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Kindergeldanspruch: Wann müsst ihr die Familienkasse über Änderungen informieren?

Wenn ihr Kindergeldanspruch habt und einen Antrag auf Kindergeld gestellt habt, dann seid ihr verpflichtet, der Familienkasse alle Änderungen eurer Lebensverhältnisse und der eurer Kinder mitzuteilen. Es reicht dabei nicht, wenn ihr z.B. dem Finanzamt oder dem Einwohnermeldeamt Bescheid gebt. Die Familienkasse müsst ihr immer zusätzlich informieren. Falls ihr der Familienkasse für das Kindergeld wichtige Informationen vorenthaltet, dann kann das sogar eine Straftat darstellen und entsprechend geahndet werden.

Was sind nun aber Änderungen der Verhältnisse genau bzw. was ist da relevant? Im folgenden Artikel möchten wir euch das einmal etwas genauer erläutern.Hier weiterlesen

Praktikum und Kindergeld

In einem anderen Artikel sind wir ja bereits darauf eingegangen, inwieweit der Anspruch auf Kindergeld während einer Berufsausbildung oder eines Studiums eures Kindes weiterbesteht. Was ist aber nun, wenn euer Kind ein Praktikum macht und so erste Berufserfahrungen sammelt. Was genau während der Praktikumszeit mit dem Kindergeldanspruch passiert und in welchen Fällen ihr nach wie vor Anspruch auf Kindergeld habt, erläutern wir euch in diesem Artikel.Hier weiterlesen

Euer Kind ist volljährig? Ihr bekommt ggf. trotzdem Kindergeld

Grundsätzlich könnt ihr Kindergeld für eure Kinder erhalten, bis diese das 25. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es für die Zeit nach dem 18. Geburtstag eures Kindes, also wenn euer Kind volljährig ist, ein paar weitere Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst, um das Kindergeld weiterhin zu bekommen. Die Familienkassen unterscheiden hier folgende Fälle:

  • Euer Kind befindet sich in Ausbildung
  • Euer Kind ist nach der Ausbildung auf Stellensuche oder findet keinen Ausbildungsplatz
  • Euer Kind hat eine Behinderung
  • Euer Kind leistet freiwilligen Zivil- oder Wehrdienst

In den folgenden Anschnitten möchten wir euch diese Voraussetzungen und ein paar weitere Besonderheiten einmal näher erläutern.Hier weiterlesen

Pflegekind und Kindergeld

Wie bereits an anderer Stelle beschrieben, kann auch für ein Pflegekind Kindergeld beantragt werden. Allerdings gibt es hierfür ein paar zusätzliche Voraussetzungen, die ihr erfüllen müsst. Im Folgenden Artikel werden wir auf diese Voraussetzungen kurz eingehen.Hier weiterlesen

Kindergeld: Was ist das und wann erhaltet ihr es?

Die Gesetze zum Kindergeld scheinen auf den ersten Blick etwas kompliziert. Wir versuchen im Folgenden mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Das Kindergeld dient der Förderung der Familie und zur Sicherstellung des Existenzminimums des Kindes. Das Kindergeld wird über zwei Gesetze geregelt, das Einkommensteuergesetz und das  Bundeskindergeldgesetz. Das Einkommensteuergesetz regelt den Großteil der Kindergeldansprüche, das Bundeskindergeldgesetz greift für gewisse Fälle, z.B. wenn ihr als deutsche Staatsbürger im Ausland als Entwicklungshelfer tätig seid.Hier weiterlesen

Wann gilt euer Kind als in euren Haushalt aufgenommen?

Dass euer Kind in euren Haushalt aufgenommen ist, ist unter anderem eine Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld z.B. wenn es sich um eure Enkelkinder oder auch um Pflegekinder handelt. Klar müsst ihr euer Kind offiziell bei der Meldebehörde anmelden. Dies allein reicht aber nicht aus, damit euer Kind als in euren Haushalt aufgenommen gilt.

Euer Kind ist in euren Haushalt aufgenommen, wenn es

  • Ständig in eurer gemeinsamen Familienwohnung lebt und
  • dort versorgt und betreut wird

Wenn ihr euer Enkelkind oder euer Pflegekind z.B. nur tageweise während der Woche betreut oder euch mit den Eltern abwechselt, dann besteht noch keine Haushaltsaufnahme. Andererseits, eine bereits bestehende Haushaltsaufnahme wird nicht unterbrochen, nur weil euer Kind zeitweise z.B. wegen Schul- oder Berufsausbildung oder Studium nicht in eurem Haushalt lebt.

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