell vereinbaren und zwischen 15 und 30 Stunden je Woche arbeiten. Darauf habt ihr einen Rechtsanspruch. In bestimmten Fällen gibt es für euch außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten, ohne euer Hauptarbeitsverhältnis zu beenden. Im Folgenden erläutern wir euch einmal wie das geht.Hier weiterlesen

Kündigungsschutz: Kündigung wegen Elternzeit?

Während der Elternzeit habt ihr in der Regel Kündigungsschutz

Sobald ihr die Elternzeit angemeldet habt, besteht für euch unter Umständen erstmal Kündigungsschutz nach §18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Die gesetzliche Kündigungsschutzfrist beginnt

  • Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bzw. dem errechneten Geburtstermin (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eures Kindes)
  • Frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit (zwischen dem dritten und achten Lebensjahr eures Kindes)

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Rente und Elterngeld

Viele Menschen machen sich Gedanken über ihre Rente. Und das zurecht. Und viele fragen sich, inwieweit Ausbildungszeiten oder Kindererziehungszeiten für die gesetzliche Rente angerechnet werden. Zumindest für die kindererziehungszeiten bzw. Elternzeit und die Elterngeldbezugszeiten möchten wir hier etwas Klarheit schaffen.Hier weiterlesen

Die genaue Berechnung des Elterngeldes

Die Höhe des Elterngeldes wird anhand eures durchschnittlichen Nettoeinkommens berechnet, genauer gesagt anhand des Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils. Es beträgt zwischen mindestens 300 und höchstens 1.800 EUR monatlich (netto). Das Nettoeinkommen, das die Elterngeldstelle für die Berechnung des Elterngeldes heranzieht (das so genannte Elterngeldnetto), unterscheidet sich allerdings von demjenigen, welches ihr auf euren Gehaltsabrechnungen findet. Die Elterngeldstelle geht hier zunächst vom Bruttogehalt aus und macht dann ein paar standardisierte Anpassungen.Hier weiterlesen

Steuern und Elterngeld

Wie ihr vielleicht schon öfter gehört habt, ist das Elterngeld grundsätzlich steuerfrei. Klar, es berechnet sich ja auch aus eurem Nettogehalt. Ganz ohne Einfluss auf eure Steuer ist das Elterngeld allerdings trotzdem nicht, denn es wird in die Ermittlung eures Steuersatzes einbezogen (so genannter Progressionsvorbehalt). Im Folgenden wollen wir euch einmal erklären, welchen Einfluss auf eure Steuern das Elterngeld wirklich hat und inwieweit ihr dort etwas optimieren könnt.Hier weiterlesen

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot

Ob ihr als Schwangere arbeiten dürft, was ihr arbeiten dürft und wie viel, das hat der Gesetzgeber im Mutterschutzgesetz (MuSchG) recht genau geregelt. Sinn und Zweck des Ganzen ist es, euch und euer noch ungeborenes Kind vor Gefahren und Risiken im Rahmen eurer Arbeit zu schützen, nämlich durch den Mutterschutz.Hier weiterlesen

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