Die Gesetze zum Kindergeld scheinen auf den ersten Blick etwas kompliziert. Wir versuchen im Folgenden mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Das Kindergeld dient der Förderung der Familie und zur Sicherstellung des Existenzminimums des Kindes. Das Kindergeld wird über zwei Gesetze geregelt, das Einkommensteuergesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Das Einkommensteuergesetz regelt den Großteil der Kindergeldansprüche, das Bundeskindergeldgesetz greift für gewisse Fälle, z.B. wenn ihr als deutsche Staatsbürger im Ausland als Entwicklungshelfer tätig seid.
Wie lange wird das Kindergeld gewährt?
Zunächst einmal wird Kindergeld als monatliche Leistung gewährt und standardmäßig bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt. Die Förderung unterscheidet sich in ihrer Höhe in Abhängigkeit von der Anzahl an Geschwistern etc. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kindergeldzahlungen noch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden.
Für den Kindergeldbezug gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen und die zum einen euch, den Antragsteller bzw. Elternteil des Kindes und zum anderen das Kind selbst betreffen. Der Antrag auf Kindergeld wird immer von einem Elternteil gestellt. Hat ein Elternteil Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz, der andere nach dem Bundeskindergeldgesetz, dann hat der Anspruch nach dem Einkommensteuergesetz Vorrang.
Kinder, die Vollwaisen sind oder nicht wissen wo sich ihre Eltern aufhalten, können die Förderung für sich selbst beantragen. Es darf in diesem Fall allerdings keine dritte Person geben, die Anspruch auf das Kindergeld hat.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe des Kindergeldes hängt im Wesentlichen von der Anzahl an Kindern ab. Für das erste Kind liegt das Kindergeld z.B. bei derzeit 184 EUR pro Monat, wird aber bis Anfang 2016 sukzessive auf 190 EUR erhöht.
Hier die die ab Anfang 2016 gültigen Kindergeldbeträge im Einzelnen:
- Erstes und zweites Kind: 190 EUR pro Monat
- Drittes Kind: 196 EUR pro Monat
- Ab viertes Kind: 221 EUR pro Monat
Wann erhaltet ihr Kindergeld?
Voraussetzungen für Kinder
Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder gezahlt, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie müssen allerdings mit dem Antragsteller, also euch, in einem bestimmten Verhältnis stehen. Um die Förderung für euer Kind zu erhalten, muss das Kind
- entweder im ersten Grad mit euch verwandt sein (adoptiert bzw. angenommen gilt auch)
- das Kind eures Ehegatten sein (Stiefkind)
- das Kind eures eingetragenen Lebenspartners sein
- Enkelkinder, die ihr in euren Haushalt aufgenommen habt
- Pflegekinder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Voraussetzungen für Antragsteller
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld unterscheiden sich je nachdem welche Staatsbürgerschaft ihr habt, wo ihr arbeitet und lebt und wo ihr steuerpflichtig seid.
Deutsche Staatsbürger
Einen grundsätzlichen Anspruch auf Kindergeld habt ihr als deutsche Staatsbürger in zwei Fällen:
- Ihr habt in Deutschland euren Wohnsitz bzw. regelmäßigen Aufenthalt
- Ihr wohnt zwar im Ausland, seid aber aus irgendwelchen Gründen in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig oder werdet vom Finanzamt so behandelt
Falls ihr als deutsche Staatsbürger im Ausland, insbesondere der EU, beschäftigt seid, müsst ihr besondere Regelungen und Mitteilungspflichten beachten.
Falls ihr im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig seid, könnt ihr Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn ihr eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt
- Ihr steht in einem Versicherungsverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit
- Ihr seid als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig
- Ihr bezieht Rente nach deutschen Rechtsvorschriften
Andere Staatsbürgerschaften
Als Ausländer habt ihr in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Kindergeld, nämlich
- Wenn ihr in Deutschland eine gültige Niederlassungserlaubnis besitzt. Bestimmte andere Aufenthaltstitel gelten ebenfalls
- Wenn ihr in Deutschland euren Wohnsitz habt und aus einem Mitgliedsstaat der Europäische Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes kommt und das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern gilt bzw. wenn ihr Staatsbürger der Schweiz seid. Euer Anspruch auf Kindergeld ist dann unabhängig von einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
- Wenn ihr aus Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder der Türkei kommt und in Deutschland als Arbeitnehmer geltet. Dies wird über die jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen geregelt
- Wenn ihr anerkannte Asylbewerber seid
Weitere Ressourcen zum Kindergeld
Auf den folgenden Seiten haben wir für euch alle wesentlichen Informationen zum Thema Kindergeld zusammengestellt.
Kindergeldanspruch
- Steuer-ID: Die neue Anspruchsvoraussetzung
- Wann müsst ihr die Familienkasse über Änderungen informieren?
- Praktikum und Kindergeldanspruch
- Kindergeldanspruch für volljährige Kinder
- Kindergeldanspruch für Pflegekinder
- Wann gilt euer Kind als in den Haushalt aufgenommen?
- Praktikum und Kindergeld
- Warten auf die Ausbildung: Kindergeldanspruch bei Wartesemestern oder Zwangspausen
Höhe des Kindergeldes
- Anpassungen der Höhe des Kindergeldes ab 2016
- Was ist ein Zählkind und welche Auswirkung hat das auf euer Kindergeld
Kindergeldantrag und Unterlagen
- Kindergeldantrag: Welche Nachweise und Unterlagen benötigt ihr?
- Die Geburtsurkunde: Woher bekommt ihr sie?
Kindergeldbescheid
- Kindergeldbescheid – Aufbau und Inhalte
Familienkasse und Formulare
- Alle wichtigen Adressen und Formulare zum Download auf unseren Ressourcen-Seiten
- Antragsformular sowie weitere Formulare und Anlagen: Kindergeldformulare
- Onlineantrag auf den Seiten der Familienkassen bzw. der Arbeitsagentur: Onlineantrag